Zum Inhalt springen

Kurios: Prüfer verweigert HU-Prüfplakette wegen bestandenem §23-Oldtimer-Gutachten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hatte meinen CX diese Woche in der Werkstatt wegen Inspektion, HU-Termin (ist immer im März fällig, wenn der CX wegen Saisonkennzeichen 04-10 noch in der Garage steht) und weil er im März 30 geworden ist, auch direkt wegen H-Kennzeichen-Gutachten.

Als ich den Wagen abhole, erzählt mir mein sehr geschätzter Werkstattmeister, dass nach Erneuerung einer Antriebswellenmanschette und nach Diskussion mit dem Prüfer wegen ein paar kleinen Beulen und Kratzern (technisch und rostmäßig ist der CX vollkommen in Ordnung), dass der Prüfer verweigert hätte, die Plakette auf das zurzeit noch vorhandene Saisonkennzeichen-Nummernschild zu kleben (im Bericht steht: »Die Prüfplakette wird durch die Zulassungsstelle vergeben), mit der Begründung, dass der Wagen ja eh auf H-Kennzeichen umgemeldet wird und dass er in so einem Falle auch gar keine Plakette erteilen dürfe.

Was mir erst hinterher klar wurde, ist, dass diese Untersuchung nach §23 (Oldtimer-Gutachten) eine HU beinhaltet und ich also keine HU und §23-Untersuchung hab machen lassen sondern nur zweitere.

Was ich jetzt merkwürdig finde und was auch vom Verfahren her fragwürdig ist:

1. wenn ich eine §23-Untersuchung durchführen lasse, werde ich offensichtlich gezwungen, den Wagen auch auf H-Kennzeichen umzumelden.

2. bis zur Ummeldung fährt, bzw. steht der Wagen also trotz bestandener HU ohne gültige Plakette draußen. Ich weiß nicht, ob ich es in der kommenden Woche schaffe, den Versicherungs- und Zulassungsstellentermin (was in Berlin kein Spaß ist, ganz bestimmt auch nicht in der Woche vor Ostern - ob es da überhaupt noch freie Termine gibt?). Ich könnte also jederzeit ein Knöllchen mit Mängelbericht bekommen und hätte dann deswegen Schreibkram zu erledigen - Widerspruch gegen das Knöllchen etc.

Liebe Gemeinde, was ist da dran:

- Kann ich (1.) - und wenn, in welchen Zeitraum - »gezwungen« werden, den Wagen umzumelden.

- Bin ich dem Ordnungsamt und der Polizei wegen der ungültigen Prüfplakette (2.) wirklich schutzlos ausgeliefert? Mein Meister meinte, ich solle doch bis zur Ummeldung den Prüfbericht sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

Kann aber doch in unserem überregulierten Land echt nicht sein, oder?

ACCM Stefan mit BX
Geschrieben

Was ich jetzt merkwürdig finde und was auch vom Verfahren her fragwürdig ist:

1. wenn ich eine §23-Untersuchung durchführen lasse, werde ich offensichtlich gezwungen, den Wagen auch auf H-Kennzeichen umzumelden.

kenne mich zwar mit der plakttenkleberei in diesem fall nicht aus, aber welchen sinn hätte es eine h-abnahme machen zu lassen, wenn man nicht vorhat den wagen auf h anzumelden!?

Geschrieben

Hallo Holger,

ich kann zwar zu deiner Frage nicht direkt Antwort geben , aber ich habe schon des öfteren einen

Anmeldeservice beauftragt. Das geht innerhalb kurzer Zeit. Kostet natürlich ein paar Euro. Schont aber die Zeit und Nerven.

Geschrieben

Warum muss der Wagen überhaupt draußen stehen?

Ich kann dir vorübergehend meinen Tiefgaragenplatz anbieten bis die Sache geklärt ist.

Geschrieben

2 - 4 monate tüv überziehen = 15 euro knöllchen. wenn er dir keine neue klebt, wird er trotzdem die alte nicht abkratzen.

Geschrieben
Warum muss der Wagen überhaupt draußen stehen?

Ich kann dir vorübergehend meinen Tiefgaragenplatz anbieten bis die Sache geklärt ist.

Lieber Frank,

ich habe einen Tiefgaragenplatz bei uns um die Ecke in Gesundbrunnen, aber ich lasse den CX am Wochenende schon mal draußen bei uns in der Straße stehen.

Mir geht es hier auch eher um grundsätzliche Klärung der Fragen.

Liebe Grüße

Holger

Geschrieben
kenne mich zwar mit der plakttenkleberei in diesem fall nicht aus, aber welchen sinn hätte es eine h-abnahme machen zu lassen, wenn man nicht vorhat den wagen auf h anzumelden!?

Äh … ich schrieb doch, dass ich den CX ummelden werde, dass ich aber nicht weiß, wann ich mich darum kümmern kann.

Geschrieben
2 - 4 monate tüv überziehen = 15 euro knöllchen. wenn er dir keine neue klebt, wird er trotzdem die alte nicht abkratzen.

jaaaahaa, ist schon klar … in meiner Threaderöffnung geht es aber um prinzipielle Dinge:

Ich erkläre noch mal:

- Der CX hat HU und §23 positiv durchlaufen.

- Ich werde (muss ich?) den Wagen auf H-Kennzeichen ummelden.

- Bis das geschehen ist (weil ich vielleicht mal in der kommenden Woche viel zu arbeiten habe und ich mir die freie Zeit nicht einräumen kann), hat er einen HU-Aufkleber 03/2012 auf dem Nummernschild.

- D. h. ich könnte von Ordnungsamt und Polizei, obwohl der Wagen gültige HU hat, zunächst belangt werden.

Warum ist das so? Warum konnte der Prüfer mir nicht einfache eine aktuell gültige Plakette auf das Nummernschild kleben?

Um es nochmal zusammenzufassen: KfZ ist angemeldet mit Saisonkennzeichen 04-10, darf also draußen rumfahren, hat HU bestanden und bekommt trotzdem keine Plakette auf das aktuelle Nummernschild …

Ich verstehe es nicht.

Geschrieben

Moin Holger,

da ich da selbst neugierig war hab ich mal beim Bürgertelefon angerufen.

Warum das so ist konnte mir der nette Herr am Telefon auch nicht sagen.

Aber er meinte es würde ausreichen den TÜV-Bericht gut sichtbar anzubringen mit Kommentar Wechsel der Kennzeichen.

Geschrieben (bearbeitet)
j

Um es nochmal zusammenzufassen: KfZ ist angemeldet mit Saisonkennzeichen 04-10, darf also draußen rumfahren, hat HU bestanden und bekommt trotzdem keine Plakette auf das aktuelle Nummernschild …

Ich verstehe es nicht.

Ich denke ja, der Pruefer hat sich seine eigene kleine Welt zusammengebastelt. Passiert haeufiger! Mich wollte mal ein Sheriff mal wegen Verstosses gehen das Sonntagsfahrverbotes belangen, weil ich in meinem, als PKW angemeldeten, Ducato-Busses, mit Anhaenger, keine Sitze, sondern ein Motorrad transportierte. Dabei hat er mich sogar noch genoetigt in einen zur Durchfahrt verbotenen Weg zu fahren.

Einem Arbeitskollegen konnten zwei Polizeistationen keine richtige Auskunft darueber erteilen, wieviel Ladung ueber seinen Kleinwagen vorne hinnausstehen darf (0!). Unser Ordnungsamt ist mit den Parkregeln fuer schwere Anhaenger in Wohngebieten ueberfordert.

Ich denke Du hast einige Moeglichkeiten: Du nimmst es augenrollend hin und schickst im Falle eines Strafzettels, die Kopie des Berichts. Du rufst beim TUeV an und fragst ob sie bald pleite sind, wenn sie jetzt schon mit Plaketten sparsam sein muessen. Oder Du kaempfst gegen die Ungerechtigkeit dieser Welt, holst dir professionellen Rechtsbeistand und heizt den Arschloechern mal ordentlich ein ;)!

Gruss

Matthias

Bearbeitet von MatthiasM
ACCM Stefan mit BX
Geschrieben (bearbeitet)
Äh … ich schrieb doch, dass ich den CX ummelden werde, dass ich aber nicht weiß, wann ich mich darum kümmern kann.

dann wirst du ja auch nicht gezwungen wenn du es eh vorhast. du wirst nur gezwungen deinen eigenen willen auch wirklich umzusetzen ;)

in #3 wurde der zulassungsdienst angesprochen. halte ich für berliner verhältnisse wohl am besten. man muss nicht warten bis man selbst zeit dafür hat vor lauter arbeit und man muss sich dann nicht extra einen tag mit warten auf der zulassungsstelle um die ohren schlagen. man spart sich selbst zeit und stress und das ganze könnte zeitnah, vll. sogar schon morgen ohne sich aufzuregen erledigt sein.

beim googeln bin ich auf folgenden dienst gestoßen:

http://www.autoanmeldung.de/html/kfz_zulassung_kosten.html

für ab25€ ,abhängig vom bezirk, würde ich als berliner garnicht darüber nachdenken, das selbst zu machen.

anders hier bei uns, wo der aufenthalt in der zulassungsstelle nach 30minuten erledigt ist und mal flux zwischendurch erldigt ist.

Bearbeitet von ACCM Stefan mit BX
Geschrieben

Der Tüv Prüfer muß Dir die Plakette auf das Nummernschild kleben. Du hast eine gültige HU/AU, er darf Dir die Plakette nicht verweigern.

Egal ob Du später auf ein H-Kennzeichen ummeldest oder nicht.

Es ist Dir auch überlassen Dein Fahrzeug nach H-Gutachten mit H- Kennzeichen zuzulassen oder mit dem vorhandenen normalem Kennzeichen zu fahren.

Es ist keine Pflicht sein Fahrzeug nach H-Gutachten auch mit H-Kennzeichen zuzulassen.

Hab schon für mehrere Kunden H-Gutachten machen lassen, obwohl die Fahrzeuge nicht mit H-Kennzeichen zugelassen wurden.

Bei uns auf dem Land / Eifel gibt es Gottseidank keine Feinstaubzonen.

Gruß

Manfred

Geschrieben
...Bei uns auf dem Land / Eifel gibt es Gottseidank keine Feinstaubzonen.

Gruß

Manfred

Gott schütze die Eifel!

Gruß von der Mosel

Geschrieben
Der Tüv Prüfer muß Dir die Plakette auf das Nummernschild kleben. Du hast eine gültige HU/AU, er darf Dir die Plakette nicht verweigern.

Manfred

Nein, muß er scheinbar nicht. Ich hatte z.B. die Idee, bei meinem BX bei der nächsten HU auch eine Oldtimerabnahme machen zu lassen. Mir wurde aber gesagt, daß nach der Abnahme das Fahrzeug keine Plakette bekommt, auch nicht, wenn die HU bestanden ist. Bei meinem BX würde es also bedeuten, daß ich dann ein halbes Jahr ohne Plakette fahren müßte. TÜV im August->H-Kennzeichen im Mai.

Das scheint so eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Die gehen wohl davon aus, daß man sein Fahrzeug direkt auf H-Kennzeichen ummeldet, sobald man das Gutachten in der Hand hat.

Gruß DS

Geschrieben

Hallo Holger,

ich hatte das gleiche Problem mit meinen GSA hier beim TÜV in Karlsruhe. Ist also wohl kein Einzelfall und wurde mir so erklärt, daß, wenn ich auf dem "alten" (H-losen) Kennzeichen eine Plakette hätte haben wollen, ich zuerst eine "normale" TÜV Untersuchung hätte machen müssen und danach die H-Abnahme.

Ich habe darauf verzichtet und bin danach noch drei Wochen mit überzogener Plakette rumgefahren, den Bericht im Handschuhfach....

Viel Erfolg beim Ummelden

Bernhard

Geschrieben
...und man muss sich dann nicht extra einen tag mit warten auf der zulassungsstelle um die ohren schlagen

Die Berliner Verhältnisse haben sich geändert: seit man nen zwingend nen Termin buchen muß, ist man auch hier nach ner halben Stunde wieder raus aus der Zulassungsstelle. So jedenfalls meine Erfahrung mit zwei Zulassungsbegehren im letzten halben Jahr.

Grüße, Dietmar

Geschrieben
Aber er meinte es würde ausreichen den TÜV-Bericht gut sichtbar anzubringen mit Kommentar Wechsel der Kennzeichen.

Das halte ich auch für das Naheliegendste, so gibt's erst gar keine Scherereien, für deren Bewältigung man dann wieder Zeit aufbringen muß. Und sich zudem weiter ärgert. Hier gibt's ja nicht wenige Autos, in denen ein folierter A4-Wisch auf dem Armaturenbrett liegt, meist wohl Ausnahmengenehmigungen für die Zone. Verstehen kann ich den Plakettenzirkus naturgemäß aber auch nicht, hätte da aber auch wenig Ehrgeiz.

Grüße, Dietmar

Geschrieben

Hallo,

unter Umständen ist das Verursacht dadurch, dass AU und HU eigentlich eine gemeinsame Aktion sind und nicht mehr wie vorher getrennt voneinander gewertet werden. Sieht man ja auch daran, dass es dafür nur noch ein Papperl hinten gibt und nicht mehr das AU Papperl vorn.

Daraus ergibt sich, dass es nur noch eine Laufzeit dafür gibt. Natürlich kann man die AU nach wie vor von einer Fachwerkstatt machen lassen, allerdings können die das Papperl nicht kleben, sondern nur die AU Bescheinigung vorlegen.

Das Kleben erfolgt dann im Rahmen der HU.

Servus Andreas

Geschrieben
Hallo,

unter Umständen ist das Verursacht dadurch, dass AU und HU eigentlich eine gemeinsame Aktion sind und nicht mehr wie vorher getrennt voneinander gewertet werden. Sieht man ja auch daran, dass es dafür nur noch ein Papperl hinten gibt und nicht mehr das AU Papperl vorn.

Daraus ergibt sich, dass es nur noch eine Laufzeit dafür gibt. Natürlich kann man die AU nach wie vor von einer Fachwerkstatt machen lassen, allerdings können die das Papperl nicht kleben, sondern nur die AU Bescheinigung vorlegen.

Das Kleben erfolgt dann im Rahmen der HU.

Servus Andreas

Ich verstehe jetzt aber nicht, was das mit dem Oldtimergutachten und dem Nachtleben der Plakette zu tun hat.

Geschrieben

Der Abstand zwischen AU und HU darf nicht über 4 Wochen sein soweit ich weiß, sonst wird die AU nicht anerkannt.

Geschrieben
kenne mich zwar mit der plakttenkleberei in diesem fall nicht aus, aber welchen sinn hätte es eine h-abnahme machen zu lassen, wenn man nicht vorhat den wagen auf h anzumelden!?

Wertsteigerung vor z.B. Verkauf oder Einlagerung in Sammlung?

Geschrieben (bearbeitet)
Der Abstand zwischen AU und HU darf nicht über 4 Wochen sein soweit ich weiß, sonst wird die AU nicht anerkannt.

Ich verstehe immer noch nicht, was eine AU damit zu tun haben soll. Es geht hier im die kombinierte HU/§23 - in der der HU ist eine AU, die es so ja nicht mehr gibt, enthalten.

Was ich mit »Nachtleben der Plakette« meinte, ist mir allerdings schleierhaft. Ich meinte natürlich »Kleben«.

Bearbeitet von holger s
Geschrieben

Es ist so, daß AU und HU schon seit geraumer Zeit eins ist. Wenn die AU nicht hinzugekommen ist, fällt automatisch die AU negativ aus. Zur AU würde ich in eine Werkstatt des Vertrauens gehen und mit dem entsprechenden Ausdruck des Messbericht, der gute Werte besagt, dann zur Prùforganisation gehen. Dann ist diese Hürde genommen, auch wenn es nicht unbedingt dort gerne gesehen wird.

Geschrieben

Holger hat eine gültige AU ! Ohne AU bekommt man weder eine Plakette, noch eine HU. Für dieses Thema ist die AU also völlig belanglos.

Gruß Stefan.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...