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Geschrieben

Hallo,

war heute in meiner Werkstatt. Der Chef hat sich das angeschaut und meinte, man kann ein Blech drüberschweißen. Aber er rät erstmal den TÜV zu absolvieren, ob es gemerkt wird - und wenn, will er Schweißen vorschlagen - ohne Ausbau des FS. Da wird der TÜV-Fachmann kaum mitspielen. Mir gefällt es grundsätzlich nicht, den TÜV-Termin unvorbereitet zu machen. Dann hat man sowieso noch die Nachprüfungskosten extra. Bei den 5 vergangenen Terminen fiel der BX nur 1 mal durch, bei der DEKRA-Filiale, als der Prüfer jede Kleinigkeit aufgeschrieben hat. Das muß ich nicht nochmal haben. Die Werkstatt würde es auch vorher machen, aber es können ja noch andere Mängel gefunden werden, wie er meinte. Vielleicht schöpfe ich die Überziehungsmöglichkeit des TÜV-termins bis 8 Monate aus und kümmere mich in dieser Zeit um Ersatz.

Danke für Eure Zeit und Beiträge, die mir geholfen haben.

Geschrieben
Hallo,

Vielleicht schöpfe ich die Überziehungsmöglichkeit des TÜV-termins bis 8 Monate aus und kümmere mich in dieser Zeit um Ersatz.

Danke für Eure Zeit und Beiträge, die mir geholfen haben.

Diese "Möglichkeit" könnte dich aber 2 Punkte + 80€ kosten. Die HU wierd dadurch auch 20%teurer.

Geschrieben
Diese "Möglichkeit" könnte dich aber 2 Punkte + 80€ kosten. Die HU wierd dadurch auch 20%teurer.

Also wenn TÜV-Nord Recht auf seiner Internetseite hat, komme ich als normal-PKW-Nutzer mit 25 € Strafe aus, wenn die 8 Monate nicht überschritten werden. "20% mehr TÜV-Gebühren sind etwa 20 €, aber auch nur, wenn ich den BX nochmal vorführe, was ich ja eigentlich nicht will, weil man irgendwann einen Schlußstrich ziehen muß nach knapp 10 T€ Wartungs- und Rep.-Kosten in 12 Jahren. Dann käme ich bis Juni 2014 hin, wenn ich nicht mehr als 2 mal Strafe zahlen muß (50 € gesamt). Bis dahin sollte sich ein Auto finden lassen.

Lesart bei TÜV-Nord:

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : € 15,--

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--

Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

Bis zu zwei Monate: € 15,--

Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--

Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg

Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Trotzdem danke für Deinen Hinweis.

Gruß Markus.

ACCM Jan Goebelsmann
Geschrieben

10 T€ auf 12 Jahre f. Wartung und Rep.

Leasingrate VW Golf Kombie: 7,2T€ JAHR.

Nur mal so.

Jan.

Geschrieben

Golf Kombi für 600 € / Monat ?

Da haben sie dich aber ganz schön über's Ohr gehauen !!!

Geschrieben
Es gibt aber Arbeitskreise, Fachausschüsse in den Technische Leiter der ÜO's sitzen, Vertreter der Verkehrsausschüsse, Vertreter der FZG-Hersteller, Bauteile-Hersteller(.z.B. Hella), Lobbygruppen(ADAC) in denen solche Gegebenheiten beschlossen werden und verbindlich für ALLE ÜO's (TÜV, KUES, GTÜ etc.) sind. Es muss nicht immer irgendwo im Gesetzt stehen. Und so eine Angelegenheit ist eben das Schweißen an Achskörpern..und da wird halt gesagt: Nur Hersteller dürfen daran schweißen. Punkt.

btw: Das schwierigsten am Schweißen ist das w

viele Grüße

Janbo

Hi Janbo,

das ist "richtig und falsch" zugleich :):). Es gibt diese Hersteller-Fachkreise und -ausschüsse, die aber an die Prüforganisationen nur Empfehlungen aussprechen. Es gibt auch Fachkreise der Kfz.-Werkstätten, die wiederum andere Empfehlungen aussprechen. Logischerweise jeweils immer zugunsten der eigenen Umsätze. Die Prüforganisationen wiederum haben nur die Verkehrssicherheit zu prüfen. Da gehören dann nach Stand der Technik auch Schweißarbeiten mit dazu, die der Prüfingenieur nach eigenem Gusto und Sachverstand bewertet. Dass das den Herstellern nicht passt, liegt auf der Hand. Bei massiven Schweißeingriffen muss der Fahrzeugbesitzer /ausführende Werkstatt nachweisen, dass das alles fachgerecht war. Also dann blankes Blech zeigen, ggf. mit Fotodok.. Ein simpler Blecheinsatz an einem BX-Fahrschemel ist keine allzu große Herausforderung, sofern der Schweißmensch halbwegs gut arbeitet; Bei dem eingangs beschrieben Fall muss ja noch nicht einmal eine Justierung des Schemels mittels Richtbank gemacht werden. insofern hat die Werkstatt recht, simpel ausgedrückt "einfach mal so zu schweißen".

. und nochmal: ein Fahrschemel ist kein AchsKÖRPER; ein Fahrschemel ist wie ein Schweller "nur" ein tragendes Teil. Bevor Du Deinen "Punkt" weiter betonst, stehst Du mir eventuell eine gewisse Innenkenntnis solcher Ausschussabläufe in der Automotive-Branche zu. ist einer meiner Berufskerne .....

Geschrieben

Will ja auch keine Diskussion über die Abläufe dieser Gremien lostreten. Selber sitze ich ja in keinem :-) Das ein Hersteller nur Empfehlungen ausprechen kann ist klar. Und die Verblindlichkeit der diversen Ausschüsse, die Rechtskraft iher Beschlüsse ist wahrscheinlich so vielfältig wie die Anzahl der Ausschüsse selbst. Ich kann nur widergeben was der Technische Leiter unserer ÜO so erzählt(wenn ich es denn richtig wiedergebe)..und daher ist meine Aussage nicht so richtig falsch(hast du ja auch so geschrieben).

viele Grüße

Janbo

Geschrieben

Ich zitiere mal die Aussagen eines Prüfingenieurs den ich kenne und der für eine allseits bekannte Prüforganisation als (landläufig) TÜV-Prüfer arbeitet. Die haben dort folgende dienstliche Anweisung: “Jegliche Reparatur an Fahrwerksbauteilen wie Richten, Ausbeulen, Schweißen oder Verstärken ist wegen der unkalkulierbaren Dauerfestigkeit unzulässig. Eine Instandsetzung erfolgt ausschließlich durch Teileaustausch gegen unbeschädigte Gebrauchtteile oder Neuteile.”

Ich würde jetzt sicher davon ausgehen, dass jede Prüforganisation diesbezüglich ihr eigenes Süppchen kocht.

Geschrieben
Das ein Hersteller nur Empfehlungen ausprechen kann ist klar. Janbo

Genau da liegt ein Irrtum vor. Der Hersteller kann sehr wohl Verbote ausprechen. Wenn ein Hersteller in seine Unterlagen schreibt das ein Fahrschemel nicht geschweisst werden darf, ist das bindend, das tun aber sehr wenige. Im Gegenteil es gibt von manchen Herstellern sogar sehr genaue Vorgaben wie welche Reparaturarbeiten ausgeführt werden müssen. Dies kann sogar Länderspezifisch sein.

Die Bewertung hängt vom Prüfer ab, auch beim TÜV. Die letzten beiden XM die ich gekauft habe hatten beide geschweisste Fahrschemel und trotzdem TÜV bzw Dekra bekommen.

Geschrieben

Der Hersteller macht nur "verbindliche Vorgaben" seinen eigenen Werkstätten gegenüber. Allen anderen Organisationen dürfen nur Empfehlungen und Hinweise ausgesprochen werden.

Geschrieben

...................

Vielleicht schöpfe ich die Überziehungsmöglichkeit des TÜV-termins bis 8 Monate aus und kümmere mich in dieser Zeit um Ersatz.

.......................

Dies funktioniert aber wenn Du in der Zeit nicht erwischt wirst.

Merkt eine Polizeistreife die Überziehung von mehr als 2 Monaten, dann gibt ein Ticket über die "paar" Euro und die Auflage innerhalb eines Monats die TÜV- Abnahme zu machen oder den Wagen abzumelden.

Ohne entdeckt zu werden kann man dann wirklich bis zu 8 Monate zu fahren bevor es Punkte in Flensburg gibt.

Wenn ich mich Recht entsinne gibt es die Punkte nicht für den Fahrer sodern für den Besitzer des Fahrzeugs.

Grüße Fred

Geschrieben

Ich weiß nicht, woher Du dieses Weisheit hast? Der Hersteller macht (in seltenen Ausnahmefällen) exakte Angaben, wie eine Reparatur durchzuführen ist, wenn er eine solche Reparatur zulässt. Diese Reparaturanleitung ist dann aber für alle Werkstätten und Prüforganisationen zugänglich. Das ist aber eine absolute Ausnahme. Ich weiß, dass es für VW Busse, (ich glaube T1 und T2) eine Schweißanleitung für Achsteile gab. Die wurde aber, wenn ich mich recht erinnere, irgendwann wieder einkassiert.

Und überall dort, wo so eine Reparatur nicht ausdrücklich zugelassen ist, wird sie unter normalen Umständen keine Prüforganisation abnehmen, wenn sie sie bemerkt. Wenn sie es nicht sehen, ist das natürlich eine andere Sache.

Der Hersteller macht nur "verbindliche Vorgaben" seinen eigenen Werkstätten gegenüber. Allen anderen Organisationen dürfen nur Empfehlungen und Hinweise ausgesprochen werden.
Geschrieben

Diese Vorgaben gibt es auch zB von Audi und BMW wie deren Alukisten repariert werden dürfen. Die sind bindend und sicher nicht nur Empfehlungen. Wenn es jemand anders macht ist das nicht generell verboten, nur übernimmt derjenige dann auch die Verantwortung das es hält. Genau das prüft der TÜV, wenn der "Bastler" dann keinen NAchweis erbringen kann, gibt es keine Plakette.

Geschrieben

Hallo zusammen

...also ob es denn erlaubt ist oder nicht weiß ich nicht. Ich habe bei meinem BX das gleiche Problem, ist aber zum Glück nur ein kleines Stück ca. 1centstück groß am Rand.Ein KFZ-Meister hat mir gesagt, das es offiziel nicht erlaubt sei, aber er kann mir das so schweißen, das der Tüv das nicht sieht und das es auch hält.

Kommt dann auf den ganzen Fahrschemel schwarze Farbe drauf und Unterbodenschutz, dann mal übern Acker und dann zum Tüv.

Wird schon gutgehen.

Grüße

Knitterliese

Geschrieben

Tim und alle anderen, ich wiederhole mich gerne. Fahrschemel sind tragende Teile, aber keine Achsteile. Es gibt sogar Autos, die haben KEINE Fahrschemel, weil die Achsteile direkt am Fahrzeug verbaut sind. Darf da dann garnix gemacht werden ?? Oder wie ?? Warum ist der Unterschied zwischen tragenden Teilen und Achsteilen/-körper so schwer zu verstehen ?? Nochmal: An tragenden Teilen darf generell repariert werden, wenn es fachmännisch ist und/oder der Herstellerspezifikation entspricht. Das und nur das prüft der Prüfer in seiner erlernten Eigenschaft des Ingenieurs.

Geschrieben

kritische Diskussionen sind ja immer herrlich, aber davon ist der bx immer noch nicht fertig...:)

Geschrieben
Tim und alle anderen, ich wiederhole mich gerne. Fahrschemel sind tragende Teile, aber keine Achsteile.

Da machst Du einen gewaltigen Definitionsfehler: Der Fahrschemel (auch Achsträger, Aggregateträger oder Hilfsrahmen genannt) IST Kernbestandteil der Achse. Dazu gehören noch die Lenkung, der Achsantrieb und Stabilisator.

Radaufhängungen wie Lenker, Achsschenkel und Federbeine gehören zur Baugruppe "Rad" (Die Amerikaner nennen diese Baugruppe "Corner" zu Deutsch: "Ecke"). Dass an diesen Teilen nicht geschweißt werden darf, sollte jedem klar sein.

http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-8348-9151-8_4#page-1

Ich rate dringend von Schweißarbeiten am Fahrschemel ab. Und wenn man mit erkennbaren Schweißstellen (möglichst noch blank, damit der Ingenieur besser sehen kann, wie "fachmännisch" die Reparatur durchgeführt wurde) am Fahrschemel zur HU fährt, dürfte das mit Sicherheit den erzwungenen Austausch dieses Bauteils zur Folge haben.

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

quatsch ;)

ich weis ja nicht wo du zur hu gehst aber hier in oberfranken hatten verschiedene pruefer von verschiedenen einrichtungen nie probleme damit wenn ich auf so kleine marode stellen ein etwas stabileres flacheisen draufgebruzelt hab

deutlich sichtbar und nicht versteckt

  • 4 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

danke für die bisherige rege Disskussion. Ich wusste nicht, daß mein Thema so explosiven Meinungsaustausch zur Folge hat :-)

Wollte mal den Stand der Dinge berichten. War nun doch am 17. Okt. beim TÜV. Vorher hatte ich das Löchlein im Fahrschemel gründlich vom Rost befreit, mit Rostumwandler und "Bodygard"-Spray (den gesamten Fahrschemel) behandelt. Das Loch habe ich mit einer 2-Komponenten-Knetmasse ausgefüllt, die schnell aushärtet (hatte ich wohl mal von Westfalia). Angeblich ist die mit 300 kp pro m² auf Druck und Zug belastbar, man kann sogar Gewinde rein schneiden. Jetzt sieht alles wie neu aus :-) Da ich eine kleine Grube in meiner Garage habe, kann ich einen etwaigen neuen Rostbefall halbjährlich kontrollieren und das Risiko minimieren, auch wenn ich das selbst nicht ganz korrekt finde. Die Stabilität ist aber nicht gefährdet, weil rundum genug festes Material vorhanden ist.

Der BX hat die HU trotzdem nicht bestanden. Der neue Unikat scheint Schrott zu sein, weil die AU nicht gelang. Der Werkstattmeister meinte, es liege definitiv am Kat. Kann es auch die Lambdasonde sein? Der rechte von den 3 Balken am Meßgerät war grün, die beiden linken blieben rot, nur als er dann abbrach waren mal für 1 Sekunde alle Balken grün. Er hat bestimmt 10 min. gefühltes Vollgas gegeben - ohne Erfolg.

Das rechte Traggelenk war auch extrem ausgeschlagen, obwohl ich den Wagen 8 Wo. vorher erst wegen Klappern rechts in der Werft hatte. Die haben fröhlich die Antriebswelle und den Querlenker getauscht. Dann war das Klappern nur noch gering. Hätten die nicht merken müssen, das das Traggelenk hinüber ist? Immerhin muß es ja ausgepresst werden, beim Wechsel des Querlenkers u. der Antriebswelle. Der Mangel wäre vermeidbar gewesen, ärgerlich. Lampen und so schaue ich vorher alles selber nochmal nach.

Dem obligatorischen Eintrag "Motor ölt" bin ich aus dem Weg gegangen, indem ich vorher dort den Hochdruckreiniger mal kurz am Motor unten zum Einsatz brachte. Habe ich schon die letzten beiden Male so gemacht.

Der Prüfer ist ok und war angetan von meinem BX-lein. Er meinte, die Substanz sei gut und man könne ihn noch historisch werden lassen (noch 5,5 Jahre Zeit). Sein Onkel hatte mal zu DDR-Zeiten einen, wahrscheinlich über Genex. Bei Defekten hätte das Fahrzeug immer lange gestanden, weil erst die Ersatzteile eingflogen werden mussten... Ich dachte, manche Minister fuhren auch BX und nur der Erich durfte CX fahren? Egal, sei es drum - ich schweife ab.

Der Werkstattmeister findet den BX allerdings schon länger nicht historisch sondern Asbach (uralt) und hatte mir empfohlen, jeder Euro sei zuviel investiert. Deshalb gehe ich nur noch zum TÜV und wegen Kleinkram dorthin.

So muß ich halt nochmal dahin, wo der Kat eingebaut wurde (bin im Moment erkältet, muß 1 Woche warten). Mal sehen, was da rauskommt. Vl. ist auch der Kat zu klein (etwa 50 % vom Original).

Ist es eigentlich zulässig, daß die Bremsprüfung nicht durchgeführt wird und dann auf dem TÜV-Bericht die Bremswerte links und rechts gleich angeben sind (Achse1=250daN, Achse2=160 daN, Feststellbremse=150 daN)? Bremsprüfstand ist vorhanden.

Wenn ich früher zur DEKRA Niederlassung gefahren bin, wurde das auf dem Prüfstand richtig getestet (war auch nicht teurer). Mich hätten schon die reellen Werte mal interessiert.

Gruß Markus.

Bearbeitet von landy.
Geschrieben

Tjaaa,also das mit der 2komp-masse...Wär ich beim Tüv...da würd ich dich heimschicken mit dem Ratschlag,es ordentlich machen zu lassen(bin ja vom Schweißlager hier).

Aber naja,wie auch immer,dies waren blanke Heuler mit deinen Traggelenk...klar,das hätten die das merken müssen,ist schließlich Hauptproblem bei den meisten Autos.wer Profi ist,prüft als erstes das Traggelenk.Ist übrigens reingeschraubt...kann richtg fies festsitzen,letzlich aber keine große Sache.

Hauptsache,Auto bleibt erhalten.

Gr SW

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