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Geschwindigkeits-Limite, darf man sie beliebig unterschreiten?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Die Zeitschätzung entspricht genau der Halber-Tacho-Regel. Halber Tacho wären 1,8s. Beide Regeln führen zu einem mit der Geschwindigkeit linear steigenden Abstand und damit zu einem maximalen Durchsatz bei der höchstmöglichen Geschwindigkeit. Bei den in der Schweiz zulässigen Geschwindigkeiten ist das aber kein Problem, weil die anderen Terme überwiegen. Erst ab ca. 130 wird der Unterschied deutlich. Der Mensch schätzt halt gerne linear, das ist aber beim Schnellfahren nicht mehr ausreichend.

Dies ist die Grafik für "Halben Tacho". Die Differenz zwischen der blauen und der grünen Kurve ist das, was man eigentlich wegen der v²-Abhängigkeit des Bremsweges noch zusätzlich draufpacken müßte. So ungefähr.

Das mit den Dränglern von hinten kenne ich auch. Die lasse ich immer vorbei, weil sie einem vorne den Weg freimachen, falls das geht.

post-2066-14484771045509_thumb.jpg

Bearbeitet von Gernot2
Geschrieben

Wenn einer von hinten sehr schnell kommt, gucke ich, dass ich ihn vorbeilasse. Wenn es nicht geht und der drängelt, schaue ich einfach nicht mehr in den Rückspiegel - solche lassen mich völlig kalt.

Ich halte immer reichlich Sicherheitsabstand ein. Wenn sich einer davorquetscht, bitte. Rückwärts fährt man schon nicht ;)

Bei der einen üblen Vollbremsung, die dann irgendwann mal unerwartet kommt, bin ich froh, dass ich's gemacht hab.

Geschrieben

Hallo,

in Frankreich hält man "zwei Krokodile" Sicherheitsabstand. Das ist anschaulich und ganz einfach. Der Wagen vor mir fährt in einen Schatten Ich sage "un crocodile, deux crocodiles". Dann sollte ich den Schatten noch nicht erreicht haben. Netterweise werden die Krokodile immer länger, je schneller man fährt.

Da braucht es kein Diagramm und keine zwei Sekunden. Die Deutschen meinen zwei, Sekunden wären extrem kurz. Sind sie aber nicht.

Gernot

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

ah, noch ein tipp fuer die unbelehrbaren, die es ganz eilig haben:

das billigste mittel um vorwaerts zu kommen (bussgeldtechnisch gesehen) ist die verwendung von blauen rundumleuchten auf dem dach ;)

....aber vorsicht, auch einsatzfahrzeuge der polizei und rettungskraefte soll es gelegentlich zerbroeseln weil halt einer nicht aufpasst ;)

Geschrieben
Ich sage "un crocodile, deux crocodiles". Dann sollte ich den Schatten noch nicht erreicht haben. Netterweise werden die Krokodile immer länger, je schneller man fährt.

Schöne Methode :) Leider schrumpfen damit ebenfalls oberhalb von 130 die Reserven dramatisch, aber das ist in F ja egal. Ich werde jetzt auf der Heimfahrt mal ein paar Echsen zählen. Mal schauen, was so Standard ist auf der bundesdeutschen A3.

Die Diagramme braucht wirklich kein Mensch. Ist nur mein Privatvergnügen.

Geschrieben

Ich zähle dann in Zukunft auch Krokodile. Gefällt mir, die Idee.

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

standard duerfte im schnitt eine autolaenge (ca. 5m) auf der ueberholspur sein ...zumindest im berufsverkehr auf dem frankenschnellweg von nuernberg richtung bamberg ....dafuer faehrt rechts fast keiner (ausser lkw) da hat man dann schon mal gelegentlich ein paar km sicherheitsabstand ;)

Geschrieben

Hallo,

das mit dem Blaulicht ist heikel. Ich hatte zuletzt das Vergnügen. Ich komme von der Autobahn und presche mit Schwung in den Kreisverkehr hinter der Abfahrt. Blick nach rechts in den Kreisverkehr, dann nach links, daß da keiner kommt und ´rein in den Kreisverkehr. Als ich wieder nach vorne schaue huscht ein Wagen vor mir in den Kreisverkehr. Dahinter Polizei mit Blaulicht und irgendeinem Spruch zwischen den Blaulichtern. Konnte ich so schnell nicht lesen, aber die waren hinter dem Wagen, der gerade vor mir fuhr her. Hätte ich nun voll gebremst, dann wäre ich vor der Polizei zum Stillstand gekommen. So mußte die Polizei voll in die Eisen, um den Zusammenstoß mit mir zu vermeiden. Haben die auch gemacht, Gott sei Dank. Ich mit Schwung vorbei und die wieder hinter dem flüchtenden Wagen her.

Merke: Auch Blaulicht muß anhalten, wenn nicht klar ist, daß man sie gesehen hat.

Gernot

Geschrieben

Merke: Auch Blaulicht muß anhalten, wenn nicht klar ist, daß man sie gesehen hat.

Gernot

Und auch bei Rot an der Ampel anhalten und nicht einfach drüberrasen! Ich nehme an, das ist in D auch so!

Geschrieben

Rotlicht gilt für Blaulicht grundsätzlich nicht, aber es trifft dann die Blaulichter eine Sicherungspflicht. Sprich: Auch wenn Rot an sich bedeutungslos ist, sie dürfen eben doch keinen übern Haufen fahren.

Geschrieben

In Ö besagt die Straßenverkehrsordnung: "Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen." Demnach ist ein Rotlicht auch für Einsatzlenker/innen nicht bedeutungslos!

Geschrieben

Das ist das gleiche in Rot. Anhalten müssen die ja nur wegen der Sicherungspflicht...

Für die CH finde ich dazu Art. 27 SVG, Art. 99 Ziff. 5 SVG, Art. 100 Ziff. 4 SVG. Dann Art. 16 VRV und in Art. 45 Abs. 2 VRV steht sogar, dass noch nicht einmal die Strassenbahn Vorfahrt hat.

Da steht zwar nicht, dass die anhalten müssen, aber im Zweifelsfall müssen die das dennoch, weil der, der eine besondere Gefahr verursacht, dafür verantwortlich ist, dass andere nicht geschädigt werden.

Geschrieben
Und auch bei Rot an der Ampel anhalten und nicht einfach drüberrasen! Ich nehme an, das ist in D auch so!

anhalten nicht unbedingt, aber zumindest vorsichtig in die Kreuzung reintasten,

weil irgendein "bumm-bumm-bumm-kawum-bumm-bumm" Artist ist immer unterwegs :D

Gruß HD

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Ich hab dieses Lied grad beim surfen entdeckt, und musste spontan an Themen wie dieses denken.

Vielleicht ist die Assoziation aber auch etwas weit hergeholt.

Jedenfalls hab ich schon lange nicht mehr so herzlich gelacht...

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