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Es ist soweit, mein X1 soll wiederbelebt werden..


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Geschrieben
Quatsch. Günnis Halle ist grad umme Ecke von K.. Ist gar kein Thema! Reine Terminfrage. Wenn es bis vorm 15.1. machbar wäre. Danach bin ich ein paar Tag "dann mal weg"

Wir können das machen, aber erst nach dem 15.01. Entweder 30.01. oder 01.02. würde gehen.

Geschrieben
Das geht doch seit dem 01.01.2015 nicht mehr, oder? Gibt es Kurzkennzeichen nicht nur noch mit TÜV?

die sind nicht so schnell, 1.4.2015 ist Stichtag ;)

Geschrieben

Tja tim ich hab leider das Pech dass irgendwie niemand in meiner unmittelbaren Nähe wohnt.. Der nächste der mir bekannt ist ist der guenni, und auch der hätte ne Anfahrt von rund 100km :(

verlangen würde ich das von niemandem.. Wenn jemand da tatsächlich Lust drauf hätte würde mich das natürlich extrem freuen.. Aber naja es ist wohl tatsächlich eine neverending Story.. :P

Geschrieben

Ich finde die Idee den Xantia auf den Hänger zu packen gar nicht so schlecht. Dann können wir uns das auf der Bühne in Ruhe anschauen und dann weitersehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wo krieg ich denn n Hänger her? Martin, ich darf sowas gar nicht ziehen und ich hab keine AHK, du müsstest tatsächlich auch den Hänger mit abholen kommen :/

Bearbeitet von neiya:)
Geschrieben

Ok soweit schon mal was gefunden. N Hänger kostet so ca 40-50€ am Tag.. Guenni hättest du dann evtl auch früher am Tag zeit damit der Hänger noch am gleichen Tag zurück kann? Letztes Mal wurde es ja doch recht spät ;) ich würd mal sagen dann kommt der sascha mit Martin falls er Zeit hat :)

Geschrieben

Mit einem Hänger allein ist es nicht getan; du brauchst auch einen (Zug-) Wagen, der eine ausreichend große Anhängelast für die AHK besitzt.

Anhängelast ist Leergewicht des Hängers plus Leergewicht des Xantia.

Geschrieben (bearbeitet)

Hat sie, siehe#742. 2 to. Sollte reichen, wenn der Hänger leicht genug ist.

Bearbeitet von DrCaligari
Geschrieben
Mit einem Hänger allein ist es nicht getan; du brauchst auch einen (Zug-) Wagen, der eine ausreichend große Anhängelast für die AHK besitzt.

Anhängelast ist Leergewicht des Hängers plus Leergewicht des Xantia.

Also n xantia kann n xantia aufm Hänger ziehen :) das hab ich schon

gesehen :D;)

Geschrieben

Kann, aber nicht darf. :-)

Bringt den Xantia doch zu Günni und den leeren Hänger bringt ihr gleich wieder zurück. Den Xantia könnt ihr dann ja in Oberhausen zur HU bringen (abschleppen).

Gruß

Arne

Geschrieben (bearbeitet)

Hey Arne, darf echt nicht?? Wurde mir der Verboten hergeschafft!? :o also ich glaube falls

ich es recht im Kopf habe es war n x2 (Break!?) der hatte sogar hinterher die c5 nach sonstwo hin transportiert und die sind doch glaub ich noch schwerer oder!?

Das mit der HU is zwar ne nette Idee, nutzt aber ja nix wenn der Wagen dann nach wie vor nicht angemeldet is ;) abgesehen davon dass ich hier meinen GTÜ Menschen hab, der hat den Wagen schon abgenommen, und würde nur noch die Reparaturen checken :)

edit:

den Hänger 100km zurück bringen und dann wieder zu guenni juckeln macht ja auch keinen Sinn.. Und ich glaub nicht angemeldete Fahrzeuge darf man nicht über die Straße schleppen oder!?

Bearbeitet von neiya:)
Geschrieben

Hallo,

nicht angemeldete Fahrzeuge darf man bis zur Werkstatt schleppen. Versichert ist das dann über das Zugfahrzeug. Der im abgeschleppten Fahrzeug sitzende muss nicht einmal einen Führerschein haben, muss allerdings "befähigt" sein. Und natürlich darf keine Autobahn benutzt werden. Kürzeste Verbindung etc...

Ein Xantia hat maximale Anhängelast von 1,5t und ein Xantia wiegt alleine ohne Anhänger 1,5t. Hmmm plus Anhänger (so 350kg) kommt man nie dahin, dass das legal ist. Wie gesagt, gehen tut das, dürfen darf man das nicht.

Gruß

Arne

Geschrieben
Hallo,

nicht angemeldete Fahrzeuge darf man bis zur Werkstatt schleppen. Versichert ist das dann über das Zugfahrzeug. Der im abgeschleppten Fahrzeug sitzende muss nicht einmal einen Führerschein haben, muss allerdings "befähigt" sein. Und natürlich darf keine Autobahn benutzt werden. Kürzeste Verbindung etc...

Das ist leider nicht richtig. Abschleppen darf man nur im Rahmen einer Hilfeleistung wg eines technischen Defekts. Das ist dann bis zur nächsten GEEIGNETEN Werkstatt erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann schlecht mit einem Defekt liegenbleiben, da es gar nicht auf die Straße dürfte. Das Schleppen eines solchen Fahrzeugs ist dann das Führen eines Zuges mit Anhänger mit mehr als einer Achse und dazu braucht es dann den entsprechenden LKW Führerschein. Im geschleppten Fahrzeug muss dann jemand sitzen, der eine Fahrerlaubnis für das geschleppte Fahrzeug hat.

Außerdem darf beim Abschleppen nicht auf eine Autobahn aufgefahren werden.

Ein Trailer mit entsprechendem Zugfahrzeug ist das Mittel der Wahl. Den Rest könnte man nach der Reparatur mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Reparateur (Guenni) aus erledigen. Zum TÜV darf damit nämlich.

Geschrieben

Ein BX kann auch problemlos einen XM V6 ziehen.... kann :–)

Geschrieben

Danke für die Korrektur Tim. Hatte das anders in Erinnerung.

Gruß

Arne

Geschrieben
Hallo,

nicht angemeldete Fahrzeuge darf man bis zur Werkstatt schleppen. Versichert ist das dann über das Zugfahrzeug. Der im abgeschleppten Fahrzeug sitzende muss nicht einmal einen Führerschein haben, muss allerdings "befähigt" sein. Und natürlich darf keine Autobahn benutzt werden. Kürzeste Verbindung etc...

Ein Xantia hat maximale Anhängelast von 1,5t und ein Xantia wiegt alleine ohne Anhänger 1,5t. Hmmm plus Anhänger (so 350kg) kommt man nie dahin, dass das legal ist. Wie gesagt, gehen tut das, dürfen darf man das nicht.

Gruß

Arne

Interessant, danke :)

Geschrieben
Interessant, danke :)

Nee, bitte Tims Korrektur beachten. Habe da ein paar Dinge durcheinander gebracht....!

Geschrieben

Hm naja also was auch immer stimmt - Tims Aussage oder Arnes, ich werde wohl die Variante mit dem Hänger bevorzugen. Mit hin und zurück.. Es sei denn einer der Fachleute will her kommen um mir den Terz zu ersparen ;) ansonsten werd ich wohl irgendnen Tag nehmen und ab zu guenni oder torsten :)

Geschrieben

Vor allem darf man sich mit so einer illegalen Zug-Nummer auf GAR KEINEN FALL erwischen lassen. Weil das wird RICHTIG teuer!

Geschrieben

Davon hab ich zum Glück keine Ahnung ;)

Geschrieben

Unwissenheit schützt nur vor der Mega Strafe nicht. Da hilft kein Wimpergeklimper mehr, da kann kein Autobahn Polizist ein Auge zu drücken. Und mit Recht.

Geschrieben

Nee ich mein nie gemacht, einfach keine Ahnung von..

Geschrieben

Hab ich dir bisher so viel Mist erzählt? Du kannst mir das schon glauben. Wenn man mit so einem Gespann erwischt wird, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Geschrieben

Nein nein kein Mist aber hat ja auch gar keiner vor schätzeken :) der Martin (Dr.Caligari) wird denke ich mal ein entsprechendes zugfahrzeug sowie den entsprechenden lappen besitzen :) selbst mit so nem kleinen kackanhänger fahr ich nicht auch wenn ich's dürfte..

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