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Geschrieben

Hallo,

nachdem mein letzter Xantia ein Opfer des Glatteises wurde. Totalschaden, Restwert Null!!! (Laut Gutachter) ist jetzt die Vollkasko am Zuge.

Als ich heute mit dem freundlichen Sachbearbeiter telefonierte, teilte der mit, ja, der Schaden würde ersetzt, abzüglich MWST!!! Das ist ja nicht gerade Kleingeld.

Nun zu meinen Fragen: Ist das noch so rechtsgültig??? Eure Erfahrungen?

Mwst wird erstattet wenn ich ein Fahrzeug beim Händler kaufe. Der führt doch nur die Mwst zwischen Ein- und Verkaufspreis aus, oder??

Ein Händler sicherte mir am Telefon jedoch zu, die Mwst auf den gesamten Preis eines gebrauchten KFZ auszuweisen. Auf einmal wird es für mich interessant beim Händler zu kaufen.

Eure Erfahrungem???

Danke Lloyd

Geschrieben

>nachdem mein letzter Xantia ein Opfer des Glatteises wurde. Totalschaden,

>Restwert Null!!! (Laut Gutachter) ist jetzt die Vollkasko am Zuge.

Dann sollte die Versicherung den Gutachtenwert erstatten.

Ob Du ein neues Auto kaufst oder mit dem Geld eine Weltreise machst, ist

dabei m.E. unerheblich.

Den Zusammenhang zwischen Ersatzbeschaffung und Versicherungsleistung

kann ich nicht herstellen.

Weitere Meinungen?

Geschrieben

Ja sehe ich auch so,

im Jahre 2002 wurde aber das Versicherungsrecht dahingehend geändert, dass nur die tatsächlich entstandene Mwst erstattet wird, z. B. auch dann wenn du das KFZ selbst reparierst, Mwst nur auf Teile erstattet wird.

Da diese Regelung umstritten ist, gibt es dazu vielleicht schon Urteile?

Lloyd

Geschrieben

ist leider noch immer so, wurde zuviel mist mit fingierten abrechnungen, etc. gemacht! die luft wird dünner, da können auch versicherungen nicht mehr mit der kohle aasen! leider trifts dan im endeffekt doch wieder auch die falschen! wird aber wohl noch schlimmer werden, solange versicherungsbetrug bei der breiten masse als kavaliersdelikt betrachtet wird!

Geschrieben

Ihr redet von Vollkasko die hat noch nie nach Gutachten bezahlt sondern immer nur ein anderes auto. Bei Haftpflichtschäden ist das anders die kann man sich nach Gutachten ausbezahlen lassen. Das kommt daher dass sonst alle die die nächste Rate nicht zahlen können irgendwelche Unfälle hätten und somit ihre Schulden los wären.

Geschrieben

Tja ist ja nun leider kein Haftpflichtschaden, auch keine Dienstreise, Schade....

Aber: der Argumentation von Thomas Hirche kann ich schon eher folgen: Was interessiert die Versicherung was ich mit dem Geld tue (Weltreise ist kein schlechter Gedanke....)

An CX Fahrer: Es kann doch wohl nicht angehen, daß die mir nur ein neues Auto zahlen, ich meine: Es liegt doch ein Gutachten vor!!! Ich habe die Karre ja nicht aus Langeweile oder Geldmangel in den Gegenverkehr gesetzt.

Aber: Wie sind eure Erfahrungen mit der Mwst, wenn es dann so sein soll, wird die Mwst auf den gesamten Kaufpreis eines gebrauchten KFZ erstattet?? Weil neu ist nicht drin, jedenfalls kein X2.

Lloyd

Geschrieben

Es wird nur die Mwst. erstattet, die Du nachweislich gezahlt hast. Wenn Du von Privat kaufst gibts nichts.

Das Gutachten weißt den Wert des Autos "netto" aus, dieser Betrag ist zu erstatten, egal ob Du für das Geld ein neues Auto kaufst oder es Silvester in die Luft jagst.

Geschrieben
CX Fahrer postete

Ihr redet von Vollkasko die hat noch nie nach Gutachten bezahlt sondern immer nur ein anderes auto. Bei Haftpflichtschäden ist das anders die kann man sich nach Gutachten ausbezahlen lassen. Das kommt daher dass sonst alle die die nächste Rate nicht zahlen können irgendwelche Unfälle hätten und somit ihre Schulden los wären.

Einspruch: ich kenne die rechtlichen Hintergründe zugegebenermassen nicht so genau, aber fakt ist, daß ich nach Vollkasko-Totalschaden BARES bekommen habe, die Restschuld auf den betr. Wagen tilgen konnte und mir dann erst mal einen billigen Gebrauchten zulegte........

Geschrieben

Chrissodha hat recht, auch bei einem Kaskoschaden wird selbstverständlich auf Gutachtenbasis entschädigt, aber eben ohne Mwst.

Ich habe viele Kunden, die sich nach einem Kaskoschaden (Wild, Glatteis,...) ein anderes Auto kaufen, da sie nicht mit einem Unfallwagen fahren wollen (ob das nun berechtigt ist oder nicht sei bezweifelt, ist meist eine gefühlsmäßige Entscheidung). Wär bestimmt lustig, wenn die alle kein Geld bekommen würden und ich hätte bestimmt schon Morddrohungen bekommen...

Wer sich ein Fahrzeug, das teurer als der Wiederbeschaffungswert des verunfallten alten KFZ ist, kauft, bekommt natürlich max. die Mehrwertsteuer für den Wiederbeschaffungwert erstattet.

Bei Haftpflichtschäden wird der Nutzungsausfall übrigens auch nur erstattet, wenn der Wagen repariert wird (egal ob selbst oder Werkstatt). Wer also mit der zugefügten Beule weiterfährt, bekommt auch nur den Nettoreparaturpreis ohne Nutzungsausfall.

Speziell den Kunden von sehr günstigen Versicherungen sei -egal bei welchem Schaden- immer empfohlen auf einen Gutachter nach eigener Wahl zu bestehen und ebenso die Werkstatt selbst zu wählen.

Es gibt da eine große günstige Gesellschaft, die ihre Kunden anruft "Wir kümmern uns um alles", den Wagen abholt und repariert wieder vor die Tür stellt. Das ist zwar bequem, aber diese Verfahrensweise dient dazu in (ich übertreibe) Billigwerkstätten den Wagen so günstig wie möglich zu reparieren, um der Versicherungsgesellschaft Kosten zu sparen. Von dieser Vorgehensweise rate ich dringend ab! Einen so reparierten Unfallwagen würde ich vieleicht auch nicht mehr wollen...

Gruß

Klaus Lamprecht

Agentur der Hamburg-Mannheimer in Kiel

Geschrieben

Hallo,

die Sache verhält sich sogar etwas komplizierter.....

Im Gutachten wird ein Mwst Satz von 16 % auf den Kaufpreis eines gebrauchten KFZ in Ansatz gebracht. Kaufe ich ein KFZ von privat, erhalte ich keine Mwst, logisch. Kaufe ich ein gebrauchtes beim Händler, wird natürlich nur die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis mit 16% versteuert. Der Händler wird einen Teufel tun und offenlegen, wie gross die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ist. Also wird das KFZ "differenzbesteuert", Also eingeschätzt wie gross üblicherweise die Handelsspanne eines Händlers ist und diese mit 16% versteuert. Das würde ich dann von der Versicherung nachträglich erhalten.

So weit, so schlecht. Denn: Die Versicherung hat mir ja vorher eine weitaus grössere Summe auf Gutachtenbasis abgezogen. Nämlich 16% auf den Geamtwert. Hier liegt der Hase im Pfeffer.

Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben, bin kein Steuer oder Versicherungsexperte und befasse mich erstmalig mit solchen Dingen.

Eure Meinung??

Lloyd

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