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Dashcamurteil...was haltet ihr davon?


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Geschrieben

Es gibt ein neues Urteil vom BGH:

Zitat

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bundesgerichtshof-dashcams-als-beweismittel-vor-gericht-zulaessig-a-1207762.html

Geschrieben

Na, endlich kommt wohl mal ein wenig Vernunft in die Sache.

Geschrieben

http://www.deutschlandfunk.de/blick-in-die-zeitungen-von-morgen.2862.de.html?drn:news_id=882896

Zitat

"Die Entscheidung ist wichtig", meint die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG. 

"Denn es war geradezu absurd, dass ein Unfallhergang mühsam durch Sachverständige und Zeugenbefragung aufgeklärt werden musste, wenn gleichzeitig ein eindeutiges Video existierte."

DER TAGESSPIEGEL aus Berlin erläutert:

"Die Richter beschränken ihre Kritik nur auf anlasslose, permanente Aufzeichnungen. Kameras, die Bilder sofort löschen und nur bei Erschütterungen festhalten, könnten dagegen zulässig sein. Hier wäre es zu begrüßen, wenn Hersteller sich auf rechtskonforme Lösungen verständigten und diese gleich serienmäßig in ihre Karossen verbauten. Eine derartige Überwachungstechnik hätte als Massenprodukt wohl erstaunliche disziplinierende Effekte."
 

In Russland scheinen Dashcams keine disziplinierende Wirkung zu haben. 

Geschrieben

...und was heißt hier anlaslose, permanente Aufzeichnung. Haben die schon mal was davon gehört das man auch gern mal interessante Wege gerne als Erinnerung festhalten möchte? Prinzipiell ist das nichts anderes als sich irgendwo mit einer Kamera hinzustellen und z.B. ein Gebirgspanorama zu filmen. Wenn mir dann auf der Wegstrecke einer reinfährt umso besser für mich.

Geschrieben

Find ich gut hab schon 2 Jahre son Teil im Lkw .
Gruß Henry

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

ACCM andrefrey
Geschrieben

Gut ja, aber das Urteil ist nach dem Motto "den Apfel darfst du essen, aber nicht pflücken".
Die vom BGH genannten Voraussetzungen für die Verwendung ergüllen derzeit wahrscheinlich nur wenige Modelle.

Gesendet via Tapatalk

Geschrieben
vor 21 Minuten, ACCM andrefrey sagte:

Die vom BGH genannten Voraussetzungen für die Verwendung ergüllen derzeit wahrscheinlich nur wenige Modelle.

Ich habe sowas schon seit ein paar Jahren im Auto hängen und meine erfüllt diese Bedingungen. Ich habe Auch noch nie eine gesehen die diese Bedingungen nicht erfüllt.

Geschrieben
Zitat

Dashcams gibt es für gut 20 Euro. Solche Billiggeräte zeichnen in der Regel jeden auf, der in ihr Blickfeld gerät – und sie speichern diese Aufnahmen dauerhaft. Solche Dashcams, sagt Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes Baden-Württembergs, hat der Bundesgerichtshof verboten:

"Er hat erstens festgestellt – und darüber freuen sich die Datenschützer – dass der Einsatz von solchen Dashcams, jedenfalls, wenn die Aufzeichnung permanent erfolgt, datenschutzwidrig und rechtswidrig ist. Das hat der BGH ausdrücklich so geschrieben, das stimmt auch so." 

Zwar hat das Gericht dann zweitens gesagt, dass solch illegal angefertigten Dashcam-Videos im Einzelfall als Beweis vor Gericht erlaubt sein können – das ändere aber nichts daran, dass Dashcams, die alles aufzeichnen und dauerhaft speichern, was vor der Windschutzscheibe passiert, rechtswidrig sind.

Wer mit solchen Dashcams, die fortlaufend und dauerhaft speichern, erwischt wird, muss mit einem Bußgeld im Tausender-Bereich rechnen, sagt Thomas Hoeren, Professor für Medienrecht an der Uni Münster - und zwar drohe dieses Bußgeld erst recht, wenn die Videos vor Gericht als Beweis vorgelegt werden:

"Ja, das wird automatisch fällig! Das ist ein Amtsverfahren. In dem Moment, wo ein Strafrichtiger sagt, da ist eine Dashcam eingesetzt worden – bomm, Bußgeld." 

...

"Es wäre ein Weg, wenn die Kamera wirklich ganz begrenzt aufnimmt. Also auch nur auf den Anlass bezogen und nur den konkreten Gegner, das Opfer." 

...

Nutzer können diese sogenannte Loop-Dauer im Menü auf eine Minute heruntersetzen. Dann kann die Aufnahme per Knopfdruck dauerhaft gespeichert werden oder: 

"Die Kamera speichert die Aufnahme erst, wenn der G-Sensor ausgelöst wird, das ist der Beschleunigungssensor, der sobald eine Erschütterung von der Kamera wahrgenommen wird, diese Aufnahme speichert. Das kann eine Vollbremsung sein, das kann aber auch ein Zusammenstoß sein. Man kann den G-Sensor auch selber konfigurieren, ab welcher Stufe er auslösen soll." 

http://www.deutschlandfunk.de/dashcams-worauf-man-beim-kauf-einer-videokamera-achten.735.de.html?dram:article_id=418389

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