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Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das kann doch alles nicht wahr sein. Mir bleibt echt die Spucke weg.

Immerhin darf ich damit noch mit dem vorbereiteten Auto zum TÜV, insofern kann man die wichtigsten Sachen erledigen. Aber im Prinzip bedeutet das die Abschaffung der Kurzzeitzulassung.

Auf der anderen Seite kann man sich immerhin das Geld sparen und das geht nun in die Taschen der Werkstätten und Anhängervermietungen.

Kann ja so schlecht auch nicht sein.

Geschrieben

Na toll das erschwert ja dann auch das verkaufen angemeldeter Fahrzeuge.

Und auch den Kauf eines solchen z.b. an Wochenenden.

Toll muss man jetzt wohl Urlaub nehmen für s Autokaufen.

Grüße André

Gesendet aus der Pampa

Geschrieben
Na toll das erschwert ja dann auch das verkaufen angemeldeter Fahrzeuge.

du meintest sicher abgemeldeter Fahrzeuge. Angemeldet wäre ja kein Problem.

Geschrieben

Entwertete Kennzeichen ran und gut ist.... merkt eh keiner...

Geschrieben
Entwertete Kennzeichen ran und gut ist.... merkt eh keiner...

Meinst Du das ernst?

Geschrieben
du meintest sicher abgemeldeter Fahrzeuge. Angemeldet wäre ja kein Problem.

Ja klar (abgemeldete Fahrzeuge) meinte ich

Gesendet aus der Pampa

Geschrieben (bearbeitet)
du meintest sicher abgemeldeter Fahrzeuge. Angemeldet wäre ja kein Problem.

Na ja, viele Autoverkaeufer trauen sich, in Unkenntnis der rechtlichen Situation, nicht das Fahrzeug mit den eigenen Kennzeichen mitzugeben.

Meist aus eigener oder gehoerter schlechter Erfahrung.

Wenn man einen ordentlichen Kaufvertrag macht, mit Zeitpunkt der Uebergabe und vor allem dokumentierter Uebergabe des Briefes, kann nichts schiefgehen.

Das Versicherungsrisiko (Hochstufung) geht auf den Kaeufer ueber und mit der dokumentierten Uebergabe des Briefes laesst sich das Fahrzeug zwangsstillegen, falls der Kaeufer dieses "vergisst". Ein kleiner Hinweis darauf, beim Verkauf, schadet sicherlich nicht ;).

Bei Angst- und Sicherheitsmenschen nutzt einem das natuerlich auch wenig als Kaeufer, das Verkaufen ist aber kein Problem.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Stimmt so nicht ganz. Wenn Du angemeldet verkaufst und der Käufer meldet nicht um, haftest Du maximal für ein Jahr mit Steuer und Versicherung - rein beitragsmäßig, für Schäden ist die Versicherung in der Nachhaftung, also kein Risiko für den Schadensfreiheitrabatt. Ganz risikolos ist es also nicht. Gerade wenn ein Auto ins Ausland geht und der Käufer damit quasi nicht greifbar ist, halte ich es für gewagt das angemeldete Auto mitzugeben. Ansonsten halte ich es so: Wer mit einen deutschen Ausweis vorlegt und halbwegs vertrauenserweckend aussieht, der darf meinetwegen mit meinen Nummen heimfahren.

Gruß

Frederik

Geschrieben (bearbeitet)

Na jippie.. Gilt der Blödsinn schon? Dazu find ich nichts explizites. Wollte mir eigentlich morgen gelbe Nummern holen und den Wagen komplett reinigen und zur Werkstatt fahren vorm TÜV..

Bearbeitet von neiya:)
Geschrieben

Ja meine ich ernst.... die verarschen einen doch eh von vorne bis hinten hier in Dt.

Wer sich da noch an jede kleine Vorschrift hält ist selber Schuld.

BTW: Ich würde niemals ein Auto verkaufen mit meinen Kennzeichen dran!

Geschrieben
Stimmt so nicht ganz. Wenn Du angemeldet verkaufst und der Käufer meldet nicht um, haftest Du maximal für ein Jahr mit Steuer und Versicherung

Dann kann man das Fahrzeug aber zwangsstilllegen lassen. Oder geht das heute nicht mehr?

Geschrieben

Na ja ich habe jetzt einen Saxo für Frauchen gekauft und wir werden die Nummern von ihrem jetzigen Auto übernehmen, das geht bei uns völlig problemlos.

Dann hat das alte Auto keine Nummern mehr und verkauft sich demzufolge schwerer.

Tolle Kiste:thumbdown:

Gesendet aus der Pampa

Geschrieben

Wird man dann wenigstens mit dem abgemeldeten Auto und Kurzzeitkennzeichen zur Werkstatt fahren dürfen, um dort Werkstatt-Tüv und die dafür noch notwendigen Arbeiten erledigen zu lassen? Oder ist nur die direkte Fahrt zu einer Prüforganisation erlaubt?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich will ja nicht unken aber passt auf eure Nummernschilder auf

Gesendet aus der Pampa

Bearbeitet von CX20 Prestige
Geschrieben
Dann kann man das Fahrzeug aber zwangsstilllegen lassen. Oder geht das heute nicht mehr?

Mein Kenntnisstand ist, dass eine Zwangsabmeldung nur möglich ist wenn das Fahrzeug auffindbar ist.

Geschrieben
Wird man dann wenigstens mit dem abgemeldeten Auto und Kurzzeitkennzeichen zur Werkstatt fahren dürfen, um dort Werkstatt-Tüv und die dafür noch notwendigen Arbeiten erledigen zu lassen? Oder ist nur die direkte Fahrt zu einer Prüforganisation erlaubt?

Alle mit dem Zulassungsverfahren in direktem Zusammenhang stehenden Fahrten sind mit entstempeltem Kennzeichen / abgemeldeten Fahrzeug erlaubt. Die direkte Fahrt zur Werkstatt für die HU sollte demnach dazugehören. Es muss für solche Fahrten aber eine Versicherung bestehen, wie man das im Vorfeld einer Zulassung ja sowieso regeln muss ( elektronische Versicherungsbestätigung evB ).

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe zuerst auch Schnappatmung bekommen als ich diese Neuregelung gelesen habe. Und ich halte sie für großen Mist. Das Eintragen der Fahrzeugdaten durch die Behörde stört mich dabei weniger, da ich eigentlich schon weiß, was ich mit dem Kennzeichen machen will (normalerweise vagabundiere ich nicht mit den Kennzeichen in der Hand rum und kaufe dann irgendein Auto). Mehr Mist finde ich die Regelung, dass ein Fahrzeug eine gültige HU benötigt, da es tatsächlich das Überführen von aufzubauenden oder sagen wir besser länger stillgelegten Autos erschwert. Allerdings habe ich meine Statistik mal durchgeschaut und festgestellt, dass von gut 90 gekauften Autos die Neuregelung genau ein mal ein Problem dargestellt hätte.

Gruß

Frederik

Bearbeitet von fredo78
Geschrieben (bearbeitet)
Alle mit dem Zulassungsverfahren in direktem Zusammenhang stehenden Fahrten sind mit entstempeltem Kennzeichen / abgemeldeten Fahrzeug erlaubt. Die direkte Fahrt zur Werkstatt für die HU sollte demnach dazugehören. Es muss für solche Fahrten aber eine Versicherung bestehen, wie man das im Vorfeld einer Zulassung ja sowieso regeln muss ( elektronische Versicherungsbestätigung evB ).

Aber nur im eigenen Zulassungsbezirk und in den angrenzenden Bezirken, also keine Fahrt von Flensburg zur TÜV-Prüfstelle in Garmisch.

Und nur mit entstempleten UND auf dieses Fahrzeug reservierte Kennzeichen. Die Reservierung geht noch maximal ein Jahr nach Abmeldung, d.h. nach zwei Jahren Stillegung ist die Fahrt zum TÜV mit den alten Nummern nicht mehr zulässig, da sie längst auf einem anderes Fahrzeug im Kreis sein können.

Bearbeitet von fredo78
Geschrieben
Ja meine ich ernst.... die verarschen einen doch eh von vorne bis hinten hier in Dt.

Wer sich da noch an jede kleine Vorschrift hält ist selber Schuld.

BTW: Ich würde niemals ein Auto verkaufen mit meinen Kennzeichen dran!

Die Strafen für Kennzeichenmissbrauch und Fahren ohne Versicherungsschutz sind schon ziemlich deftig...

Geschrieben (bearbeitet)
Alle mit dem Zulassungsverfahren in direktem Zusammenhang stehenden Fahrten sind mit entstempeltem Kennzeichen / abgemeldeten Fahrzeug erlaubt. Die direkte Fahrt zur Werkstatt für die HU sollte demnach dazugehören. Es muss für solche Fahrten aber eine Versicherung bestehen, wie man das im Vorfeld einer Zulassung ja sowieso regeln muss ( elektronische Versicherungsbestätigung evB ).

Das mit gelben Nummern is ja dann überflüssig.

dazu mal was von der Seite unserer Zulassungsstelle:

Nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten mit ungestempelten, also entsiegelten oder noch nicht gesiegelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere

-zur Abstempelung der von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen

-zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels (Außerbetriebsetzung)

-zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.

Nach der Abmeldung des Kfzs sind Rückfahrten jetzt bundesweit bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung möglich, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt.

Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen! Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.

Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.

Bearbeitet von neiya:)
Geschrieben
Ja meine ich ernst.... die verarschen einen doch eh von vorne bis hinten hier in Dt.

Wer sich da noch an jede kleine Vorschrift hält ist selber Schuld.

BTW: Ich würde niemals ein Auto verkaufen mit meinen Kennzeichen dran!

Und der eine Satz erklaert irgendwie auch den Anderen ;)!

Geschrieben
Die Strafen für Kennzeichenmissbrauch und Fahren ohne Versicherungsschutz sind schon ziemlich deftig...

Ach, wenn es nur die Strafen sind. Darum geht es doch gar nicht. Ich wünsche Activator jedenfalls, dass ihm bei solchen Aktionen niemals ein Kind vors Auto läuft.....

Geschrieben

Es geht ja auch darum wenn jemand so wie ich die Woche über arbeiten ist und nur am WE Zeit hat für Kaufen/Verkaufen welche Zulassungsstelle hat denn bitteschön Sonntag geöffnet?

Gesendet aus der Pampa

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

arbeiten ist luxus ;) ...alles was in diesem land kennzeichentechnisch geordnet wird ist sinnfrei und geht an der realität vorbei ....siehe auch die tolle wechselkennzeichenregelung - lol

mir egal, ich hab nen trailer und bei der dekra müssen sie das ding halt dann aufm trailer prüfen oder in die halle schieben

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