Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe eine Dyane von 1975 aus Portugal mitgebracht und bekomme Probleme mit dem TÜV weil die Fahrgestellnummer nicht eingestanzt, sondern nur aufgenietet ist. Ich weiß, dass das damals in Mangualde, Portugal nicht üblich war die Fahrgestellnummer einzustanzen. Aber der TÜV möchte eine Bescheinigung von Citroen oder der Zulassungsstelle darüber. Keiner kann mir dies Bescheinigen (Zulassungsstelle verweist auf den Hersteller, Citroen Deutschland verweist auf Citroen Portugal/Spanien.

Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Ich versuche gerade auf allen Kanälen eine "Bescheinigung" oder ein Nachweis zu bekommen, dass dieses Auto tatsächlich diese Fahrgestellnummer hat (wie soll man dies machen?). Danach kann der TÜV oder Citroen die Fahrgestellnummer einstanzen.

Viele Grüße,

Catarina.

Geschrieben

Hämmer sie doch selber rein....

Carsten

Geschrieben

Yepp, genau so würde ich das auch machen.

Geschrieben

Naja, sein Problem ist, dass er die vom TÜV geforderten Begrenzungssymbole zu Beginn und Ende der Nummer nicht hat. Der Satz Buchstaben selber ist kein Problem.

Aber es findet sich vielleicht jemand in der Nähe, der die Begrenzer hat...

Carsten

Geschrieben

Mach doch einfach mit dem Flachmeißel vorn und hinten ein Sternchen.

Geschrieben (bearbeitet)

"Ich weiß, dass das damals in Mangualde, Portugal nicht üblich war die Fahrgestellnummer einzustanzen" woher?

Meiner Meinung nach eine glatte Fehlinfo. Die Dyane 1975 hat eine eingeschlagene Fahrzeugnummer.

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben
Mach doch einfach mit dem Flachmeißel vorn und hinten ein Sternchen.

In der Verordnung steht "... ist vorn und hinten durch ein Symbol einzugrenzen , das nicht mit einer arabischen Ziffer oder einem lateinischen Großbuchstaben identisch ist oder damit verwechselt werden kann ."

Sternchen ist also okay.

Ich nehme dazu gern das "X", einmal stehend und dann liegend drüber, gibt ein schönes Sternchen.

Geschrieben

Wo hast Du denn überall nach der Nummer gesucht?

Beim Ami6 (ja, ich weiss, stammt nicht aus Portugal) findet man die eingeschlagene Nummer im Wageninneren, vor der Rücksitzbank...

Geschrieben

Die Dyane die ich gerade wieder zusammenbaue hatte auch keine eingeschlagene VIN, das lag aber wohl eher daran, dass im Laufe der Jahre diverse Blechkünstler einiges an Blech am Rahmen ersetzt hatten ohne zu gucken was sie da rausflexen...

Geschrieben

Ich bin in Portugal aufgewachsen und das Auto ist damals von meinen Eltern in Magualde gekauft worden. Ich habe Freunde in Portugal, die auch Dyane und 2CV Fans sind. und von denen weiß ich das. In Portugal gibt es mehrere 2CV und Dyane Clubs und die haben noch Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern der Fabrik in Mangualde. Daher ist das in Portugal bekannt, dass damals die Dyanes keine Nummer eingeschlagen bekommen haben, sondern nur ein Schild auf den Rahmen im Motorraum angenietet wurde. Leider ist das in Deutschland nicht bekannt, sonst würde ich keine Probleme mit dem TÜV und der Zulassungsstelle bekommen.

Das mit dem selber einschlagen ist zwar eine Idee... traue ich mich aber nicht. Ich hab schon Kontakt mit TÜV, Zulassungsstelle und Citroen Deutschland deshalb. Wenn nichts geht, kann ich das immernoch überlegen.

Ich dachte vielleicht hat schon mal jemand eine Dyane aus Portugal in Deutschland angemeldet und kann mir Tipps geben. Ich werde auch berichten, wenn ich was neues rausgefunden habe.

Geschrieben

Hallo catcologne,

Deinem Nicknamen scheinst Du aus Köln zu sein? Bitte berichtigen wenn nicht.

In der Eifel habe ich eine 2CV Werkstatt und bei unserem TÜV Rheinland ist es kein Problem,

die Fahrgestellnummer nachträglich einzuschlagen und vom TÜV absegnen zu lassen.

Gruß

Manfred

Geschrieben
Mit Bj. 1975 könnte das noch so sein, ab 1976 allerdings nicht mehr.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31976L0114:DE:HTML

Beachte Punkt 3.2.1.

Das könntest Du auch dem TÜV zeigen.

Soweit so gut und richtig. Allerdings finde ich in der Verordnung keine Stelle, wo geregelt ist wer zur "Anbringung" der Fahrgestellnummer berechtigt ist.

Ich gehe davon aus, daß der Besitz des Original-Typenschildes und der originalen aufgenieteten Nummer jedenfalls dazu berechtigt, selbst die Nummer " durch ein Verfahren wie Einschlagen oder Einprägen so anzubringen , daß sie nicht verwischt oder verändert werden kann ."

Geschrieben
... dass damals die Dyanes keine Nummer eingeschlagen bekommen haben...

nachsehen kann man ja trotzdem einmal ... ;-)

von den uralt-dyanen kenn ich auch den platz hinter dem beifahrersitz, bei deinem bj den platz vor dem beifahrersitz, wo, wie die bx-basis geschrieben hat, oft geschweißt, gespachtelt, polyestert wurde und nix mehr zu sehen ist, bei den späteren den platz unter dem rechten zylinder.

für alle plätze gilt, daß sie oft erst mühsam freigelegt werden müssen - außer bei unverbastelten autos ... ;-)

Geschrieben
Soweit so gut und richtig. Allerdings finde ich in der Verordnung keine Stelle, wo geregelt ist wer zur "Anbringung" der Fahrgestellnummer berechtigt ist.

Ich gehe davon aus, daß der Besitz des Original-Typenschildes und der originalen aufgenieteten Nummer jedenfalls dazu berechtigt, selbst die Nummer " durch ein Verfahren wie Einschlagen oder Einprägen so anzubringen , daß sie nicht verwischt oder verändert werden kann ."

1 . ALLGEMEINES

1.1 . Jedes Fahrzeug muß mit einem Schild und mit Angaben nach Maßgabe der folgenden Nummern versehen sein . Diese Schilder und Angaben sind vom Hersteller oder seinem Beauftragten anzubringen .

ACCM Schwinn U.
Geschrieben

Such mal vorn rechts auf dem rechten Chassisarm in der Gegend Antriebswelle/ Ventildeckel.

Da war die eingeschlagene Nummer bei meinem 75er Mehari und Meharis laufen ja unter Dyane, also Typ AY.

Und falls da damals keine Begrenzungszeichen drum waren, verlangt der TÜV auch nicht deren Nachrüstung. Uli

Geschrieben

Also bei meiner Dyane war nur rechts unter dem Morto, auf dem Träger, ein schild genietet wo alles drauf stand.

Des hat meinem Tüv Prüfer gereicht. Wechsel doch einfach mal die Tüv stelle?

Geschrieben

Bei meiner 16PS, allerdings mit einer deutschen Erstzulassung ist die Fahrgestellnummer auch in ein aufgepunktetes Blechstück eingeschlagen, das steht auch so im Brief vermerkt. Ebenso bei meinem Ami8, der ein Frankreichimport ist, da hat bisher niemand gemeckert... Beim Ami ist es aber nicht extra im Brief vermerkt.

Grüße aus Bayern,

Stefan

Geschrieben

Das Einschlagen einer neuen Fahrgestellnummer war früher z.B. bei Enten Usus, wenn der entsprechende Bereich im Bodenblech neu eingeschweißt werden musste. Ich weiß nicht, wie oft ich das gemacht habe. Vor und hinter der Nummer habe ich jeweils den Buchstaben "X" je ein mal waagerecht und senkrecht übereinander eingeschlagen. Das ergab einen (mehr oder weniger gelungenen) Stern, hat aber nie Probleme beim TÜV gegeben

Geschrieben
1 . ALLGEMEINES

1.1 . Jedes Fahrzeug muß mit einem Schild und mit Angaben nach Maßgabe der folgenden Nummern versehen sein . Diese Schilder und Angaben sind vom Hersteller oder seinem Beauftragten anzubringen .

Sorry Jozzo, Du hast natürlich Recht. Du hast mich dabei ertappt, nur das zu sehen was man sehen will :-)).

Andererseits: Gesetzestext und Realität sind manchmal schwer unter einen Hut zu bringen. Insofern oute ich mich hier als Anarchist und gestehe, im Zweifelsfall immer die praktikabelste Lösung zu wählen. Frei nach dem Motto "Wer viel fragt, geht viel fehl".

Gut ist, wenn alle Beteiligten zufrieden sind.

Geschrieben

Als ich bei meiner Ente nen neuen Rahmen drunter gemacht habe, bin ich anschließend zu ner Werkstatt gefahren, die mir dann die Nummer in den Rahmen gekloppt hat.

Bei Fahrzeugen vor der EZ 1.10.1969 muß keine Fahrgestellnummer am Fahrzeug eingeschlagen werden, dort reicht ein angenietetes Blechschildchen. Alle Fahrzeuge ab diesem Datum müssen irgendwo am Fahrzeug die FIN eingeschlagen haben.

Geschrieben

Ich war damals eine Werkstatt und habe für den TÜV immer einen Schreiben aufgesetzt, das die Fahrgestellnummer im im Zuge von Reparaturarbeiten neu eingeschlagen werden musste und bestätigt, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Dieses Schreiben haben sie mal sehen wollen und mal nicht. Ich erinnere mich aber leider nicht, ob die damals behalten haben.

Geschrieben
... Insofern oute ich mich hier als Anarchist ....

:D

Geschrieben
...Also bei meiner Dyane war nur rechts unter dem Morto, auf dem Träger, ein schild genietet wo alles drauf stand...
und neben dem schild sollte man die eingeschlagene nummer finden. die ist später dort geblieben, das schild aber auf die karosserie an die spritzwand gewandert...
Geschrieben

beim 65er ami 6 war auch nichts eingeschlagen. und da von von Anfang an in D ein Hinweis auf die aufgenietete Nummer im Brief. Citroen begrenzt ansonsten die Nummer nicht mit Sternchen sondern mit dem alten Citroensymbol, aufrechtes Oval mit Doppelwinkeln innen drin. lässt sich wunderbar selbst herstellen mit Schraubenziehern etc.

roman

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...