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Die wunderbare Welt der ***, oder warum man keine Hausratsversicherung dort haben will


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Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

ich stecke gerade in folgendem Fall- nur, falls jemand dort eine Versicherung hat, damit er mal weiß, was einem dort passiert... und das ist angeblich alles rechtens so:

Achtung: Dies ist eine rein sachliche und BEWEISBARE DARSTELLUNG !!!

a) das neue Fahrrad meines Sohns wird auf dem Hof geklaut. Der Hof ist umringt von Häusern, man kann NUR durch 3 Hausflürtüren / Hoftür reinkommen. Dieses sind tags und nachts (Hoftür) und nachts (Eingangstüren) verschlossen (und sowieso immer GEschlossen weil Automatik- Schließer dran sind + die gehen auch zu).

a1) Der Keller der Nachbarn wird auch durchwühlt, dort fehlt wohl nichts. Sieht also aus wie ein Quickie- Raubzug- nix im Keller, also das Rad geklaut und schnell weg.

B) Ich habe eine Hausratsversicherung älteren Datums bei der ***, erstatte Anzeige bei der Polizei, und gebe online die Tat- Tage (wir waren krank und lagen im Bett, da war daher niemand auf dem Hof + hat es daher nicht früher - wann auch immer es war- gemerkt). In der Anzeige macht die Polizei daraus einen durchgehenden Zeitraum, also auch nachts.

c) die *** lehnt schriftlich ab. Obwohl es sich lt. Polizei um einen ERSCHWERTEN Diebstahl (keinen einfachen...) und einen EINBRUCH, wenn auch OHNE SPUREN handelt, zahlt man nicht zahlen, weil, Achtung, ein Diebstahl "im Freien nach 22 Uhr" nicht versichert sei. Da der Zeitraum auch Nächte umfasse, sei davon auszugehen, das es wohl nachts gewesen sein MÜSSE !, und das sei rechtlich so abgesichert. (man fasst es nicht, oder - woher wissen die, wann das Rad geklaut wurde - und was bringt die dazu, JEDEN, der es nicht genau sagen kann, so zu benachteiligen ? Jeder Fall ist ja wohl unterschiedlich gelagert- nochmal, hier wurde nichts nachts um 3 vor dem Kino entwendet, sondern durch ein Wohngebäude durch auf einen Hof eingebrochen).

d) Ich schildere erneut die Sachlage per Mail: Einbruch, erschwerter Diebstahl lt. Polizei, auf einem NUR durch GE- oder nachts VERschlossene Türen erreichbaren Hof, also KEIN einfacher Fall wie "nachts vor dem Haus auf der Straße ein teures Rad...", und bitte freundlich um Korrektur der Entscheidung.

e) es passiert nichts, ich rufe dort die Hotline an: Die Krönung: Die *** zahlt weiterhin trotz meiner Mail nicht, sagt die Dame. Warum: Das haut einem die Füße weg: Ein Rad auf einem Innenhof, egal wie schwierig es ist da rein zu kommen (also auch wenn Fort Knox drumherum ist) gilt als UNTER FREIEM HIMMEL, wenn er nicht überdacht ist.

Diese Logik erschließt sich mir nun gar nicht. Ich komme da nur als Spiderman oder per Hubschrauber rein, und schleppe 30 Kilo Fahrrad wieder raus, aber es ist identisch zu einer offenen Straße zu werten ? Unfassbar.

f) ich frage nach, was denn wäre, wenn die Polizei mir bestätigt, das der Einbruch (!) aufgrund der NICHT zu findenden Spuren an den Türen nur ! und NUR ! tagsüber stattgefunden haben kann: Ja, das sei dann etwas anderes. Denn einfacher Diebstahl (um den es ja wirklich nun nicht geht, aber egal, für die *** gilt anscheinend "kein Dach = einfacher Diebstahl") sei tagsüber ja versichert.

g) ich rufe die Polizei an, um über die Problematik der Online- Anzeige und des Zeitraumes zu sprechen. Diese ist aufgeschlossen, und bestätigt, das das Online- Anzeigen- Formular NICHT korrekt erfasst, das man die TAGE Mo- Mi meinen kann, aber NICHT den Zeitraum incl. der Nächte angeben will - es wird dann immer der Zeitraum angenommen und das wird gedruckt in die Ausgabemaske.

Ergo kann die Versicherung (die ***) dann IMMER behaupten, es sei NACHTS gewesen, und damit habe man dann von dort aus pauschal recht, weil, die Erfahrung ! sage ja nun, das die meisten Räder nachts wegkommen.

Klar, kann ja sein, aber doch nicht auf einem Hinterhof.... aber der hat ja kein Dach und ist damit "unter freiem Himmel".

h) die Polizei sieht keine Möglichkeit, die Anzeige sachlich zu korrigieren, und die Falsch- Erfassung der Zeitangabe umzusetzen. Ich gebe daher einen Zeugenerfassungsbogen ab, auf dem ich den Fall erneut schildere, und um die Korrektur der Zeiten mit der o. g. Begründung "keine Spuren von Hebeleisen oder Werkzeug also Trickeinbruch tagsüber" - die von der Polizei kam- bitte. Die Polizei sagt mir zu, das zu überarbeiten, gemäß dem Zeugenfragebogen.

Und nun bin ich echt gespannt, was passiert:

i) wird die Polizei mir das bestätigen, was 100% gesunder Menschenverstand ist ? Es ist tagsüber passiert, weil es nicht anders geht ?

j) wird die *** dann zahlen ?

Ich weiß es nicht, halte euch aber auf dem Laufenden. Auf jeden Fall gebe ich erstmal nicht so klein bei.

Carsten

Bearbeitet von admin
Geschrieben

Hm, einerseits ist das natürlich ärgerlich.

Andererseits musst du auch die Versicherung verstehen: woher soll die sicher wissen, dass die umliegenden Türen zum Hof *immer* geschlossen sind und diese zum Diebstahlszeitpunkt auch tatsächlich geschlossen waren? Als Anspruchsteller trifft dich die volle Beweislast, d.h. du musst der Versicherung beweisen, dass die Türen geschlossen waren (vielleicht können die Nachbarn dies durchgängig bezeugen) etc., nicht die Versicherung muss nachweisen, dass sie nicht geschlossen waren.

Wenn du dir das unsicher bist, hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sicher gerne weiter.

Geschrieben (bearbeitet)

Weißt Du, wenn man 24 Jahre lang brav einzahlt, und dann so ein ätzender Fall eintritt, und man dann sowas zu hören bekommt- also so eine Masse an "Ausflüchten, um ja nicht zahlen zu müssen", dann kotzt einen das NUR NOCH AN.

Mein Sohn, 10 Jahre, der schneidet das genau mit, was hier läuft. Der sagte "Papa, wir legen ab jetzt jeden Monat 50 Euro für Katastrophen hin, und kündigen ALLE Versicherungen, wo es nur geht. Und wenn was ist, haben wir das selbstgesparte. Und das muss mehr sein, weil wir keine Leute davon bezahlen, die dann eh nur ablehnen".

Das ist die nackte Wahrheit. Womit man, nebenbei und elegant, einen künftigen eventuellen Kunden auch gleich mit erst 10 Jahren sauber "verbrannt" hat- der wird sich den Abschluss eines Vertrages nun später, wenn erwachsen, x mal gut überlegen. Top Job.

So, und nun zurück zur Frage: Klar weiß keiner, wie der Kerl auf den Hof kam. Vielleicht mit dem Postboten- Trick ?

Aber das Rad war abgeschlossen.

Und wie soll ich mich gegen solche Sachen wie "ich habe eine Lieferung für Ihren Nachbarn und lege es vor die Wohnungstür, danke fürs Reinlassen" denn schützen ?

Das hat alles seine Grenzen. Hätte es die nicht, bräuchte niemand eine Versicherung. Es ist das Wesen einer Versicherung, Dich davor zu bewahren, Dingen zum Opfer zu fallen, die man eben nicht bis ins Letzte vermeiden konnte.

Gäbe es keine Verkehrsunfälle, bräuchten wir keine Autoversicherung. So easy.

Und, was soll ich denn NOCH tun - ich kann mich nicht dauernd danebenstellen. Dafür habe ich die Hoftüren, das Schloss am Rad, und eben als letzte Rettung die Versicherung, für die ich regelmäßig bezahle.

Bitte erklären: Wo genau ist der Zweck einer Versicherung, wenn sie nie zahlt, weil immer etwas nicht passt, weil sich immer so abstruser Mist wie "wenn man den Himmel sehen kann, ist das "wie auf der Straße" ? dazupacken lässt ?

Ich werf noch einen hinterher: Der Fall ist aktuell Bürogespräch, und ein Kollege hat mit derselben *** folgendes erlebt, was er heute in der Runde erzählte:

Autofahrer fährt seine Freundin über den Haufen, Freundin hat u. a. Nasenbeinbruch. Versicherung schreibt in Mail an ihren Anwalt, dass Nase jetzt ja BESSER ALS VORHER aussieht, und zahlt am Ende nach nur 3 Jahren Rechtsstreit.

Noch Fragen ? Wenn mir das passiert wäre, hätte es zu diesem Fall eine Website wegen Menschenverachtung durch die *** gegeben.

Carsten

Bearbeitet von Carsten
Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

also das mit der gebrochenen nase ist doch einfach zu lösen:

persönlich bei der versicherung vorsprechen, den obermufti verlangen, ihm die nase brechen und die rechnung für die schönheits-op auf den tisch legen

...ich bin ja echt ein friedlicher mensch aber ich glaube in dem fall hätte ich keinerlei hemmungen ;)

viel glück mit der fahrradsache

Geschrieben

Vorher das Kleingedruckte lesen und dann mitteilen wo das Rad stand. Das Räder nachts eingeschlossen werden müssen ist nicht nur bei der Allianz so.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich lese da extrem viel Wut heraus, die ich nur teilweise verstehen kann.

Inzwischen ist mir aber nach einigen ähnlichen schmerzlichen Erfahrungen klar, dass es leider zum Wesen von Versicherungen gehört, Forderungen abzuwehren, ja, dass die dafür umfangreiche Rechtsabteilungen mit Spezialisten unterhalten, gegen die man im Ernstfall meist den Kürzeren zieht.

Und Carsten, Du kannst mir glauben, dabei ging es nicht um den Ersatz eines Fahrrades, sondern um notwendige Leistungen zum Lebensunterhalt!

Das ist leider so, das weiss man als vernunftbegabter, erwachsener Mensch.

Dieses hier klingt ja sehr klug:

... "Papa, wir legen ab jetzt jeden Monat 50 Euro für Katastrophen hin, und kündigen ALLE Versicherungen, wo es nur geht. Und wenn was ist, haben wir das selbstgesparte. Und das muss mehr sein, weil wir keine Leute davon bezahlen, die dann eh nur ablehnen"...

Carsten

Es funktioniert aber nicht mehr bei allen Versicherungen, die für eine vergleichsweise geringe Prämie im Ernstfall riesige Forderungen an Sach- und Vermögensschäden absichern.

Meine Hundehalterhaftpflicht für weniger als 40 € pro Jahr würde im Ernstfall auch lebenslange Renten zahlen (müssen), falls z.B. durch das Verhalten des Hundes ein Verkehrsunfall passiert, bei dem jemand lebenslang erwerbsunfähig wird.

Ähnlich bei der Kfz-Haftpflicht (die man ja sowieso nicht legal umgehen kann), die ja nach einer Kiff- und Alkfahrt die Sanierung der Wiehltalbrücke vor meiner Haustür für 30 Mio. € zahlen musste.

Ebenso kann es sich mit Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen und vielen anderne Sparten verhalten.

Ob man natürlich zusätzlich zur Hausrat noch eine Glasversicherung, Fahrradversicherung abschließt, oder gar eine Handyversicherung hat, das kann man sehr wohl abwägen. Ich tendiere dazu: Ohne solche Versicherungen hat man im Schadensfall WENIGER Stress (mit der Versicherung). :)

Bearbeitet von Juergen_
Geschrieben

Carsten, du bist leider Betroffener und du kannst deshalb die Lage nicht mehr sachlich einschätzen.

So wie ich deinen Beitrag lese, hat die Versicherung Recht und du warst etwas uninformiert, gutgläubig und einfach zu leichtsinnig.

Ich weiß nicht wo du wohnst, aber in so einem Ghetto wie Berlin weiß jeder (!), der ein höherwertiges Rad hat, dass sein Rad draußen in der Nacht (i.d.R. ab 22 Uhr) nicht versichert ist (außer mit horrend teurer Zusatzversicherung)! Es gibt einfach zu viele Idioten, die keinen Respekt vor dem Eigentum anderer haben. Hier gibt es so viele Spackos, dass die Leute ihr Fahrrad deshalb bis in den vierten Stock hochtragen, da selbst die Kellerverschläge nicht sicher sind.

Das in deinen Hinterhof eingebrochen wurde, ist reine Spekulation. Nicht nur, dass die Haustür zu jeder Zeit aus irgendeinem Grund offen gestanden haben könnte, könnte auch einer deiner Nachbarn ohne in den Hof „einzubrechen“ das Rad entwendet haben. Da es im Freien draußen stand – also nicht in einem umschlossenen und verschlossenen Raum – zählt auch das Überwinden des Fahrradschlosses nicht, da es bei einem Tatzeitraum von über drei Tagen eben zur Nachtzeit passiert sein könnte.

Das ist die Logik:

- Kein verschlossener Raum (da Hof) – kein Einbruch.

- „Einbruch“ in den Hof ist Spekulation – Nachbar oder offen stehende, nicht richtig schließende Tür – passiert doch ständig.

- Zwar angeschlossen (deshalb bleibst auch schwerer Diebstahl), aber zur Nachtzeit kein Versicherungsschutz.

Wenn du dir nun über Ebay ein günstiges neues Rad besorgen willst, kannst du auch gleich nach deinem gucken und musst andererseits auch aufpassen, nicht ein geklautes ggf. zu kaufen.

Tut mir leid, vielleicht findet es sich ja an. Mal Ebay und die An-& Verkäufe abklappern. Aber vielleicht ist es auch schon in Polen. Die fahren übers Wochenende nachhause und nehmen dann immer gern auch mal etwas mit.

loa2gkzs04pbew.jpg

Geschrieben (bearbeitet)
... Aber vielleicht ist es auch schon in Polen. Die fahren übers Wochenende nachhause und nehmen dann immer gern auch mal etwas mit...
Dazu fällt mir jetzt noch ein "ausländerfeindlicher" Witz ein. (Bitte jetzt keine überzogenen Reaktionen, es ist nur ein Witz!!!)

Wo wurde der Triathlon erfunden?

Na klar doch, in Polen: Zu Fuß ins Freibad und mit dem Fahrrad nach Hause! :)

Und gleich noch einer hinterher, um die Stimmung bisschen aufzulockern:

Woran merkt man, wenn der erste polnische Astronaut im Weltall war?

Na, am großen Wagen fehlen die Räder! :)

Bearbeitet von Juergen_
Geschrieben

Wenn es wirklich die Allianz ist, dann müsstest Du doch einen "Versicherungsonkel" in einer Agentur haben, oder? Ich hatte früher (in Deutschland) immer alle meine Versicherungen bei der Allianz und habe mich immer an meine Agentur gewandt, wenn ich einen Schaden einreichen musste. Ich habe IMMER ALLES bezahlt bekommen. Meine Agentur wollte mich ja nicht als Kunden verlieren! ;-)

Geschrieben

Viele Streitigkeiten mit Versicherungen resultiert aus der Tatsache, dass man aneinander vorbeiredet.

Du hast anscheinend Fahrraddiebstahl nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen und bist jetzt sauer, dass das gestohlene Fahrrad nicht versichert ist. Einige Gesellschaften versichern Fahrraddiebstahl mittlerweile kostenlos bis zu einer bestimmten Summe mit, andere gegen Aufpreis. Dann wäre das verschlossene Rad auf dem Hof, aber auch auf der Straße gegen Diebstahl versichert.

Ohne den Zusatz "Fahraddiebstahl" ist es nur in abgeschlossenen Räumen, die zu Deiner Wohnung gehören (und die haben ein Dach), rund um die Uhr versichert.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Deine Versicherung das nicht verständlich erklärt hat, diese Menschen sprechen nicht mehr die Sprache normaler Menschen. Vielleicht hast Du bei Vertragsabschluss gar keine Fahrräder gehabt, die kamen erst später dazu. Da hätte man den Vertrag anpassen können. Du hast den Vertrag aber seit 24 Jahren vermutlich noch nie auf Aktualität überprüft.

Jedes Jahr im November drehen Millionen Menschen durch, prüfen Ihre Autoversicherung, ob sie noch ein paar Euro billger zu haben ist (die Bedingungen liest niemand, sind bei den billigen z.T. richtig schlecht). Warum kommen nur wenige auf die Idee, auch mal die restlichen Vericherungen zu prüfen?

Ich mache das beruflich, als unabhängiger Makler. Ich kenne viele ähnliche Fälle, z.B habe ich einen Kunden angerufen, weil ich gesehen habe, dass er 20 Jahre alte Verträge mit 25 Jahre alten, auch veralteten, Bedingungen hatte, und bin auf völliges Desinteresse gestoßen. Kurz darauf gab es Graffiti-Schmierereien am Haus, Graffiti gab es eben vor 25 Jahren noch nicht, ist also bei ihm auch nicht versichert. Das Geschrei war groß, weil beim Nachbarn die Versicherung bezahlt hat und bei ihm nicht. Auch er sprach von Scheiß Versicherung, seit 20 Jahren nur bezahlt, und jetzt ein Schaden und ich bekomme nichts. Es war eben bei ihm nicht versichert, beim Nachbarn schon.

Die Idee mit den 50 € ist sehr gut, wenn man sie richtig durchdenkt. Du müsstest Dich aber dann mit ein vielen anderen zusammentun, die auch 50 € einzahlen auf ein gemeinsames Konto. Denn wenn nach zwei Jahren Dein Haus abbrennt, hast Du erst 1200 € gespart. Wenn es aber 500 Menschen wären, hättet Ihr schon 300.000 € auf dem Konto. Und genau aus dieser Idee sind Versicherungen entstanden.

Also mein Vorschlag an Dich und andere: sucht Euch einen unabhängigen Makler, nehmt den Versicherungsordner mit und lasst ihn prüfen. Das kostet nichts.

Ihr werdet sehen, er findet überflüssige, zu teure, veraltete Verträge, das spart bares Geld. Er wird aber auch Lücken im Versicherungsschutz aufzeigen, die man schließen kann, aber nicht muss. Aber dann kenne ich diese Lücken und habe mich bewußt entschieden, sie zu schließen oder mit ihr zu leben.

mike

Geschrieben

Wenn der Filus abends das Fahrrad in den Keller stellen soll und dies "vergißt", wäre eine Lösung die Selbstversicherung mittels Rücklage des Taschengeldes.

Wenn das Rad nicht gestohlen wird, kann damit dann das Nächste finanziert werden.

Ronald

Geschrieben (bearbeitet)

Okay, dann gehe ich mal auf eure Fragen ein:

1. den Namen der Versicherung gebe ich vorerst nicht Preis. Das Verfahren schwebt, und ich möchte auch dem Forum hier nicht schaden. Bitte lasst es uns vorab so halten.

2. die Versicherung ist von 1990. Damals war der Neupreis versichert, jedoch nicht nach 22 Uhr im Freien. Das wusste ich, und das kommt bei mir oder meinem Sohn, 10 Jahre 5. Klasse auch nicht vor.

3. ich verstehe nicht, warum ein Innenhof, der nur ! durch einen zum Haus gehörenden Bereich zu erreichen ist, und der rundum ummauert ist, nicht "innen" sein soll ? Das man den Himmel sehen kann, macht ihn aus Sicht des Diebes nicht gleich zu einem am Bahnhof, wo offen und teils ungesichert 1800 anderen Räder stehen.

Die Versicherung jedoch sagt, wenn der Himmel sichtbar ist, ist ein voll und 5 Stockwerke hoch ummauerter Raum (denkt euch mal den Innenhof eines Knastes....) eben "einfacher Diebstahl im Freien".

Und das ist der Punkt, wo es klemmt. Der Hof ist nur durch Einbruch, auf jeden Fall aber durch Überwinden eines Hausflures, wie auch immer das dann gemacht wurde, zu erreichen. Klar geht dann die Fragerei los, was ist wenn ein Nachbar die Tür offen stehen lässt und so. Das kann ich weder nachweisen noch verhindern.

Aber der Diebstahl an sich, der Vorgang, bekommt dadurch jene andere Qualität, als eben der schnelle Klau am Bahnhof. Stellt euch gern erweiternd vor, wir hätten ein olles Wellplastikdach über dem Hof. Ist das dadurch dann mehr "Innen" ? Nee, die Erreichbarkeit NUR durch den Flur bleibt, aber der Versicherungsschutz ist ein anderer.

Und DAS ist der Punkt.

Nicht ohne Grund steht ja "Einbruchsdiebstahl erschwerte Form" im Polizeiprotokoll drin. Laut Versicherung ist nur der einfache Diebstahl nachts ausgeschlossen, der erschwerte m. A. nach nicht. Das aber will die Versicherung nicht anerkennen- die verstecken sich hinter der, sorry, in diesem Fall schwachsinnigen weil nicht zutreffenden Definition von "im Freien".

So, zur Frage tagsüber: wenn ich keine aufgebrochenen Türen finde, die aber nachts von den Mietern abgeschlossen werden, dann bleibt nur tagsüber als wahrscheinlichster Zeitraum übrig- wie ich sagte, Trickeinbruch über "ich hab da ein Paket..." Oder so. Genau das steht auch so von der Polizei aufgenommen da. Ich bin gespannt, wie die Versicherung das bewertet.

Ich finde auch deren Rechtsauffassung, wonach ein Diebstahl innerhalb von 3 Tagen ganz bestimmt nachts vorgefallen ist, so schwachsinnig. Jeder Fall ist anders gelagert, und das am Bahnhof für die Verteilung Tag/ Nacht andere Zahlen gelten als hinter Hausmauern oder in Kellern, ist doch wohl auch sonnenklar. Aber da wird, warum auch immer, erstmal gesetzt, wenn es nachts gewesen sein könnte, war es auch nachts.

Wieso soll das so sein ? Ich sehe das nicht ein.

Dann zum Umgang mit Kunden:

Mal ehrlich: wenn so ein Fall vorliegt, dann nehme ich doch als Versicherung kundenfreundlich einen angebotenen vor - Ort- Termin an, und gucke mir das mal an. Bei der Gelegenheit berate ich den Kunden am Objekt, was hier zu ändern oder zu tun ist, und damit es am Ende rund wird, vereinbart man vielleicht hier, eben weil es eine strittige Situation ist, vielleicht eine Quote oder so, wenn man selber nicht voll leisten kann oder will. Einfach, um Goodwill zu zeigen und eine Kundenbindung herzustellen - solche Kunden laufen dann nicht weg und machen negative Werbung.

Aber am Telefon Leute abzubügeln, führt genau dazu, das ich, wenn das so bleibt, damit ne Menge Foren vergraulen werde, und bei dieser Versicherung restlos alles kündige, was ich dort habe. Ich muss nicht Leute bezahlen, die mir erst vorgaukeln, sie als Versicherung seien die Besten, und hätte Verständnis und was nicht noch alles, aber wenn man sie mal braucht, ist nix zu machen wegen kleinkarierter Auslegung, ganz offen sichtbar um sich ums Zahlen zu drücken.

Das ist nicht mein Verständnis von Zusammenarbeit, und dann müssen die eben ihre Glaspaläste alleine bezahlen, ohne mich.

Und vor dem Hintergrund sehe ich auch die aktuelle Diskussion um die Probleme bei den LVs entsprechend. Da kenne ich auch nette Fälle, z.B. den wo die Barmenia eine Leiche nach Unfall zur Einäscherung freigab aber dann danach den Unfall bezweifelte, leider war aus der Asche der Nachweis unführbar, und die Angehörigen bekamen dann gar nix.

Carsten

Bearbeitet von Carsten
Geschrieben

Zu 1)

Das solltest Du auch konsequent durchziehen und den Admin bitten den in deinem ersten Beitrag unter f) genannten Klarnamen zu löschen!

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben (bearbeitet)

Ouch, das hatte ich übersehen.

Ich habe Martin schon gebeten...

Carsten

Bearbeitet von Carsten
Geschrieben

wieso denn, war doch eh klar, um welche Verunsicherung es geht,.... mir jedenfalls

Geschrieben (bearbeitet)

Verrenne dich möglichst nicht in eine Sache, die ggf. anders liegt, als du denkst.

…3. ich verstehe nicht, warum ein Innenhof, der nur ! durch einen zum Haus gehörenden Bereich zu erreichen ist, und der rundum ummauert ist, nicht "innen" sein soll ? Das man den Himmel sehen kann, macht ihn aus Sicht des Diebes nicht gleich zu einem am Bahnhof, wo offen und teils ungesichert 1800 anderen Räder stehen… Carsten

  • Ein Hof ist kein Raum.
  • Der Raum muss zudem verschlossen sein, damit eingebrochen werden kann.

Selbst wenn du denn Innenhof fernab jeglicher Rechtsprechung als Raum klassifizieren würdest, müsste eben auch in diesen „eingebrochen“ werden, also verschlossene Zugangsmöglichkeiten gewaltsam geöffnet werden. Das ist in deinem Fall reine Vermutung und fernab der Realität, denn viel wahrscheinlicher ist eine nicht richtig geschlossene Tür oder ein Nachbar bzw. deren Besucher, welche frei und berechtigt Zugang zum Innenhof hatten - wodurch aber wieder das Einbrechen in den „Raum“ entfällt.

…Die Versicherung jedoch sagt, wenn der Himmel sichtbar ist, ist ein voll und 5 Stockwerke hoch ummauerter Raum (denkt euch mal den Innenhof eines Knastes....) eben "einfacher Diebstahl im Freien".… Carsten

Auch im Knast-Innenhof wäre es kein Einbruch in einen Raum.

…Und das ist der Punkt, wo es klemmt. Der Hof ist nur durch Einbruch, auf jeden Fall aber durch Überwinden eines Hausflures, wie auch immer das dann gemacht wurde, zu erreichen. .… Carsten

Ne, eben nicht.

Dein Nachbar „Kasupke“ hat doch auch einen Schlüssel und muss nicht einbrechen. Genauso vielleicht die Müllabfuhr und der Hausmeister sowie irgendwelche Vormieter, die nicht alle Schlüssel abgegeben haben.

…Klar geht dann die Fragerei los, was ist wenn ein Nachbar die Tür offen stehen lässt und so. Das kann ich weder nachweisen noch verhindern.… Carsten

Und genau deshalb übernimmt das keine Versicherung.

…Nicht ohne Grund steht ja "Einbruchsdiebstahl erschwerte Form" im Polizeiprotokoll drin…Carsten

Damit ist das das Aufbrechen des Fahrradschlosses gemeint, damit ist rechtlich gemäß Â§ 243 StGB eine Form des „Besonders schweren Diebstahls“ – gemeinhin auch Einbruch genannt - erfüllt.

In deinen Hof kann man jedoch nur sprichwörtlich einbrechen, da rechtlich „Einbrechen“ nur in Gebäude und Räume möglich ist. Somit stellt das Betreten des Innenhofes rechtlich ggf. einen Hausfriedensbruch dar, wenn die Tür aufgebrochen wurde noch eine Sachbeschädigung dazu.

Anscheinend ist der Schaden so hoch und deine zu zahlenden Versicherungsprämien so gering, dass die Versicherung bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung zu dem Schluss kommt, lieber nicht zu zahlen und dich als Kunden zu verlieren. Langfristigkeit und Kundenbindung ist doch heute nicht mehr so wichtig, die hinter der Versicherung stehenden Hedgefonds und Aktionäre wollen eine gute Jahresbilanz und den schnellen Profit - der Kunde ist doch meist nur noch Mittel zum Zweck.

Ich bleib bei meiner leider für dich nicht guten Meinung, dass die Versicherung hier die besseren Argumente auf ihrer Seite hat, somit höchstens eine Zahlung auf Kulanz möglich wäre, aber eben auch ein Rad draußen stehend nichts zu suchen hat und eben nachts schon gar nicht auf einem Innenhof versichert ist.

loa2gkzs04pbew.jpg

Bearbeitet von Pillhuhn
Geschrieben
... Auch im Knast-Innenhof wäre es kein Einbruch in einen Raum...
Demnach wär dann auch ein Ausbruch aus dem Knast, wenn er per Hubschrauber aus dem nicht überdachten Innenhof erfolgt, kein Ausbruch?

Nur mal so, ich muss das wissen... :)

Geschrieben

In manchen Fällen muss man eben auch Gesetzestext und Sprachgebrauch mal trennen.

Kühe könne sogar auf ihrer Weide "ausbrechen".

Ein Zahn kann "ausbrechen".

Man kann auf dem See in einen See "einbrechen".

:)

Wir finden bestimmt noch viele Beispiele.

Der strafrechtliche Einbruch ist aber halbwegs genau definiert, siehe eben § 243 StGB.

Der reine Gefängnisausbruch (ohne Gewalt, Beschädigungen etc.) ist dagegen sogar straffrei. Somit würde hier auch keine Versicherung zahlen!

loa2gkzs04pbew.jpg

Geschrieben

Ärgerlich, aber keine Chance auf Erstattung. Das Rad stand versicherungsrechtlich draußen. Klingt komisch, ist aber so. Also abhaken das Thema, es führt zu nix.

Geschrieben
Demnach wär dann auch ein Ausbruch aus dem Knast, wenn er per Hubschrauber aus dem nicht überdachten Innenhof erfolgt, kein Ausbruch?...

Genau!

Die können gar nicht ausbrechen. Auf amtsdeutsch heißt das Entweichen aus dem Gewahrsam....icon10.png

Und wenn du der Pilot bist, der den flüchtigen Uli H. vom Innenhof rausfliegt, stehn dir bis zu 3 Jahren Haftstrafe zu. Die Flucht ist aber relativ ungefährlich für euch: weder auf Steuerverurteilte noch auf ihre Helfer/Piloten darf das Wachpersonal schießen!icon6.png

Geschrieben (bearbeitet)

Ja aber wenn das wirklich die *** Versicherung ist, hast Du keine Agentur als Ansprechpartner?

Bearbeitet von admin
Geschrieben (bearbeitet)
G...Die Flucht ist aber relativ ungefährlich für euch: weder auf Steuerverurteilte noch auf ihre Helfer/Piloten darf das Wachpersonal schießen!icon6.png

Na ganz so ein Bananenstaat ist Deutschland nun zum Glück doch noch nicht!

Knacki ist Knacki. Oder kann man den Steuerverurteilten bei der Flucht daran erkennen, dass er anstatt der leider nicht mehr üblichen Streifen auf dem Anzug Dollar- oder Euro-Zeichen hat? Ok, den dicken Hoeneß könnte man zudem an seinem roten Kopf und den Bratwurstgeruch erkennen.

"§ 79 JustizVollzugsGesetzbuch

Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

(1) Gegen Gefangene dürfen Schusswaffen gebraucht werden,

[TABLE]

[TR]

[TD][/TD]

[TD]1.[/TD]

[TD]wenn sie eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug trotz wiederholter Aufforderung nicht ablegen,[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD][/TD]

[TD]2.[/TD]

[TD]wenn sie eine Meuterei (§ 121 StGB) unternehmen oder[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD][/TD]

[TD]3.[/TD]

[TD]um ihre Flucht zu vereiteln oder um sie wieder zu ergreifen.

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

Um die Flucht aus einer Einrichtung des offenen Vollzugs zu vereiteln, dürfen keine Schusswaffen gebraucht werden.

(2) Gegen andere Personen dürfen Schusswaffen gebraucht werden, wenn sie es unternehmen, Gefangene gewaltsam zu befreien oder gewaltsam in eine Justizvollzugsanstalt einzudringen."

Auf Steuer-Knackis nicht zu schießen kommt bestimmt aus der Schweiz! ;)

loa2gkzs04pbew.jpg

Bearbeitet von Pillhuhn
Geschrieben

Von Herrn Uli H. hab ich nicht gesprochen, mit dem sympathisiere ich ja nicht. ;)

Gesendet von unterwegs

Geschrieben

Zurück zur Sache: google fand diesen Hinweis für genau meinen Fall:

"Reiche Klage ein, denn deine Chancen stehen nicht schlecht. Du kannst nämlich Glaubhaft machen das es nicht in dieser Zeit (22:00h - 6:00h) gestohlen wurde da ja ab 22:00h abgeschlossen wird, umgekehrt kann die Versicherung es nicht."

Und genau diesen Weg werde ich dann bzw. habe ich ja bereits über die Polizei eingeschlagen (ich bemühe mich dort ja um Eingrenzung der Tatzeit auf tagsüber). Ich hole mir ggf. noch ergänzend die Unterschrift meiner Mieter dazu, das wir immer hier nachts abschließen. Vor 22 Uhr.

Carsten

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