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Geschrieben

hallo,

ich wußte leider nicht in welchem topic diese Frage ich stellen soll, hoffentlich findet es trotzdem einer der mir das alles schön erzählen kann...

also.

Man (ich:-) ist ein Ausländer, der aber gleichzeitig auch ein "Aufenthaltserlaubnisbesitzer" ist, d.h. wohnt und lebt in Deutschland. OK. Bisher ist es ja nichts besonders besonderes...:-), aaaaber.

Was passiert, wenn ich mir ein Auto im Ausland kaufe - in diesem Fall wäre es Ungarn, falls es eine Rolle spielt -, und es ja auch dort zugelassen wird?

Kann ich meinen Pkw dann ruhig mit dem ausländischen kennzeichen weiterfahren, oder muß ich ihn irgendwie doch auch noch in Deutschland offiziell "anerkennen lassen"...?

Und wie...? Und wann...? Und wo...? Und...was kostets...?

Es wäre eigentlich ganz-ganz dringend... also, falls mal jemand mir helfen kann... na dann bitte-bitte-bitte...

(...danke :-))

Gruß,

kochav

ps ich vermisse meinen XM:-((((((

Geschrieben

Hallo liebe Gemeinde,

das würde mich mindestes ebenso brennend interessieren.

Hab mir in England ein Motorrad gekauft und möchte es zurückfahren.

Jetzt höre ich, daß die Versicherung dort fahrerbezogen ist, das heißt, ein Fahrzeug ist dann gar nicht versichert wenn man es dort kauft?

Auch von mir dank vorab

Donald

Geschrieben

Hi Donald,

in der Tat werden in England (u.a. Irland) die Fzge. meist auf einen oder zwei bestimmte Fahrer zugelassen. Die Zulassung auf weitere Fahrer kostet nämlich dort erheblich mehr und noch mal viel mehr, wenn einer der zusätzlichen Fahrer unter - ich glaube - 25 J. alt ist.

So'n Mopped kann man aber doch relativ einfach irgendwo rein oder drauf packen.

Gruß

Christoph

Geschrieben

Wenn du einen ungarischen Pass hast, kannst du auch mit ungarischen Kennzeichen rumgurken. Bist du halt Student oder auf Weiterbildung oder Montage oder... Ich kenn jetzt nich den ungarischen Pass im Detail, aber sollte da eine Adresse vermerkt sein, dann besser Szeged als Berlin...

Im Zweifel kanst du das Auto ja auch auf deine Urgroßmutter mit ungarischer Adresse zulassen oder so.

Problematisch ist erst sobald du einen deutschen Ausweis hast. Versicherungstechnisch empfielt sich trotzdem eine Absicherung analog des deutschen Niveaus, zahlen must du im Fall der Fälle nämlich auf jeden Fall. Vielleicht reicht auch grüne Karte.

Ich kenne einen Franzosen der hatte während des ganzen Studiums seinen Renault Rapid mit französischen Kennzeichen und der war max. 2 Wochen im Jahr im Frankreich.

Eine rechtsverbindliche Auskunft hab ich nicht.

Kochaw mazel lekawot !

Geschrieben

Entscheident ist, wo Dein Hauptwohnsitz ist.

Aber um ganz sicher zu gehen, erkundige Dich bei Deiner Botschaft.

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

entscheident ist nicht der Hauptwohnsitz sondern der Ort mit den größten Lebensinteressen. Ein Fahrzeug aus dem Zollausland (also nicht EU) muß auf jeden Fall umgemeldet werden, denn die Einfuhrsteuern sind nur für sechs Moinate gestundet. Aber wo kein Kläger - da ist auch kein Richter. Jedoch ist das Risiko bei einer eventuellen Kontrolle aufzufallen mittlerweile um ein vielfaches größer als noch vor einigen Jahren. Rasterfahndung, Datenverbund und veränderte Polizeigesetze machen das möglich. Gruß der bachmayer

Geschrieben

In fünf Monaten hat sich das mit dem Zollausland erledigt.

Und wenn er in Dutschland zugelassen werden muß brauchst du:

- vom KBA eine Bescheinigung das das Auto nicht gestohlen wurde

- Zollbescheinigung (xy% Zoll + 16% Einfuhrumsatzsteuer)

- den ungarischen Fahrzeugbrief oder einen ähnlichen Eigentumsnachweis (der auszufertigende deutsche Brief ist bestimt auch nicht umsonst)

- eine Einzelabnahme vom TÜV

nochwas?

Geschrieben

Wenn du einen ungarischen Pass hast, kannst du auch mit ungarischen Kennzeichen rumgurken.

Kein Stück. Wie der Bachmayer sagt, entscheidend ist der Lebensmittelpunkt, also der Hauptaufenthaltsort.

In unserer Gegend achtet die Polizei in letzter Zeit verschärft auf Autos mit polnischen Kennzeichen, die für längere Zeit hier stehen. Einige Fahrer wurden schon mit Steuerstrafverfahren übezogen, im Härtefall wird das Auto beschlagnahemt bis das Geld da ist.

Wenn Du in Deutschland lebst darfst Du überhaupt kein ausländisches Auto fahren, bei enger Auslegung dürftest Du nicht einmal das Auto Deines Onkels aus Amerika, der zu Besuch bei Dir ist, bewegen.

Geschrieben

möchte da ein klizzekleines stück aus meiner persönlichen erfahrung mitteilen:

hab ja auch einige zeit in d gelebt, gearbeitet und war auch in d hauptwohnsitzmässig gemeldet (würd ich nicht mehr machen, aber das ist eine andere geschichte, die hier her nicht passt).

bin ohne probleme mit meinem nationalen führerschein und meinen automobil mit heimatkennzeichen (in diesem fall ö) rumgefahren.

hab auch keinerlei gedanken an irgendwelche ummeldungen oder ähnliches "verschwendet" .

ob dies jedoch legal war - will ich nicht kommentieren.

fakt ist nur gewesen: keine s** hat es interessiert, dass ich da mit nicht deutschem kennzeichen rumfahre aber in d wohne. auch ein unfall warf keine probleme mit meiner versicherung und co auf - alles lief bestens.

aber, ungarn ist noch nicht eu-mitglied und da kann es sein ,dass die sache hier etwas anders aussieht - solltest du für dich abwiegen und ggf neutral und ohne namensnennung die zuständigen behörden kontaktieren.

andersrum kenne ich auch einige leutchens die bei uns in ö mit deutschem kennzeichen rumfahren, obwohl sie in ö gemeldet sind. interessiert aber auch herzlich niemanden - ist ja eu.

Geschrieben

Für alle die es wissen wollen,

mir hat in dieser Angelegenheit der ADAC vorbildlich weitergeholfen.

Die haben für Fahrzeugüberführungen spezielle Angebote.

Gruß

Donald

Geschrieben

Hallo Forum,

mit dem Gedanken, ein Auto im Ausland zu kaufen und zuzulassen habe ich auch schon gespielt (habe starke Verbindungen nach Rumänien, dort ist ein Fahrzeug in Versicherung und Steuer im Jahr so teuer wie in D eine monatliche Versicherungsprämie), allerdings ist es laut deutschem (Zoll?)Recht wirklich so, dass ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland maximal 6 Monate hier ohne Anmeldung fahren darf.

Allerdings weiß ich nicht, wie es sich verhält, wenn man regelmäßig (also alle 5 Monate und 20 Tage) das Land verläßt und wieder einreist, Nachweis per Stempel im Reisepass...;-) (jj! weil das wäre Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug)

Diese 6 Monate gelten übrigens auch für ausländische (Nicht-EU-)Führerscheine, der Inhaber muss bis zu diesem Zeitpunkt eine deutsche FS-Prüfung bestanden haben und damit einen EU-FS nachweisen.

Ich für meinen Teil würde also von so einer Version absehen, schon um Schwierigkeiten beim Zoll zu umgehen, weil bei jeder Aus- und Einreise mit (nicht-EU-)auslänischem Kennzeichen schauen die schon genau hin...

Viele Grüße, picasso03

Geschrieben

was piccasso03 da geschrieben hat, hat schon was.

denn bei uns in ö - besonders die grenzregionen zu d - gabs mal vor jahren in den medien einen kurzen aufschrei, da die finanz in diesen grenzregionen einige steuerhinterzieher (ich nenns mal so) "hops" genommen hat.

was war passiert: ein (und mehrere) österreicher haben ihr fahrzeug in d zugelassen und dort versichert (um die in ö hohe besteuerung zu umgehen). da wurde das auto halt auf den onkel oder was weiss ich in freilassing (zb) zugelassen, obwohl das "deutsche"-fahrzeug hauptsächlich in ö bewegt wurde. diese art des sparens wurde bewusst gewählt um "steueren zu sparen".

ging aber leider nach hinten los, denn die finanz durchschaut solche "sparmassnahmen" schon.

ähnliches sollte man auch bei eigenimporten ins bewusstsein führen. denn bei abstrusen phantasiepreisangaben (eher im lächerlich niedrigen bereich) wird die finanz mit garantie genauer schauen.

ich denke den selben gedankengang hast auch du - picasso03 - angesprochen.

Geschrieben

Das mit den 6 Monaten stimmt nur, wenn Du entweder als Tourist, also ohne zu arbeiten, hier bist oder wenn das Auto als Umzugsgut eingeführt wird.

Wenn Deine Arbeitsstelle hier ist, ist auch Dein Lebensmittelpunkt hier und Du mußt das Auto ummelden.

Unsere dänischen Nachbarn haben etlichen Schlaubergern, die ihre Autos in D bei Oma angemeldet hatten die Kisten beschlagnahmt bis die Steuer nachgezahlt war. Die Aktionen haben bei Beschreitung des Rechtsweges bis zu 4 Jahren gedauert - - und wie ein Auto läuft, daß 4 Jahre zwangsweise auf dem Hof der Finanzbehörde stand kann man sich wohl vorstellen.

Geschrieben

tja ist ja fast die selbe sache wie bei uns - das mit dem dänen und der deutschen oma...

(siehe post 011)

Geschrieben

tja hier nicht besser, würde ich den CX bei nem bekannten in Frankreich zulassen würde ich etwa 1000 euro p.A. sparen - habe aber so viele Nachbarn hier - mhh

Geschrieben

diese nachbarn und sonstige liebe mitmenschen... (will mich da nicht länger vertiefen, sonst trete ich da schnell eine bodenlose grundsatzdiskussion los).

guten rutsch (auch mit den lieben nachbarn) *g*

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