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Datenblatt CX RD 25 Turbo, BJ 02/1984


St. Alphonzo

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hatte mich zuletzt dem oben genannten CX aus NL angenommen. Er soll demnächst eine Vollabnahme durch den TÜV erhalten. Es wäre sehr freundlich, falls mir ein CXler für dieses Modell ein Datenblatt, hilfsweise eine Kopie des KFZ-Briefes zukommen lassen könnte, damit ich potenziellen Schwierigkeiten und der Homologationsabteilung von Citroen aus dem Weg gehen kann.

H-Kennzeichen: Wäre es möglich, dass der TÜV in einem das erforderliche Gutachten macht und ich zum Stichtag des Ablaufs der 30 Jahre mit einer Bescheinigung das Kennzeichen beim StVA beantragen kann? Ich habe das so in einem Gesprächsfaden dieses Forums gelesen. Für mich klang es aber eher schwammig. Gibt es weitere Erfahrungen zu dem Thema?

Viele Grüße

Michael

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Hallo Michael,

der TÜV kommt über seine Datenbank an alle relevanten Daten heran, ein anderer KfZ-Brief oder ein Datenblatt ist nicht erforderlich. Dieses Thema ist irgendwie nicht totzukriegen, Ich habe in den letzten Jahren 6 oder 7 aus Frankreich eingeführte Fahrzeuge zugelassen und mit deutschen Papieren versehen und kein einziges Mal gab es in dieser Richtung Probleme.

Zum H-Gutachten. Dieses darf erst 30 Jahre nach EZ erstellt werden, Du wirst also bis Februar 2014 warten müssen. So jedenfalls die klare Aussage meines Straßenverkehrsamtes und dies wird hier auch exakt durchgezogen.

Gruß

Andreas

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Ich habe nach Diskussion mit dem TÜV ein H-Gutachten mal 1 Tag vor dem Stichtag (30 Jahre nach EZ) bekommen. Wie gesagt: nach Diskussion. Die klare Argumentation geht dahin, dass ein H-Gutachten eben erst einem 30jährigen Fahrzeug zugeteilt werden kann, vorher entspricht es eben in genau diesem Punkt nicht den Richtlinien. Ende.

P.

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Und auch trotz schriftlichen Nachweises von Citroën Köln ist eine H-Zulassung z.B. bei Lagerfahrzeugen nicht vor Erstzulassung möglich. In meinem Fall liegen zwischen Produktionstag und Tag der Ez etwa 1,5 Jahre.

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Jelle,

in Deinem Fall würde ich mir einen anderen Gutachter suchen. In Fällen wo, wie bei Dir eine große Zeitspanne zwischen EZ und Bau liegt KANN auch das nachgewiesene Herstelldatum genommen werden. Ist aber Ermessensspielraum der Zulassungsstelle...

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Dankeschön an euch soweit.

Morgen werde ich beim örtlichen Straßenverkehrsamt nachfragen wie man dort die Frist für H berechnet (fristgenau oder 1.01.). Der Gute steht z.Z. in der Werkstatt. Vorne und hinten knackt es beim Lastwechsel und bei Kurvenfahrten. Lager sind anscheinend o.k.. Vorne sind wahrscheinlich die Kugelbolzen ausgeschlagen, vielleicht liegt es daran. Hinten die Schwingenlager sind es hoffentlich nicht. Dafür fährt er wohl zu gut hoch und runter. Außer dem Druckspeicher hört man beim Turnen nichts. Radläufe vorn müssen wohl geschweißt (übersichtlich) werden. Endtopf macht inzwischen auf Bollo.

Der Chef will mir einen Voranschlag für TÜV und für H-Kennzeichen machen. Ich hoffe, bei letztem gefriert mir nicht das LHM in den Adern. Welcher Betrag (KP+Reparaturaufwand) wäre nach eurer Einschätzung noch angemessen (Laufleistung 130.000 km) als Eintrittspreis zu H? Pi mal Daumen- als Anhaltspunkt. Ich vermute HU-fertig sollte er wohl 4.000 wert sein. Das wäre der Schwellenwert die die A..C Versicherung. Oder bin ich zu optimistisch? Normal-Kennzeichen und H-Kennzeichen dort kein signifikanter Unterschied in der Prämie. Anders sähe das allerdings bei der Steuer aus (schwächel)- 550 €.

Zum Thema Lack & H hätte ich eine Frage. Rostpickelchen über denen der Lack bislang einwandfrei ist: Nogo?- auch bei einem verständnisvoll-toleranten Gutachter? Ist euch ein solcher Nähe linker Niederrhein bekannt?

Zur Klarstellung: Ich jammere nicht über die Kosten. Dass Geld fließt ist mir klar. Es geht mir darum, eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu treffen. Und: der CX ist alles andere als eine Rostlaube, für die ich mir H herbeiträumen möchte.

BTW: Die Suche nach einem Endschalldämpfer für den TD hat mir klar werden lassen, dass ich meinen Job für eine zeitliche Auslastung eigentlich gar nicht brauche.

Bedankt und Gruß

Michael

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Hallo Michael,

Du dürftest m.E. mit dem Auto kein Problem haben, die HU und das H-Kennzeichen zu bekommen. Rostpickelchen (die sind ja nun wirklich minimal) sollten überhaupt kein Problem darstellen. Das Hakennzeichen war bei meinem vor zwei Jahren überhaupt kein Thema, nachdem ich die Reifen mit passendem Geschwindigkeitsindex (die montierten hatten exakt ein km zu wenig...;_) draufmachte. Es wird eben eine ganz normale HU gemacht und der Prüfer sieht nach der Substanz des Wagens- da dürftest Du Dir gar keine Sorgen machen. Wo willst Du denn die Radläufe schweißen lassen? Da kann doch allerhöchstens noch ein bißchen Röstchen hinter den Spritzlappen vorn sein. Oder ganz vorn, aber große Schweißorgien sind doch da nicht angesagt.

Zu den Kosten: das Auto ist definitiv seeeehr günstig zu Dir gekommen. Das Wertgutachten von damals hast Du ja. Rechne für das Hakennszeichen mal grob 300Euro (das ist großzügig, bei mir war's billiger) und für die Reparaturen (Kugelbolzen et al.) 500Euroenchen. Plus ESD für grobe 150Euren. Das sollte es dann aber sein!!!

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Danke Albrecht für deine aufmunternden Zeilen :-). Nein, eine große Sache wird das mit den Radläufen wahrscheinlich nicht werden. Das Loch sollte überschaubar sein. Der Chef meinte, es sei kein Problem, da man an der Stelle sehr gut schweißen könne. Eine andere Stelle muss wohl revidiert werden, da dort recht schlampig gearbeitet wurde.

Die örtliche Zulassungsstelle ist nicht so generös, den 1.01, im Jahr, in dem die Fahrzeuge 30 werden, als Stichtag zu akzeptieren. Brauche ich für die Vollabnahme die niederländischen Papiere oder reicht der Kaufvertrag? Hintergrund der Frage ist, dass der CX laut Organummer im Februar gebaut wurde und die erste Zulassung im August war.

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Meine Güte, das hat mit generös nichts zu tun. Die Zulassungsstelle DARF es nicht. Wegen eines halben Jahres so einen Zinober zu machen.

Für jede Zulassung brauchst Du die Fahrzeugpapiere, mal erst völlig unabhängig ob das nun deutsche oder ausländische sind. Die niederländischen Papiere werden dabei zunächst eingezogen und nach 6 Monaten kannst Du sie wenn Du willst auf Antrag wieder zurück bekommen. Den Kaufvertrag brauchst Du im Normalfall nicht.

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@ Uwe: Ich hatte mit dem Leiter der Zulassungsstelle und auch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums gesprochen, beide verneinen eine Zulassung zum Herstellungsdatum + 30 Jahre.

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