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BX Original-AHK in D nicht genehmigungsfähig ?!?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich habe diese Woche einen BX TurboD aus A nach D geholt. Einer der Gründe dafür, daß ich diesen Aufwand auf mich genommen habe - das Auto war auch nicht gerade geschenkt - war neben der Motorisierung und dem allgemein guten Zustand die Anhängerkupplung.

5e5b01379149802_800.jpg

Bei der Einbürgerung erweist sich nun genau die als Bumerang. Das Auto hat ein frisches Pickerl (und trotzdem eine gerissene Hardyscheibe, wie sich herausgestellt hat) - daß mir das hierzulande nix nützt, wußte ich.

Die Miene des DEKRA-Manns verfinsterte sich sofort beim Anblick der AHK: die sei nicht genehmigungfähig, dafür gäbe es keine Bauartgenehmigung (ein anderer Werkstattkunde hielt sie gar für ein russisches Modell...). Und ich war und bin baff - hatte nicht im mindesten damit gerechnet, daß es an einer Citroën-Original-AHK was auszusetzen geben könnte. In A und F scheint ja damit niemand Probleme zu haben.

Es ist diese hier, die Nummer auf dem Typenschild steht ZC.9.867.698.U

http://www.leboncoin.fr/equipement_auto/452916499.htm?ca=6_s

http://www.leboncoin.fr/equipement_auto/288362883.htm?ca=6_s

Ein Blick unter den Wagenboden hellte die Prüfermiene nicht auf, im Gegenteil. Und ich konnte ihn sogar bedingt verstehen. Denn die AHK ist mit vier Schrauben befestigt, die alle in dünnen Blechen und nicht im Wagenboden befestigt sind. Zwei sitzen jeweils in dem Blech, an dem der Reserveradkäfig vorn befestigt ist, die anderen beiden in den Blechen nahe der Stoßstange. Hab das auf dem Bild mal für eine Seite mit Pfeilen markiert, das Reserverad (um das es auf dem Foto eigentlich ging - ist noch die Erstausrüstung) verdeckt die vordere Verschraubung. Die Vorstellung, damit auflaufgebremste 1100 kg durch die Gegend zu ziehen, hinterläßt tatsächlich eine gewisse Mulmigkeit.

377291379150606_800.jpg

Da ich aber nur kleine Wägelchen hinter mir herzuziehen gedenke, würde ich die AHK gern behalten. Hat jemand eine deutsche Bauartgenehmigung, ABE oder dergleichen oder sogar diese AHK an seinem in D zugelassenen BX? Besteht die Möglichkeit, einfach die eingetragene Nutzlast zu senken, um das Ding dranlassen zu können?

Danke für jede Anregung + schönes Wochenende, Dietmar (der sich da offensichtlich was eingebrockt hat)

Bearbeitet von didomat
rrrrechtschreibung
Geschrieben

Hallo, erstens es gibt keine Citroën-Original-AHK die AHK`s werden von verschiedenen Herstellern angeboten z.B. Bosal, Westfalia und andere. Zweitens, so wie deine montiert es werden es andere auch und so ähnlich auch am AX und ZX.

Geschrieben

Ich glaube zu wissen ( ! ), daß AHK's, wie die gezeigte mit angeschraubtem Kugelkopf in D prinzipiell nicht genehmigt werden.

Oder liege ich da jetzt verkehrt ?

Geschrieben
Ich glaube zu wissen ( ! ), daß AHK's, wie die gezeigte mit angeschraubtem Kugelkopf in D prinzipiell nicht genehmigt werden.

Oder liege ich da jetzt verkehrt ?

Bin mir da auch nicht sicher, aber da könntest du recht haben

Geschrieben

Die AHK unter meinem ersten BX hat dafür gesorgt das beim Einschlag eines Renault Rapid ins Fahrzeugheck der Kofferraum komplett intakt blieb. Dafür hat sich der Unterboden im Bereich Rücksitze derart verformt das ich die Türen hinten nicht mehr öffnen konnte. Die C-Säule wurde jede Seite ca. 5cm nach außen bewegt.

Nur soviel zur Stabilität. Ich kann gerne mal die Bilder suchen. Dauert aber etwas.

P.s. Die Fahrertür war die einzige die noch intakt war. Bei einem Hecktreffer mit ca. 90% Überdeckung rechts!

Geschrieben

Genau die Rameder-AHK aus dem Link hab ich am Ölquirl. Kein Problem beim TÜV, hat sogar ABE, also nicht mal eintragungspflichtig. Schade finde ich nur, daß man die Stoßstange ein bißchen ausschneiden muß dafür. Sonst kein Problem, auch die Selbstmontage nicht.

Schwebende Grüße, Ermel.

Geschrieben (bearbeitet)

Am C 5 Break ( mein nächster) wird die AHK auch nur mit 4 Schrauben am Fahrzeug befestigt (2. Die Halter 4 u. 5 an den originalen vorgesehenen Stellen mit den Schrauben M10x30mm (Pos. 8) verschrauben.) und darf 1600 Kg ziehen http://img2.kupplung.de/assets/files/samples/100860_v1.pdf

Bearbeitet von entenwilli
Geschrieben

Die gleiche AHK hatte auch mein BX Sport aus F seinerseits drunter. Da sie kein E-Prüfzeichen hatte gabs auch keine Eintragung.

Geschrieben

Schönes Auto :) ... hässliche AHK :( ... aber ich schweife ab :)

Geschrieben

da sieht man wieder daß in der EU alles gleich ist ;-)

euer staat ist auch nur auf abzocke aus, punkto ahk wird das bei uns lockerer gesehen, da ist die blinkerkontrollleuchte für den anhänger viel wichtiger :-)

Geschrieben

An meinen BX'e hatte ich auch AHK, allerdings, nicht so ein Metall.Monstrum. Diese AHK war lediglich rechts und links an dem Blech neben dem Reserverad mit vier Schrauben befestigt....

Geschrieben

An meinem Break ist die Westfalia-Anhängerkupplung mit zwei Schrauben, rechts und links am Rahmen befestigt, mit vier Schrauben an den Blechen neben dem Reserverad und dann nochmal mit zwei Schrauben über zwei Rohre weiter vorne vor dem Reserverad. Macht insgesamt 8 Schrauben an zwei mal drei Stellen.

Und wenn ich die Bilder von http://www.leboncoin.fr/equipement_auto/452916499.htm?ca=6_s anschaue, scheinen das die identischen Befestigungspunkte zu sein. Zweimal hinten am Rahmen, dann seitlich an den Blechen und vorne vor dem Reserverad.

Das sind eindeutig mehr als vier Schrauben, wenn es richtig gemacht ist.

Gruß

Joachim

Geschrieben

Die französischen AHK-Monster sind in Deutschland nicht zulässig.

Geschrieben
da sieht man wieder daß in der EU alles gleich ist ;-)

euer staat ist auch nur auf abzocke aus, punkto ahk wird das bei uns lockerer gesehen, da ist die blinkerkontrollleuchte für den anhänger viel wichtiger :-)

Hat nix mit EU zutun. Zu der Zeit, als diese Anhängerkupplungen gebaut wurden gabs noch keine EU :)

Geschrieben
... Denn die AHK ist mit vier Schrauben befestigt, die alle in dünnen Blechen und nicht im Wagenboden befestigt sind. Zwei sitzen jeweils in dem Blech, an dem der Reserveradkäfig vorn befestigt ist, die anderen beiden in den Blechen nahe der Stoßstange...
Übrigens sind diese senkrechten Bleche beiderseits des Reserverades alles andere als dünn! Klopf mal dran, darunter kann man den BX zuverlässig aufbocken!

Ich weiss, das hilft Dir jetzt bei Deinem Problem auch nicht so recht weiter. Nicht so schnell aufgeben!

Und was war denn genau die Begründung der Ablehnung?

Die Art der Befestigung, der geschraubte Kugelkopf, fehlende ABE, fehlende Prüfzeichen oder fehlende Papiere?

Geschrieben

Hallo,

es gibt eine Menge AHK´s mit geschraubtem Kugelkopf.

Gerade bei größeren Autos und Lasten, so z.B. MB Sprinter,etc.

Ich versteh das gegurke in diesem Fall überhaupt nicht.

Gruß Herbert

Geschrieben (bearbeitet)
Und was war denn genau die Begründung der Ablehnung? Die Art der Befestigung, der geschraubte Kugelkopf, fehlende ABE, fehlende Prüfzeichen oder fehlende Papiere?

Die fehlende Bauartgenehmigung. Also die fehlende ABE. Über den geschraubten Kugelkopf hat der Dekrist kein Wort verloren, schien ihn nicht zu stören. Die Art der Befestigung, besonders die fehlende Befestigung im Wagenboden, ließen ihm die Haare zu Berge stehen. Unterm weißen TurboD (dem aus der Signatur) hab ich ne Westfalia, der steht nur gerade nicht hier. Morgen früh hab ich ihn wieder, dann fahr ich damit in die Werkstatt und wir werden vergleichen. Das hätten wir schon gut am Donnerstag machen können:

7bf4e1379271327_800.jpg

Da hat nur noch keiner geahnt, daß der Prüfer am Freitag an der AHK Anstoß nehmen würde. Und am Freitag war ich mit dem Fahrrad da...

Schönes Auto :) ... hässliche AHK :( ... aber ich schweife ab :)

Je suis d'accord! Die Westfalia ist schon entschieden eleganter. Und da ich die beiden nicht gleichzeitig angemeldet haben werde, wird es wohl darauf hinauslaufen, daß das "französische AHK-Monster" ohne zu Murren demontiert wird und irgendwann die Westfalia den BX wechselt; die Elektrik inkl. Steckdose der verschmähten Citroën-AHK kann man ja sicher übergangslos für die Westfalia verwenden?! Das scheint mir momentan einfacher zu sein als eine Bauartgenehmigung für die AHK aufzutreiben.

Danke für die rege Beteiligung + schönen Sonntagabend, Dietmar

Bearbeitet von didomat
Geschrieben

Das ist wirklich optisch ein riesiger Unterschied!

Das französische Ding gehört wegen Häßlichkeit verboten. ;)

Geschrieben

Das französische Dingen hätt ich gern an der Ente - das schont die verwindungsfreudige Stoßstange ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Das ZC......ist eine typische Citroennummer für Originalzubehör.

Wende Dich an Citroen Deutschland und Citroen Österreich.

Wennst Glück hast bekommst Deinen Zettel, wennst Pech hast wurde in Ö. bzw. D. nur die Westfalia von Citroen verkauft, die war jedenfalls bei uns in Ö. im offiziellen Citroen-Programm. Ob NUR die Westfalia oder NUR bis oder ab einem bestimmten Baujahr weiß ich nicht.

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben

An meinem LT ist die AHK auch geschraubt, und der darf 2 t ziehen, das alleine kann also nicht der Grund sein.

Das Problem wird doch weiterhin sein, dass, wenn der Prüfer den Kopf schüttelt und auch nicht zu überzeugen ist, das Ding ab muss. Dann musst Du Dir einen anderen Prüfer suchen oder eine andere AHK.

Spannend, man sollte ja meinen, dass man mit einer orginalen AHK keine Probleme bekommt.

Geschrieben (bearbeitet)

Die TÜV-Prüfer meinte, dieser Typ AHK wäre in D nicht zulässig, da er hier nicht geprüft worden wäre, was immer das auch heißt. Das war damals die Begründung bei mir glaube ich.

Warum soll er was ungeprüftes genehmigen und im Fall des Falles kann er zur Verantwortung gezogen werden.

Bearbeitet von ACCM Jelle
Geschrieben

Das ist aber typisch deutsch. Als ob in Österreich oder Frankreich nur hirnlose Deppen als Ingenieure arbeiten würden. Aber nur was der Deutsche geprüft hat, ist in Ordnung!!!

Alles andere taugt nichts. Ist ja ein Wunder, dass überhaupt ausländische Autos in Deutschland zugelassen werden!!!

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