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CX Leichenwagen als LKW anmeldbar?


ACCM Ludger Wilhelm

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ACCM Ludger Wilhelm

Hallo,

ich sehe mir heute einen ganz jungen (Bj 92) CX Leichenwagen an, H-Kennzeichen ist also kein Thema. Gibt es heute noch diese Lücke, ihn als LKW günstig anzumelden? Wenn ja, was kostet er dann im Unterhalt.

Hatte der 92er TRS einen Kat und bekommt damit vielleicht immerhin Euro I?

Über schnelle Antworten würde ich mich freuen!

L. Wilhelm

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Du solltest ihn besser als Sonder-kfz Leichenwagen anmelden. Da kannst Du eine Bestatterversicherung bekommen und wirst trotzdem nach Gewicht besteuert. Bei der LKW-Zulassung ist zumindest im 1. Jahr die Versicherung exorbitant hoch, wenn das Dein 1. LKW ist. Du fängst nämlich bei 100% an und bist in der Versicherungsklasse der "White-Van-Man" wo kaum ein Tag ohne Unfall im Firmenfuhrpark vergeht. Ich zahle für meine 77er Leiche 144 € Steuern. Deswegen hat die auch kein H-Kennzeichen, aber eine Oldtimerversicherung

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Als Bestatter ist er schon ein Sonder KFZ und damit in der LKW Steuerklasse. Also ca.121€. Bei meiner Ambulance (brauchte , da aus Frankreich, eine Vollabnahme beim TÜV) hat der Prüfer dann "nur" LKW in die Papiere eingetragen. Bei der Zulassung hängt es dann an den Sachbearbeitern ob sie das Auto als LKW sehen und so mit günstiger besteuern.

Einen Kat sollte er haben, denn die letzten CX hatte alle einen. Sofern er deutsche Erstzulassung hat.

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Du solltest ihn besser als Sonder-kfz Leichenwagen anmelden.

Davon wurde mir abgeraten, denn wenn die Zulassung sieht dass du kein Bestatter bist, können sie die Anerkennung als Leichenwagen verweigern.

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Einen Kat hatten nur die 2,5er, und auch nicht in allen Ländern. Die Bezeichnung "TRS" ist mir nur für die 22er CXe geläufig, und die hatten allesamt keinen Katalysator.

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Achtung: Zulassung hat nichts mit Besteuerung zu tun. Selbst wenn die Zulassungsstelle den Wagen so zulässt, kann das Finanzamt eine abweichende Besteuerung vornehmen (wg. PKW- Ähnlichkeit). Denn es fehlen viele typischen LKW- Mermale.

Im Zweifel das Finanzamt befragen! Kleine Korrektur am Rande: So-Kfz bedeutet nicht Sonder- sondern Sonstiges Kraftfahrzeug, ist ein Sammelbegriff.

Gruß

Holgi

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Kannst auch mal hier schauen: http://www.leichenwagenforum.de/cgi-bin/forum/YaBB.pl

Es gibt Urteile wonach ein Leichenwagen bauartbedingt ein So. Kfz ist*. Der tatsächliche Beruf des Fahrzeughalters ist dabei egal. Außerdem kann zur Not jeder das Gewerbe anmelden, da braucht man keine Prüfung. Legt man der Sachbearbeiterin bei der Anmeldung eben den Gewrbeschein vor und stellt anschließend den Geschäftsbetrieb wieder ein.

*)Hinter einem dieser Urteile steckt die Geschichte eines CX. Da hat nämlich Jemand für seine kinderreiche Familie ein großes günstiges Auto gesucht und in Form eines CX-Familale in Silber bei einem Fähnchenhändler gefunden. Wohl aufgrund der durch Rappold veränderten Heckklappe kam Jemand im Bekanntenkreis der Familie darauf, daß das wohl ein Leichenwagen war, der zum Familale rückgebaut wurde. Dann hat die Frau ein hysterisches Theater gemacht, von wegen "Da stzt ich mich nicht rein und meine Kinder schon gar nicht!"

Aber der Händler wollte den Wagen nicht zurücknehmen, also ging das vor Gericht und die Familie bekam Recht, daß der Gebrauchtwagenhändler die Vornutzung des Wagens hätte erwähnen müssen oder so.

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Noch was:

Wenn der Leichenwagen eine Trennwand hat und eine Sargraumauflage, kann die LKW- bzw. So. Kfz Einstufung nicht verweigert werden.

Auch wichtig was viele nicht wissen: Bei der LKW Zulassung unterliegt man mit Hänger dem Sonntagsfahrverbot. Immer wieder ein beliebtes Abkassierspiel der Polizei, Sonntags nach Teilemärkten, Flohmärkten oder Motocross-Rennen ist Transporter mit LKW-Zulassung und Hänger aus dem Verkehr zu ziehen.

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Moin Sense,

da muss ich dir widersprechen. Zumindest Freizeit- und Sportanhänger sind vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Näheres, auch die Texte der einzelnen Verordnungen, findest du hier im Wohnwagen-Forum. Dort ist auch dieser Link zu finden, wo du die generelle Regelung bundesweit als pdf findest.

Fröhliche Grüße

Norbert

Bearbeitet von LordAir
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Davon wurde mir abgeraten, denn wenn die Zulassung sieht dass du kein Bestatter bist, können sie die Anerkennung als Leichenwagen verweigern.

Ich glaube, nach der Berufsbezeichnung kräht bei der privaten Zulassung schon seit über 10 Jahren kein Hahn mehr nach.

Aber innerhalb des Straßenverkehrsamts kannst Du wirklich je nach Wohlwollen oder Prinzipienreiterei an den falschen Schluffen geraten.

Bearbeitet von ACCM Petra K.
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Kläre es mit dem Finanzamt vorher ab, was die verlangen (Trennwand, Verblechung der Scheiben hinten war früher, Ladefläche Länge im Vergleich zum Fahrgastraum, Gurte und Sitze hinten müssen raus... usw...). Und als LKW gilt wirklich Sonntagsfahrverbot, mit einem Hänger. War letzte Woche mit meinem CX Ambulance beim TÜV und ein langes Gespräch deswegen mit dem TÜV Prüfer gehabt. Für meinen LKW Loadrunner zahle ich 124EUR Steuren. Und ich mußte mit allen CX LKWs beim Finanzamt vorfahren, hat aber immer geklappt. Gruss Michal

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...das hiesige Finanzamt wollte selbst eine Kastenente, die schon ab Werk eine LKW- Zulassung hatte (und halbe Trennwand, nur zwei eingetragene Sitzplätze, Laderaum größer als Fahrgastraum etc.,) abweichend als PKW versteuern...., Beschwerde hat dann geholfen.

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meinen CX Bestatter habe ich als So-KFZ Bestattungswagen laufen, ohne Probleme bei der Zulassung. Es wurde nicht gefragt was ich beruflich ausübe.

Versteuert wie oben bereits geschrieben zum LKW Tarif.

Als reinen LKW hätte ich nämlich die Seitenscheiben verblechen müssen.

Bei mir hat die Versicherung einen recht günstigen Sonderkfz tarif eingeräumt.

Frag am besten vorher nach, wenn es was hilft stelle ich Dir gerne eine Briefkopie zur Verfügung.

Gruß Hannes

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So lange hinten Sitze sind, muss du auch nicht neugierig werden... so wie du es hast ist schon richtig, als PKW... keine andere Chance. Gruss Michal

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Ihr lieben,

niemand von Euch fährt Leichen oder Verletze durch die Gegend und kann daher auch keine Sonderrechte für sich einfordern. Ich kann auch kein ausrangiertes Polizei- oder Feuerwehfahrfahrzeug fahren, ohne eine Versicherung abzuschließen, nur weil diese Fahrzeuge in Gemeinde-, Landes- oder Staatsdienst auch nicht versichert sind.

Bin ich jetzt ein Ketzer, wenn ich anmerke, dass hier diskutiert wird, wie ein Fahrzeug, dass als Alltags-, Freizeit, Hobby-, Dritt- oder Viertfahrzeug genutzt wird, unter Umgehung der allgemeinen Versicherungs- und Steuervorschriften angemeldet werden kann?

Wenn ich einen Traktor fahren will und keine Landwirtschaft betreibe, muss ich halt damit leben. Ich werde wohl kaum meinen Vorgarten als ausreichenden Grund zur Erteilung eines grünen Kennzeichens anführen können.

Dass wir als CX-Fahrer eh eine Sonderbehandlung verdienen, ist eh klar. Wird aber gesetzlich nicht so gesehen.

Bearbeitet von holger s
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Wenn Bj 1992 kann es wohl nur einen TGI sein? TRS als Break hat es nie gegeben. 22RS Break schon (wurde zumindest in Dänemark gleichzeitig mit 25RD als Familiale verkauft) aber 25 TRI Break - damit war wohl 1990 schluss? Ich habe immer gedacht, die alten Ausstattungsvarianten fielen alle 1990 weg? Nie habe Ich einen Break ab Bj 1989 gesehen, der nicht TGI od. TGD hiess - aber ich kan mich natürlich irren und lasse mich gerne besseres belehren :)

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Ohne Dir jetzt zu Nahe treten zu wollen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Ex-Polizei, Feuerwehrfahrzeugen und Leichenwagen. Ich dürfte den CX Bestatter jederzeit für einen Sargüberführung einsetzen, dazu muss ich kein Bestatter sein.

Lediglich die Art des Überführungsfahrzeuges ist vorgeschrieben, und diesen genügt mein CX durch einen luftdicht abgeschlossenen Sargraum.

Auch wenn ich das bisher noch nicht gemacht habe, was spricht dagegen ein Sonder KFZ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach LKW zu versteuern und gegebenenfalls von der Versicherung eingeräumte Rabatte auf Grund der geringen Schadenshäufigkeit bei Bestattern in Anspruch zu nehmen?

Gruß Hannes

Ihr lieben,

niemand von Euch fährt Leichen oder Verletze durch die Gegend und kann daher auch keine Sonderrechte für sich einfordern. Ich kann auch kein ausrangiertes Polizei- oder Feuerwehfahrfahrzeug fahren, ohne eine Versicherung abzuschließen, nur weil diese Fahrzeuge in Gemeinde-, Landes- oder Staatsdienst auch nicht versichert sind.

Bin ich jetzt ein Ketzer, wenn ich anmerke, dass hier diskutiert wird, wie ein Fahrzeug, dass als Alltags-, Freizeit, Hobby-, Dritt- oder Viertfahrzeug genutzt wird, unter Umgehung der allgemeinen Versicherungs- und Steuervorschriften angemeldet werden kann?

Wenn ich einen Traktor fahren will und keine Landwirtschaft betreibe, muss ich halt damit leben. Ich werde wohl kaum meinen Vorgarten als ausreichenden Grund zur Erteilung eines grünen Kennzeichens anführen können.

Das wir als CX-Fahrer eh eine Sonderbehandlung verdienen, ist eh klar. Wird aber gesetzlich nicht so gesehen.

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Eben! Aktuell ist meiner ja in Restaurierungspause. Aber wenn er wieder auf der Straße ist, könnte ich damit durchaus auf besonderen Wunsch die letzte Tour fahren, bevor es ein Mercedes Pollmann wird.

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hallo

DAs angebot würde ich ggf in anspruch nehmen, weil meinen eigenen Leichenwagen kann ich dann ja nichtmehr selber fahren...

Hier war die Zulassung als Leichenwagen auch Problemlos. die haben nur drauf bestanden das der Cx keine Rückbank hat, das wars.

gruß daniel

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