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BX Original-AHK in D nicht genehmigungsfähig ?!?


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Geschrieben (bearbeitet)

Moin, nun geb ich meinen Senf auch mal dazu. Natürlich kannst Du diese AHK behalten und eintragen lassen. Du musst halt nur ein Einzelgutachten für diese AHK beim TÜV machen lassen. Ob die DEKRA, GTÜ oder die KÜS das auch dürfen weiss ich nicht.

Bei diesem Einzelgutachten wird die AHK dann eben auch nur für dieses eine Fahrzeug zugelassen. So macht das mein Kumpel der einen VOLVO Oldtimer Werkstatt hat auch. Wenn er mal wieder eine AHK für eine Amazon oder einen Buckel nachbaut. Denn neu gibt es für diese Fahrzeuge schon lange keine AHK mehr.

Natürlich ist dieses Verfahren nicht günstig, aber es ist bestimmt günstiger, als eine neue AHK zu kaufen und einzubauen, bzw einbauen zulassen.

Grüße Matthias

Bearbeitet von Ecktown Elch
Geschrieben

Ist euch nie aufgefallen, daß (zumindest bis vor einigen Jahren) kein französisches Auto mit AHK ab Werk geliefert wurde? Die wurden alle vom Händler nachgerüstet.

Aus fernerer Vergangenheit glaube ich mich so dunkel zu erinnern, daß die Durchmesser der Kugelköpfe unterschiedlich waren.

Da ich keinen Schweinehaken am Auto habe bin ich nicht so ganz auf dem laufenden.

Geschrieben

Ich hab die gleiche AHK auch auf meiner BX Limo und wenn sie schwarz lackiert ist, dann ist sie gar nicht so auffällig und schirch (leider ist meine mittlerweile rost-bräunlich).

Die Kugelköpfe müssen doch alle auf 50mm genormt sein(!)... Sonst hüpft doch die Deichsel bei negativer Deichsellast vom Haken, wenn die Kugel zu klein ist, oder?!

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

ich find die ahk schick, da kann man sogar ganz einfach ne 13 polige dose zusaetzlich anbringen

Geschrieben (bearbeitet)
Das ist aber typisch deutsch. Als ob in Österreich oder Frankreich nur hirnlose Deppen als Ingenieure arbeiten würden. Aber nur was der Deutsche geprüft hat, ist in Ordnung!!!

Alles andere taugt nichts. Ist ja ein Wunder, dass überhaupt ausländische Autos in Deutschland zugelassen werden!!!

Dank EU ist es bei neueren AHKs einfacher :) Hat eine AHK in einem EU-Land eine Zulassung erhalten, ist sie auch in anderen EU-Staaten zugelassen. Vor etwas über 20 Jahren war dies aber noch nicht der Fall - das kommt davon, wenn man so alte Karren fährt......;) Und AHKs mit einer EU-Zulassungsnummer müssen auch nicht mehr eingetragen werden, die mit einer ABE-Nummer müssen weiterhin eingetragen werden.

Beste Beispiele für Vor-EU-Zulasungen ausländischer Fahrzeuge in Deutschland sind z.B: 1.:Leuchtweitenregulierung am 2CV, da damals in Deutschland verboten, wurde die Regulierung per Stift eingeschränkt und es gab ein Zettelchen dazu, damit die Polizei bei einer Kontrolle, weiß, daß der 2CV sowas an Board hat und ausnahmsweise zugelassen wurde. 2.Beispiel: Glaskappe vor dem Nummernschild am SM. In Deutschland bis heute verboten, deswegen hat jeder SM-Fahrer ein Zettelchen bei den Papieren, das besagt, daß für diesem Fahrzeugtyp eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Bearbeitet von EntenDaniel
hat
Geschrieben

Vielleicht sehe ich das ganze ja zu entspannt.

Aber wäre ich in dieser Situation, würde ich folgendes machen: AHK abschrauben und Auto zulassen. Später bei Zeit und Gelegenheit mal bei Westfalia einen neuen Aufkleber besorgen, auf dem die Typnummer für den BX steht und an die Kupplung kleben. Dann wird es die Polizei nie interessieren. Und wenn der TÜVtler in 2 Jahren meckert, erstmal dummstellen und behaupten, dass das so normal ist. Falls er sich nicht überreden/überzeugen lässt, 10 € für die Nachprüfung ohne AHK investieren (wenn man am gleichen Tag wieder kommt, ists sogar kostenlos) und in 4 Jahren einen anderen Prüfer aufsuchen.

Theoretisch geht das natürlich nicht, praktisch sehe ich es aber so: die letzten 20 Jahre hat das Auto (wahrscheinlich) keinen Anhänger verloren, dann wird das jetzt auch nicht passieren. Ist ja nicht so, dass die AHK aus Plaste wäre. Die ist ja schon für die Belastung ausgelegt, aber nur eben in Dtl. nicht. Aber woher weiß die AHK, dass jetzt ein dt. Kennzeichen am Auto klebt?

Gruß

Gaser2,0i

Geschrieben (bearbeitet)
Aber wäre ich in dieser Situation, würde ich folgendes machen: AHK abschrauben und Auto zulassen.

So hab ich's auch gemacht: AHK abgeschraubt, ging fix: drei Schräubchen Steckdose, vier Schrauben unterm Auto, alles leichtgängig, Steckdose eingetütet und im Reserverad verstaut. Heute morgen hab ich noch in Köln angerufen, die meinten, ich müßte versuchen, ein COC oder was ähnliches bei ner Zulassungsstelle in Österreich aufzutreiben (die technische Abteilung in K könnte ich auch anmailen, deren Reaktion würde aber etwas dauern, und ein deutsches COC würde mir zudem gar nix nützen, weil das Auto hier nie zugelassen war) - das wurde mir zu umständlich, das kann ich später mal versuchen, falls ich grad einen investigativen Anfall haben sollte.

Das Zulassen scheitert im Moment noch an einer Lenkungsleitung, die unvermutet den Geist aufgegeben hat (anderer Thread).

Aber woher weiß die AHK, dass jetzt ein dt. Kennzeichen am Auto klebt?

So schräg von unten erspäht der Kugelkopf das schon.

...und wenn sie schwarz lackiert ist, dann ist sie gar nicht so auffällig und schirch...

Da hab ich auch schon dran gedacht, mattschwarz, damit sie optisch mehr weggedrückt wird, noch nicht wissend, das sie gar nicht bleiben darf. (Dein Nickname läßt vermuten, daß du auch nen Pallas fährst? Aus Felix Austria biste ja wohl auf jeden Fall - wo sonst sagt man schirch.)

Die einfachste Methode zur Pseudolegalisierung wäre vermutlich, die Schutzkappe vom Westfalia-Kugelkopf umzustecken; dann stünde auf der französischen auch Westfalia... Ich glaube auch nicht, daß die Gesetzeshüter an einer Cit-AHK unter einem Cit Anstoß nehmen würden.

Da ich den Anhänger hauptsächlich für den Brennholztransport im Bündner Bergwald brauche, wo sich noch nicht mal jemand dafür interessiert, ob das Auto ne Bauartgenehmigung hat, würde ich die dafür auch einfach wieder anschrauben, ohne mich groß um die Zulässigleit zu scheren.

Die Westfalia ist übrigens im Prinzip genauso befestigt (Fotos folgen noch), ließe sich also auch einfach umsetzen.

Grüße, Dietmar

Bearbeitet von didomat
Geschrieben

Na da kamen ja tolle Äusserungen von Ausländern die glauben in Ihrem Land sei dass anders. Ich kann da jetzt nur mein konkretes Besispiel nennen: Mein Elektroauto kann in F nicht zugelassen werden, da keine Typprüfungg vorliegt. Diese zu erlangen ist nahezu unmöglich da es scheinbar in ganz Frankreich keinen qualifizierten Ingenör gibt der das machen kann. Ich kenne Jemanden der es seit rund 2 Jahren versucht mit einem ähnlichen Fahrzeug. Der war schon auf Rennstrecken für Bremsgutachten etc. Hoffnungslos. Wohlgemerkt es handelt sich um Fahzeuge die ganz legal in Deutschland zugelassen sind/waren. Da es in Deutschland deutlich mehr dieser Fachkräfffte gibt, ist die Chance, dort so eine AHK eingetragen zu bekommen deutlich grösser. Ob es sich allerdings lohnt ist eine andere Frage, sicher gibt es hier im Forum sehr viele in D zugelassene AHK für BX für ganz kleines Geld.

ACCM können im letzten Heft lesen dass Citroen sehr wohl in manchen Ländern AHK ab Werk angeboten hat. 1978 wollten sie dass am CX auch machen sind aber mit diesen komischen franzosen Haken gescheitert. An sich sind wohl die meisten französischen Dinger sicher nicht weniger stabil als die in D zugelassenen aber wesentlichh hässlicher. Es gibt aber ein paar Hersteller bei denen sieht das aus als hätten die die Dinger aus Abfallstückchen zusammen gebraten. Weiterhin war es bis, ich meine, 1996 in F zulässig seine AHK selbt zu entwerfen. Da kamen ganz skurile Dinge an die Autos, mein Nachbar hat heute noch so eine an seinem RAV4 mit Kugelkopf vorn und hinten, wohlgemerkt an einem Rohr.

Heinz deine Erinnerungg mit dem Kugeldurchmesser ist nicht ganz falsch. In F gab es tatsächlich 2 verschiedene Durchmesser, bis wann weiss ich nicht. Man sieht zB immer wieder gebrauchte CX AHKs mit der Anmerkung LOURDE. Die Legeres hatten nur eine Befestigung unter der Stossstange ohne die beiden Rohre ans Chassis. Diese Kupplungen hatten dann den kleinen Kopfdurchmesser.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

soweit ich das in Erinnerung habe, soll es doch wie folgt sein:

Zubehörteile welche einmal zugelassen worden sind (in D), sind weiterhin zulässig. - natürlich mit Eintragung,Gutachten o.ä., oder wenn diese vom Herrsteller bereits verbaut worden sind, z.B. Spoiler etc. und zugelassen wurden - dann wird zukünftig nicht mehr gefragt.

z.B. in einer DS gab es lange keine Sicherheitsgurte (und darf so gefahren werden!!) - werden diese dann aber am Fahrzeug nachgerüstet - und das irgendwo (in den Papieren) hinterlegt ist - dürfen die Gurte auch nicht mehr ausgebaut werden! Hier in Hinsicht des Sicherheitsaspekt.

Zu der AHK möchte ich folgendes sagen:

Auch wenn die Schrauben (der "hässlicheren AHK) in stabiles Blech geschraubt sein sollten, würde ich doch der Konstruktion einer z.B. Westfalia AHK mehr vertrauen.

Da ich kurzlich eine BX Limo geschlachtet habe, welche u.a. auch über eine Westfalia AHK verfügte, weis ich wie gut diese mit dem Fahrzeugrahmen verschraubt ist.

Ohne Pressluftschrauber, nur mit dem grossen Knarrenkasten, unter der BX, welche auf Böcken stand, die verschraubung zu lösen war schon nicht ohne.

Ich hab nicht mehr genau im Kopf wie viele Schrauben es waren ( ich denke aber max. 8 ).

Soweit ich weiß, müsste die AHK auch noch komplett, und zu verkaufen sein.

Fall einer was braucht, gerne mit PN und ich gucke was noch zu haben ist.

Wenn ich jedoch darüber nachdenke, max 1800 KG bis max 10% steig. ziehen zu dürfen, möchte ich nicht die AHK im Blech verschraubt haben...

Beste Grüße

DoC

Geschrieben (bearbeitet)
Na da kamen ja tolle Äusserungen von Ausländern die glauben in Ihrem Land sei dass anders. Ich kann da jetzt nur mein konkretes Besispiel nennen: Mein Elektroauto kann in F nicht zugelassen werden, da keine Typprüfungg vorliegt. Diese zu erlangen ist nahezu unmöglich da es scheinbar in ganz Frankreich keinen qualifizierten Ingenör gibt der das machen kann. Ich kenne Jemanden der es seit rund 2 Jahren versucht mit einem ähnlichen Fahrzeug. Der war schon auf Rennstrecken für Bremsgutachten etc. Hoffnungslos. Wohlgemerkt es handelt sich um Fahzeuge die ganz legal in Deutschland zugelassen sind/waren. .

Bei uns in Österreich ist das anders. Da wurde ein sogar ein auf Elektro umgebautes Ex-Benzinauto zuerst genehmigt und dann zugelassen. Allerdings nicht auf Anhieb. Zuerst hieß es spontan auch es ginge gar nicht, aber dann kam ein Anruf (!!!) von der Behörde: Geht doch! Einige kleine Auflagen wegen fehlender Dinge (die Erbauer hatten die Regeln nicht genau genug gelesen...), alles in allem vielleicht 500 €.

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben

Hallo,

Ich denke das es sich bei deiner Anhaengerkupplung um eine handelt

die nur 500 KG ziehen darf..

Dies ist hier in Frankreich Steuer und anmeldefrei,

auch koennen die Franzosen diesen Haenger ohne eine besondere Fuerehrschein fahren.

Also wuerde ich denken das er deshalb nicht so solide befestigt

Insofern wuerde ich auch nicht mehr ziehen.

Schoene gruesse aus den Sonnigen Medoc

der Dirk.

  • 11 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Die Westfalia ist übrigens im Prinzip genauso befestigt (Fotos folgen noch), ließe sich also auch einfach umsetzen.

Dann trag ich das mit den Fotos mal noch nach. Mit einem Jahr Verspätung... Wenigstens sind die Fotos von heute.

Es wirkt auf den ersten Blick, als seien es 8 Schrauben, tatsächlich sind's nur 6. Jeweils eine landet nämlich in der Aussparung der Bleche neben dem Reserverad und ist nicht mit dem Chassis, sondern nur in der AHK selbst verschraubt und damit funktionslos.

vorn links:

edc4d1410815414_800.jpg

hinten links:

94d671410815856_800.jpg

a2f541410815892_800.jpg

Rechte Seite im Prinzip identisch, nur der untere Zipfel des Zusatztanks - falls vorhanden - sitzt ungünstig vor einer Mutter (Fotos dazu gibt's hier: http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?148732-%28De-%29-Montage-Westfalia-AHK-bei-BX-mit-Zusatztank).

Grüße, Dietmar

Bearbeitet von didomat
Geschrieben
...es gibt keine Citroën-Original-AHK..
natürlich gibt es die. überall außer in D.

und genau so eine ist die an diesem BX ... ;-)

Geschrieben

Hallo,

ich habe das gerade an unserem R4 durch. Habe eine französische AHK gekauft, angebracht, mittels zwei Schrauben den Kugelkopf befestigt. Die AHK war ohne jegliches E-Prüfzeichen und auf dem Typenschild eingetragen D=0,00. Letzteres war die einzige Hürde für die Legalisierung. Es wurde eine Einzelabnahme durchgeführt, der nötige D-Wert anhand der laut Schein zulässigen Anhängelast berechnet. Der Prüfingenieur hat daraufhin die Konstruktion für den benötigten D-Wert als tauglich befunden. Es wurde eine Prüfnummer in den AHK-Rahmen eingeschlagen. Kosten waren um die 180 Euro (!), da war aber die Eintragung des Faltdaches mit dabei.

Fazit: Legalisierung französischer AHK ist bei fähigem Prüfingenieur möglich, aber nicht billig.

Gruß

Frederik

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