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Schadenserstattung abhängig vom Alter des Fahrzeugs?


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Geschrieben

Ist es eigentlich immer noch so, dass die Autoversicherungen im Schadensfall praktisch so gut wie Nichts zu zahlen brauchen, wenn das Fahrzeug schon ein gewisses Alter erreicht hat? Mir ist das vor zig Jahren mal mit einem CX passiert. Ahnungslos fuhr ich zur Dekra, um den Schaden begutachten zu lassen. Die wollten sich totlachen, weil ich überhaupt gekommen war. Ein PKW muss beim Einfahren in die Stadtautobahn am Funkturm gepennt haben und fuhr in die Seite meines CX Prestige. Nach langem Verhandeln bezifferte die begutachtende Dekra den Schaden auf mehrere Tausen DM. Der Restwert des Fahrzeugs lag aber nach deren Liste bei 950,00 DM, die ich dann auch bekam.

Wie ich mich heute wieder im Verkehrsgetümmel mit meinem Xantia Break TD 1900, Erstzulassung 6.1997, befand, dachte ich darüber nach, ob diese Regel im Falle eines unverschuldeten Schadensfalles immer noch gilt? Ich vermute mal, laut Liste ist ein 16 Jahre alter PKW nichts mehr wert, obwohl der Gebrauchswert für mich sehr hoch ist.

Das würde ich sehr ungerecht finden. Ich finde, die Kosten für die Herstellung des alten Zustandes müssten 100% übernommen werden. Wenn dann Neu-Teile verwendet werden, weil keine alten Teile zur Verfügung stehen, kann das nicht auf Kosten des Geschädigten gehen.

Ich hoffe natürlich weiter, dass so ein Fall bei mir nicht eintritt.

Dorothea

Geschrieben

Ja, es ist noch immer so.

Die Wiederherstellungskosten können den Restwert übersteigen, wenn die Versicherung kulant ist bzw. der Restwert kann höher angesetzt werden falls es sich um ein besonders gepflegtes seltenes Modell handelt.

Ronald

Geschrieben
bzw. der Restwert kann höher angesetzt werden falls es sich um ein besonders gepflegtes seltenes Modell handelt.

Ronald

Wird er auch, sofern du das nen eigenen Gutachter ermitteln lässt. Bei mir wurden so aus 1400 Euro (Wiederbeschaffungswert meines HDI laut Liste der Versicherung) 4750 Euro, wegen des besonders guten Zustandes und der vielen "Optimierungen".

So oder so muss der Wiederbeschaffungswert (wie der Name schon sagt) ausreichen, um in vertretbarem Umkreis (ca. 200 km) ein vergleichbares Fahrzeug kaufen zu können. Leider ist dies in der Realität selten der Fall. Für die 1400 Euro hätte ich in ganz Deutschland keinen Xantia in dem Zustand gekriegt. Selbst völlig runter gerittene Exemplare mit weniger Ausstattung wurden teurer angeboten.

Sicherheitshalber solltest du sehr penibel alle Aufzeichnungen über Wartungen, Ersatzteile usw. aufbewahren. Auch Bilder sind immer gut. Ich hab meinem Gutachter damals Rechnungen weit über 3000 Euro aus etwa 3 Jahren vorlegen können, das hat den Wert nochmal gewaltig nach oben gedrückt

Geschrieben

Ja, das mache ich, alle Rechnungen aufbewahren. In meinem Auto sieht es zwar oft aus wie "bei Hempels unterm Sofa", weil ich relativ wenig Zeit und leider auch so wenig Kraft habe. Aber wenn dann alles wieder entstaubt und gewienert ist, dann kommt keiner drauf, dass mein Auto 16 Jahre alt ist, d.h. ins 17. Jahr geht. Ich glaube sogar, dass es günstig ist, wenn man nicht so viel wischt und macht. Das schont im Grunde. Technisch muss allerdings gewartet werden, was ich ja leider beim Wechsel der Hydraulik-Flüssigkeit etwas versaubeutelt hatte.

Genau das wäre ja das Problem, wie man zu einem gleichwertigren Ersatz für so ein schönes, wirtschaftliches und bequemes Auto kommt.

Nun will ich mich aber nicht mehr damit befassen, sonst rede ich noch diesen blöden Fall herbei.

Dorothea

Geschrieben

Hast Du mal darüber nachgedacht, ein Wertgutachten Deines Fahrzeuges erstellen zu lassen.

Genau das könnte im Falle eines Versicherungsschadens von entscheidener Bedeutung werden.

Geschrieben
Xantia Break TD 1900, Erstzulassung 6.1997
Hast Du mal darüber nachgedacht, ein Wertgutachten Deines Fahrzeuges erstellen zu lassen.

Da übersteigt die Rechnung des Gutachtens den Wert des Fahrzeugs... :D

Geschrieben

Dorothea, hör nicht auf den Fahrer des Bauern-Benz!

Geschrieben

na ja, ich denke der Fahrer des Bauern Benz hat dennoch recht.

Gutachter, Versicherer und - im Zweifelsfalle - Gerichte sind keine Romantiker. Ein überdurchschnittlicher Pflegezustand an einem 17 jährigen Verbrauchswagen brächte möglicherweise einen Wertzuschlag von vielleicht 200 Euro, das wars dann aber wohl. Das der Eigentümer an 'nem Fahrzeug hängt, es womöglich wöchentlich gepflegt hat interessiert die nicht.

Und eine Tatsache ist nun mal, das der kommerzille Wert eines Xantia - gleich welchen Alters - ggen 0 tendiert. Schade zwar, aber es ist nun mal so.

Geschrieben

Und eine Tatsache ist nun mal, das der kommerzielle Wert eines Xantia - gleich welchen Alters - ggen 0 tendiert.

.

Das würde ich so nicht sagen.

Wenn Du ein halbwegs ordentliches Exemplar mit 1 bis 2 Jahren TÜV willst,

wirst Du schon 1000 bis 1500€ hinlegen müssen ( ich rede von Dieseln ).

Und das kann man - mit einem vernünftigen Gutachter - auch als Wiederbeschaffungswert

bekommen.

mfg Klaus

Geschrieben

So sieht es aus. Auch beim Bauernbenz.

Geschrieben

Also, ein Gutachten vor Eintritt eines Schadenfalles werde ich sicherlich nicht machen lassen. Da vertraue ich mal, dass alles gut geht.

Grundsätzlich würde ich mich allerdings einer Bewegung anschließen - oder eine solche initiieren - die sich mal auf die gesetzliche Regelung einer Haftung beruft. Ich meine, grundsätzlich hat der Geschädigte ein Recht darauf, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird. Wie das geschieht, muss doch nicht der Geschädigte beantworten.

Ich bin der Meinung, die "moderne" Schadensregulierung durch die Autoversicherer kann nicht legal sein.

Dorothea

Geschrieben

Es muß halt alles "verhältnismäßig" sein !

Wenn Du ne "Karre" im Wert von 1000 € fährst, für die es nicht mehr alle Teile neu gibt, kannst Du schlecht verlangen, daß dafür dann Teile nachgefertigt werden und ein kleiner Unfall

dann mit vielleicht 8000 € zu Buche schlägt.

Dann mußt Du dich damit abfinden evtl. 1500 € max. zu bekommen und ein "gleichwertiges" anderes Fahrzeug anzuschaffen.

Sonst gingen ja die Versicherungsprämien noch mehr durch die Decke !

Individuelle Werte werden nur bei Oldtimern anerkannt und bei Youngtimern, wenn ein Gutachten vorhanden ist.

Geschrieben
Ich meine, grundsätzlich hat der Geschädigte ein Recht darauf, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird.

Der Geschädigte hat ein Recht auf Ersatz seines Vermögenswertes oder zeitwertgerechte Reparatur. Er darf durch ein unverschuldetes Schadensereignis nicht wirtschaftlich schlechter gestellt werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das ist zwar ärgerlich für die Fahrer zuverlässiger und gut gewarteter Altfahrzeuge, mit Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit einer Reparatur aber aus meiner Sicht absolut richtig und nachvollziehbar.

Eine angenommene Reparatur von über 8.000€ an einem Fahrzeug mit einem Wert von ~1.500€ finde ich unverhältnismäßig und würde mich dagegen aussprechen, solche Kosten aus dem Geld aller Versicherten zu bezahlen - den am Ende würde dies wohl zwangläufig zu höheren Beiträgen führen.

Geschrieben

Gutes Beispiel hierzu :

Wir kauften vor gut 2 Jahren einen Xsara, Rentnerauto aus 2000, original 38000 km.

Ca. 6 Monate später fuhr meinem Vater einer vorne rein, Auto wirtschaftlicher Totalschaden.

Aufgrund der extrem niedrigen Laufleistung gab es 2500.-€ dafür, statt des realen Wiederbeschaffungspreises von vielleicht 1500 - 1800 €

für ein gutes Auto mit 100.000 km. Glücklicherweise war bei mobile grad einer mit ähnlich niedrigem km-Stand inseriert, für ca. 2800, den auch der Gutachter gefunden hat.

Leider hatte ich damals so viel um die Ohren, daß ich mir den Schaden nicht ansehen konnte, sonst hätte ich den repariert und wir hätten den noch immer.

So wurde er durch nen Xsara Break Automatik mit damals orig. 57000 km ersetzt.

Wenn den jetzt einer crasht bekommen wir dafür auch nicht das Geld, um einen Xsara im Jahreswagenzustand zu kaufen, die gibt es nämlich so gut wie nicht.

Geschrieben

Wenn ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug billig zu beschaffen ist, soll es mir ja egal sein. Doch das ist ja ein Problem, so ein Fahrzeug zu finden.

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