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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Biete Ihnen eine einmalige Möglichkeit einer individuellen professionellen Scheibengravur

an Ihrem Auto an.

Näheres teile ich Ihnen gerne mit

unter : sascha.me@freenet.de

...oder bei weiteren Fragen einfach durchrufen

unter : 0176 20252936

Raum HH und SH oder außerhalb auf Anfrage

Geschrieben

Ich hab bisher immer nur ungewollte Gravuren gehabt.... Von fremden Leuten.

Carsten

Geschrieben

Fällt Steinschlag auch unter den Begriff Gravur ?

Geschrieben

gibt es Referenzen ?

Ich weiß zwar nicht was ich gravieren lassen würden, aber es interessiert mich was andere machen lassen.

Geschrieben

Hallo krussi,

Es gibt viele Möglichkeiten sein Auto individuell zu gestallten, das Bekannteste ist zum Beispiel bei der Ente

einen Bösen Duck am 3ten Seitenfenster oder einfach nur eine Azam , Mehari , Ami , Dyane , Hy auf

Bilderrahmen ect..

Bin auch beim diesjährigen Ententreffen in Rötgesbüttel

17.April - 21.April Ostertreffen (Roter AX) !

Geschrieben

Schonmal geklärt, was der TÜV dazu sagt? Das Gravieren ist eine Veränderung der Oberfläche und damit eine Veränderung der Brucheigenschaften. Das Prüfzeichen auf der Scheibe gilt nur im Originalzustand.

Und da bei neueren Autos jede Scheibe eine tragende Funktion darstellt, könnte eine Kontrolle oder die zweihjährige Spaßveranstaltung durchaus lustig werden.

Geschrieben

Da meine Fahrzeuge vor der Gesetztes-abstimmung im Jahr 1996 eine Gravur besitzen und es nicht an tragenden Seitenscheiben befindet, (Ausstellfenster AX ,

Schiebefenster Acdy) sehe ich da weiter keine schwierigkeiten und mein Tüvmacker auch nicht :-D

Da muss man doch schon einen sehr auffälligen Verdacht (extremtuning z.B.) leisten, das die Polizei einem das Fahrzeug deshalb stilllegt ..

Hatte bisher nie Probleme und meines Erachtens ist das Gesetzt von Theoretikern, die von Steuergeldern in Büros hocken und sich jeden Tag

böse Gemeinheiten für den Bürger ausdenken.

Geschrieben

...und meines Erachtens ist das Gesetzt von Theoretikern, die von Steuergeldern in Büros hocken und sich jeden Tag

böse Gemeinheiten für den Bürger ausdenken.

Das ist wohl gut möglich, rechtfertigt aber dennoch nicht diese Gesetze und Vorschriften zu ignorieren !

Oder fährts Du auch mit 100 durch die 30er Zone, nur weil sich deren Sinn für dich nicht erschließt ???

Geschrieben

Traurig das es sogar Ernst-konservative unter Citroenfahrern gibt.. -.-

Wenn unser Vorbild und Visionär Andre Gustave Citroen nicht so gehandelt hätte, hätte er wohl besser nicht das Auto so revolutioniert und wäre wohl besser in einer Erdhöle geblieben .. und dir Silvester31 (wenn wir uns schon Du*tzen) weiter anstatt deines Hightech-Xsara's in einem >Trittblech<Oldy zu sitzen, da es zu damaliger Zeit auch eine ''Sicherheitslücke'' gewesen ist diese erstmals im Serienwagen durch Citroen im 11CV von 1934 wegzulassen (ausgenommen Rennwagen)

Man sollte schon einen gesunden Menschenverstand haben und wissen was im Verhältnis steht, schließlich gibt es mehr als NUR Deutschland..

Schließlich biete ich hier meine Kunst an, was nicht heißen muss das es im jeglichen Rahmen die StVO hindert.

Wie jeder Mensch entscheidet ist letzendlich seine Sache.

In diesem Sinne,

einen scharmanten Abend!

Geschrieben

Was hat André Citroën und seine Entwicklung am Auto mit dem Übertreten von Gesetzen zu tun?

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß man bei NEUEREN Fahrzeugen, wo die Scheiben eine Bauartgenehmigung haben, vorsichtig sein muß. Ich habe nichts gegen Deine Kunst gesagt.

Also Ball flach halten.

Übrigens, gerade Fahrzeuge, die nicht extrem frisiert sind, da wird gern sowas dann hergenommen, weil die Renleitung sonst nichts findet.

Geschrieben
Das ist wohl gut möglich, rechtfertigt aber dennoch nicht diese Gesetze und Vorschriften zu ignorieren !

Nach meiner Erfahrung ist ein Leben nach den Buchstaben des Gesetzes wie der sprichwörtliche Dienst nach Vorschrift.

Beides funktioniert einfach nicht und ist nicht für diejenigen gemacht, die ein Mindestmaß Abstraktionsvermögen bzw. "gesundem Menschenverstand" besitzen.

Geschrieben

Naja... pietro91 hat von "das Gesetz" gesprochen. Also übergreifend alles was der Staat so an Gesetzen fabriziert.

Wenn ich nun da rein interpretiere, daß also alle Gesetze von Theoretikern in ihren Elfenbeintürmen gemacht werden und völlig am Leben und der Realität vorbeigehen und ich das

dann deswegen übertreten darf, weil ich ja mit gesundem Menschenverstand gesegnet bin, dann frage ich mich wieso die Masse der Anarchisten noch nicht die Regierung gestürtzt hat.

Nicht falsch verstehen !!! Ich bin wahrscheinlich in keinem Lebensbereich ein Engel und befolge einige Gesetze mit Sicherheit nicht zu 100 % !

Aber wie gesagt : Wer so pauschalisiert outet sich selbst als Anarchist. Und mit so etwas geht JEDE Gesellschaft zu Grunde !

So - jetzt wieder zurück zum Thema.

P.S.: Die Parabel mit André Citroen hab ich auch nicht verstanden. Laßt den guten doch in Frieden !

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ist seit jahren schon verboten worden! Wenn dann mit Gravur lack aufspühen. Mfg

Geschrieben

VERboten worden -wann ? Eine ganze Zeit sind Scheiben wegen Diebstahlschutz mit Kennung gestrahlt worden. Das mit dem Glasstrahlen hat mehr den Hintergrund das sich feine oder giftige Feinstäube bilden die dem Strahler schaden

Geschrieben

Sind die Kennzeichnungen auf Scheiben zum Zwecke des Diebstahlschutzes nicht auch geätzt worden?

Geschrieben
VKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO; Kennzeichnung

von Scheiben als Diebstahlschutz

Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen

durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder anderer

Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung

der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß Â§ 19 Abs.

2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis

erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die

Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des

Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich

von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem

Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß

die nach Art und Größe (maximal 1 000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung

mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen

keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften

des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des

Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller

gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von

Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.

In dem Text gehts um Diebstahlschutzkennzeichnungen. Die Auflagen alleine für eine Ziffern- oder Buchstabenkennung dürfte klarstellen, was das für eine Abtragung für eine Bild bedeutet.

Geschrieben
wie sieht denn nun sowas aus?

nix für schwache Nerven,...

die Sau hat eh keinen Platz und der geifernde Eber besteigt sie einfach, auch gegen ihren Willen.

Das interessiert die Schweinezüchter aber überhaupt nicht.

Um was ging es gerade.....?

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