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Wohnwagen in Frankreich kaufen und her holen, Kennzeichen in Frankreich ???


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Geschrieben

Hallo,

will mir in Frankreich einen Wohnwagen kaufen und auf eigener Achse herholen.

Kennt sich jemand aus, wie das wegen der Kennzeichen in Frankreich abläuft ?

Ab der Grenze könnte ich meine Kurzzeitkennzeichen dran machen, aber vorher ?

Der Wohnwagen steht bei einem Händler.

Jemand hat gemeint, dass in F der Wohnwagen über das Zugfahrzeug versichert ist,

kann das wer bestätigen ?

Hatt schon mit dem Gedanken gespielt, meine deutschen Kurzeitkennzeichen einfach

dran zu schrauben, ist zwar nicht erlaubt, aber wohl geduldet.

Gibts noch andere Tips ?

Danke für ne Antwort

Gerd

Geschrieben

Ich kann Dir nur sagen wie ich es letztes Jahr gemacht habe.

Allerdings war es ein Privatkauf und die Schilder waren noch dran.Bis zur Grenze bin ich mit den französischen Schildern, danach habe ich ummontiert.

Laut Auskunft des Vorbesitzers hat dieser für den Wohnwagen keine eigene Versicherung bezahlt. Ich glaube es gibt da aber auch eine Gewichtsgrenze bis zu der das gilt.

Von meiner Zulassungsstelle wurde davor gewarnt die Kurzzeitkennzeichen in F zu verwenden, da teilweise empfindliche Geldbußen kassiert werden.

Hast Du niemanden , der Dir eine Rote Händlernummer leihen könnte, das wäre weitaus unkomplizierter und auch legaler.

Gruß Hannes

Geschrieben

Hallo Gerd,

habe interessanter Weise die gleiche Aktion jetzt So aus Belgien vor, der WW stammt aus Privatbesitz u stand bisher nur auf einem Campingplatz. Mehrere Telefonate bei Vers und StVA, sowie der belgischen Botschaft brachten auch nur die Bestätigung, dass Kurzzeitkennzeichen aus D verboten sind.

Ein netter Zollbeamter aus Köln bemühte sich dann beim StVA in Düren, die grenznah "vertrauter" sind: Ich bzw. Du muss/t mir/Dir ein Kurzzeitkennzeichen in Belg/Frankr besorgen, damit darf man dann vom Ausland nach D einreisen.

Da die Fahrt in Belgien (in meinem Falle) beginnt, darf ich von B aus die Grenze überfahren u das belg Kurzzeitkennzeichen hier weiter nutzen. Das deutsche Kurzkz darf nicht genutzt werden, da die Fahrt nicht in D sondern in B beginnt. Kloar soweit?

Mal sehen, ob ich an der Grenze am Freitag an einem belg StVA als "Ausländer" dort ein Kurzzeitkennzeichen erstehen kann. Hab' aber noch keinen Plan über die Versicherung, Gebühren usw...Schenke mir damit das deutsche Kurzeitkennzeichen u den damit verbundenem Aufwand (im Rahmen der Kosteneffizienz ist das örtl geschlossen u ich darf zur Kreisstadt = zusätzl. 50km).

Gruß

Wolfgang

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