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Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


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Geschrieben

Zum Fahren mit ungestempelten Kennzeichen habe ich mit der Zulassungsstelle gesprochen.

Bisher war ich der Auffassung - und die wurde hier ja auch schon anderweitig vertreten - dass man mit dem abgemeldeten Fahrzeug und auf das Fahrzeug reservierten Kennzeichen bis 1 Jahr nach der Abmeldung z.B. zum TÜV fahren darf, wenn Haftpflichtversicherung besteht.

In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV, §10, Abs. 4) steht aber, dass Fahrten nur dann zulässig sind, wenn die Zulassungsstelle vorab ein Kennzeichen zugeteilt hat. Ich wollte nun wissen, ob ein außerbetriebsgesetztes Fahrzeug mit reservierten Kennzeichen diese Bedingung erfüllt.

Tenor der Auskunft: Feiner Unterschied: Ein Kennzeichen, was bei Abmeldung (auf das Fahrzeug) "reserviert" wurde, ist diesem trotzdem nicht mehr "zugeteilt". Das bedeutet wohl, dass bei einer Kontrolle die Polizei bei "Reservierung" keinen Zusammenhang zwischen Kennzeichen und Fahrzeug herstellen kann. Aussage weiter: Man muss immer vorher zur Zulassung und das Fahrzeug "vorläufig zulassen" (dabei wird eine Zulassung im Computer erfasst, das Kennzeichen also dem Fahrzeug "zugeteilt", ist damit polizeilich nachvollziehbar, man erhält aber keine Stempel auf dem Kennzeichen). Erst dann darf man mit den ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren. Dann wieder zur Zulassung und Stempel anbringen lassen.

Die Aussage passt einwandfrei zum Gesetzestext, deckt sich aber so gar nicht mit der von mir gelebten Praxis und der Aussage des TÜVs (allerdings schon etwa 5 Jahre her diese Aussage).

Kann jemand sicher die Aussage der Zulassung bestätigen oder widerlegen ?

Für mich bedeutet das, dass ich - wenn ich zusätzliche Zulassungsstellenrennerei vermeiden will - öfter zum TÜV muss (kein Gejammer, nur eine Feststellung). Bisher habe ich meine Autos im Sommer gerne mal zwei Monate überzogen, dann abgemeldet und bin im Frühjahr mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV gefahren (gab auch früher keine Rückdatierung, da abgemeldete Fahrzeuge nicht rückdatiert wurden).

Gruß

Frederik

Geschrieben

Auf Fahrzeuge kann man kein schild reservieren. Nur das schild selber. Deshalb darf man damit nicht mehr fahren. 5 tagesnummern waren pflicht. Jetzt ohne TÜV nur mit Sondergenehmigung 5 tagesnummern. Jetzt auch nur die fahrt TÜV und zulassung nur mit 5 Tages schildern. Vor 2 Tagen im auto zum TÜV mit reservierten schildern angehalten worden. Zum Glück doppelkarte/evb nummer dabei. Da es nur 3km zum TÜV und 10km zur zulassung sind. Alles im moment verwirrend ist. Durften wir mit einer Verwarnung weiter fahren. Ihr könnt hier jetzt diskutieren wie ihr wollt. Fahre nur noch mit Hänger oder 5 tagesnummern ein auto ohne zulassung von a nach b.

Geschrieben

Geht ja in die gleiche Richtung, hoschi: Keine Fahrten mehr mit dem altem Kennzeichen.

Die dritte Möglichkeit außer Hänger und Kurzzeitkennzeichen ist eben die "vorläufige Zulassung" wie von meiner Zulassungsstelle beschrieben. Damit ist FZV §10 erfüllt. Müsste man von den Kosten mit dem KZK vergleichen, heißt leider beides zweimal auf die Zulassungsstelle rennen.

Gruß

Frederik

Geschrieben

Oftmals wissen sie auf den Zulassungsstellen selber nicht mal Bescheid. Bzw. manche Leute dort nicht.

Letztes Jahr hatte ich den Fall mit meinem XM, den ich mit reserviertem Kennzeichen zur HU 8 km entfernt fahren wollte.

Erste Aussage: Geht, wenn die EVB-Nummer für die anschließende Zulassung vorhanden ist. Bevor man fährt, solle man aber nochmal bei der Zulassungsstelle anrufen.

Das habe ich dann getan am Morgen des besagten Tages und hatte einen anderen Mitarbeiter am Telefon, der mir sagte, dass das so überhaupt nicht ginge. Eben wegen der Problematik "reserviertes vs. zugeteiltes Kennzeichen", zudem müsste meine Fahrt vermerkt werden bzw. lief es auf so eine "vorläufige Zulassung" hinaus.

Gruß Marcel

Geschrieben

Ja wird immer schwieriger als normal person ohne Anwaltsausbildung da noch durch zu blicken. Evb hatten wir gottseidank ja. Ansonsten weiterfahrt beendet und rechtlich richtig am arsch um das mal so zu sagen.

Geschrieben

Hm, ohne HU geht also doch?

Fahrten ohne Hauptuntersuchung(HU)/Sicherheitsprüfung(SP)/ohne Betriebserlaubnis

In diesen Fällen ist ausschließlich die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges für die Zuteilung der Kurzzeitkennzeichen zuständig.

http://duisburg.de/vv/produkte/produkte_amt32/102010100000087098.php

Und dann darf man zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulsassungsbezirk fahren?

Geschrieben

...und ist dann dem dortigen Prüfer auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Wenn der dann nicht will, findet er eben einen Grund, die Karre endgültig von der Strasse zu holen.

Jedenfalls läuft das in CH so, wo die Auswahl an Prüfstellen seit jeher eng begrenzt ist, und man für ein Nummernschild schon immer eine gültige MFK brauchte.

Geschrieben
Ist das denn wirklich so gewesen. Ich meine jetzt nicht nur gefühlt, weil wir vielleicht alle mal einen Schrotthaufen mit KZK gesehen haben.

Gibt es belastbare Zahlen für diesen angeblichen Missbrauch, oder vielleicht sogar Unfallstatistiken die das belegen?

Es würde mich nicht wundern, wenn am Ende doch nur ein Lobbyist der Autoindustrie den Gebrauchtwagenhandel ein wenig eindämmen wollte.

Torsten

Tja Leute,

es ist wohl so wie immer. Einige wenige missbrauchen die Regeln und alle anderen müssen dann später unter den geänderten Vorbeugemaßnhamen Regeln leiden. Es geht bei der Verschärfung sicher nicht um die paar Oldtimerliebhaber oder den privaten Gebrauchtwagenkäufer, sondern um sowas hier:

Ein guter Freund von mir wohnt im Süden Hamburgs, direkt in seiner Nachbarschaft hat es einen regen Gemüselieferservice vom Hamburger Hafen zu den Einzelhändlern gegeben, der über Monate auschließlich mit uralten Transits, Sprintern usw. mit KZK erfolgt ist. Das wird nicht der einzige Fall gewesen sein, den es in Deutschland gegeben hat. Wenn niemand sich beschwert, spricht sich das rum (gerade derartige Firmen besitzen ein gutes internes Netzwerk zu ihren Landsleuten) und andere ahmen das dann nach.

Uwe

Geschrieben
Tja Leute,

es ist wohl so wie immer. Einige wenige missbrauchen die Regeln und alle anderen müssen dann später unter den geänderten Vorbeugemaßnhamen Regeln leiden. Es geht bei der Verschärfung sicher nicht um die paar Oldtimerliebhaber oder den privaten Gebrauchtwagenkäufer, sondern um sowas hier:

Ein guter Freund von mir wohnt im Süden Hamburgs, direkt in seiner Nachbarschaft hat es einen regen Gemüselieferservice vom Hamburger Hafen zu den Einzelhändlern gegeben, der über Monate auschließlich mit uralten Transits, Sprintern usw. mit KZK erfolgt ist. Das wird nicht der einzige Fall gewesen sein, den es in Deutschland gegeben hat. Wenn niemand sich beschwert, spricht sich das rum (gerade derartige Firmen besitzen ein gutes internes Netzwerk zu ihren Landsleuten) und andere ahmen das dann nach.

Uwe

'Was ist der Grund für die Änderung?

Der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen ist in der Vergangenheit stark angestiegen. So ist eine Zunahme des Handels mit Kurzzeitkennzeichen festzustellen. Das gegenwärtige System der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen hat dadurch, dass die betreffenden Fahrzeuge in keinem Fahrzeugregister gespeichert werden, keinerlei Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegenzuwirken. Durch Weiterverkauf der Kennzeichen ist die Feststellung des jeweiligen Halters anhand des Registereintrags nicht möglich.

Die fehlende Voraussetzung von Typ- bzw. Einzelgenehmigung und Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung lässt das Inverkehrbringen verkehrsunsicherer Fahrzeuge zu. Schließlich muss der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Unfälle im Ausland eintreten, wenn mit Fahrzeugen zur Verbringung zwischen anderen Staaten Unfälle verursacht werden, d. h. für Nutzungszwecke, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren.'

http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/029723/index.html

Geschrieben

Für das ausführen von Fahrzeugen aus deutschland brauchst doch extra schilder oder nicht? Das sind dann die in rot. Damit kenne ich mich nicht aus. Ob eu 5 tages platten erlaubt sind oder ausserhalb eu die roten ran müssen.

  • 11 Monate später...
Geschrieben

Gibt es zu diesem Thema eigentlich mittlerweile Erfahrungsberichte ?
Ich möchte demnächst ein Fahrzeug in Betrieb nehmen was längere Zeit in der Garage stand. Bei dem Fahrzeug müsste sogar eine erweiterte Wiederinbetriebnahme gemacht werden (oder wie das heißt, da letzter Tüv mehr als 5 Jahre zurück liegt)

Gibt es dafür jetzt eine gelbe Nummer oder fahre ich ohne Kennzeichen zum TÜV ?

René Mansveld
Geschrieben

Ich meine eine separate Prüfung gibt es nicht mehr (hab ich mal gehört, bitte nicht schlagen).

Zum TÜV muss das Auto entweder angemeldet sein, oder auf nicht-eigene Achse dort hin transportiert werden.
Ohne Kennzeichen (mit den alten Schildern) darf man nur direkt zum Straßenverkehrsamt fahren um das Fahrzeug anzumelden.

Gruß
René

ACCM andrefrey
Geschrieben

Stimmt René,

nach 2.5 Jahren Stillstand gab's für den BX nur eine normale HU/AU Abnahme. Erst nach 7 Jahren, wenn der Wagen beim Bundesamt gestrichen ist wird eine Einzelabnahme wohl wieder fällig - so der GTÜ-MANN.

Geschrieben

Selbst wenn der Wagen 25 Jahre lang stillgelegt war reicht heute eine normale HU, vorausgesetzt es liegt ein deutscher Fahrzeugbrief zu dem Fahrzeug vor. Vollabnahme gibt es nur noch für Fahrzeuge ohne deutsche Papiere.

  • Like 1
René Mansveld
Geschrieben

Genauso meine ich das auch, eine Vollabnahme ist dazu da deutsche Papiere zu bekommen.

Gruß
René

  • 11 Monate später...
Geschrieben

Sooooo.... da ich heute bei der Zulassungsstelle war habe ich mal nachgefragt.

Die Regelung gilt natürlich nur für meinen Zulassungsbezirk TF.

Also bei uns bekommt man ein Kurzeitkennzeichnen auch OHNE gültige Hauptuntersuchung. Man erhält dann allerdings die Auflage das Kfz bis zum xx beim Tüv vorzustellen. Also damit kann ich leben.

Geschrieben (bearbeitet)

ich habe meinen Xsara (HU 03/19) für meinen Neffen "reserviert". Wenn ich den Xsara abmelde kann mein Neffe dann mit den vorhandenen ungestempelten Kennzeichen zu seiner Zulassungsstelle fahren?

aus den AKB  der directline

K.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

K.3.1 In der Kfz-Haftpflicht-, Kfz-Umweltschadenversicherung und beim Fahrzeugschutzbrief haben Sie Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.

K.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

 

Ronald

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben

Ja, kann er.

vor 48 Minuten, Ronald sagte:

Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Hier geht es um das Kennzeichen, nicht um die Schilder.
Und da besagtes Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert ist (es ist reserviert und wird dem Fahrzeug bei der Zulassung zugeordnet), ist eben dieses Fahrzeug damit auf dem direkten Weg versichert und der Halter/Fahrer polizeilich ermittelbar.

Man darf sogar, sofern man ein Wunschkennzeichen reserviert hat, dieses auf Pappe anbringen und zur Zulassungsstelle fahren.
Mir wollte das die Mitarbeiterin nicht glauben und hat sich das von der Polizei und ihr Vorgesetzter bestätigen lassen.
Grund: Am Tag(!) der Zulassung ist das Fahrzeug mit dem Kennzeichen versichert und der Halter/Fahrer polizeilich ermittelbar.

Gruß
René

Geschrieben

Bringt es was, wenn ich den Xsara bis zum Verkauf abmelde, also vorübergehend stilllege ? Werden dann Steuer und Versicherung für den Zeitraum nicht fällig?

Ronald

Geschrieben

So isses :)
Reststeuer wird zurück vergütet, Versicherung ruht.

Gruß
René

Geschrieben
vor 2 Stunden, René Mansveld sagte:

Und da besagtes Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert ist (es ist reserviert und wird dem Fahrzeug bei der Zulassung zugeordnet), ist eben dieses Fahrzeug damit auf dem direkten Weg versichert

Sorry, so nicht richtig! Nicht die Begrifflichkeiten Reservierung und Zuteilung verwechseln. Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist lediglich ein Wunsch, das Kennzeichen frei zu halten. Dazu muss ich meine Anschrift angeben, mehr nicht. Die Zulassung ist ja auch nicht erfolgt und ich habe auch  keine Verflichtung, dies zu tun. Schlimmstenfalls würde eben die Reservierung wieder aufgehoben.

vor 2 Stunden, René Mansveld sagte:

wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Das ist eben etwas anderes. Eine Vorabzuteilung nach §10 Fahrzeugzulassungsverordnung, die erforderlich ist, um Versicherungsschutz auf den genannten Fahrten zu gewähren, ist gerade keine Reservierung.

Das Wunschkennzeichen muss fest dem jeweiligen Fahrzeug (vorab) zugeteilt sein. Das geht so, dass die Zulassungsstelle den Zulassungsvorgang vorab durchführt, aber die Kennzeichenschilder noch nicht siegelt und die Papiere auch nicht aushändigt. Einfacher, aber nicht abolut rechtssicher: Die Reservierung wird mit der Fahrgestellnummer versehen (durch die Behörde).

Das Schlimme ist: Das alles wissen viele Zulassungsstellen nicht und reden hierzu Blödsinn.

Unabhängig davon habe ich aber Ronald so verstanden, dass sein Neffe mit den bereits jetzt am zugelassenen Wagen befindlichen Schildern, die nach Abmeldung dann entstempelt sind, wieder zu einer Zulassungsstelle im selben Bezirk fahren will. Das geht, sofern dieses Kennzeichen noch nicht wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet wurde (!) und eine gültige und entsprechend datierte Versicherungsbestätigung vorliegt.

Gruß

Holgi

Geschrieben
vor 9 Minuten, René Mansveld sagte:

Versicherung ruht.

wenn Ruheversicherung für Kasko beantragt wird (kostet nix), sonst wird abgerechnet, Guthaben erstattet.

Geschrieben
vor 13 Stunden, Entenholgi sagte:

Die Zulassung ist ja auch nicht erfolgt und ich habe auch  keine Verflichtung, dies zu tun. Schlimmstenfalls würde eben die Reservierung wieder aufgehoben.

Nun, da man damit aber auf dem direkten Weg zur Zulassunsstelle ist um das Fahrzeug zuzulassen, was ja auch mit den alten Schildern des Fahrzeugs zulässig ist obwohl diese womöglich (nach längerer Abmeldephase) nichtmal mehr registriert sind, entfält die Möglichkeit der Aufhebung der Reservierung.
Es sei denn, ich entscheide mich in dem Moment für ein anderes Wunschkennzeichen, aber damit ist das alte noch immer auf mich reserviert.
Und, wie du richtig anmerkst, muss ich dafür meine Anschrift angeben, wodurch ich polizeilich ermittelbar bin.

Was die Versicherung angeht, so ist das Fahrzeug am Tag der Zulassung voll versichert, mit der Einschränkung, dass dies vor der Zulassung nur für den direkten Weg zur Zulassungsstelle gilt.
Es gibt aber keinerlei Einschränkung bezüglich der Tageszeit, man darf sogar ab 0 Uhr dorthin fahren um vor Ort Stunden lang zu warten.

Gruß
René

Geschrieben

Der "Haken" ist, dass er nur mit seinen Neuen, statt meinen alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle (Nachbarlandkreis) fahren kann. Er muss also zweimal zum Amt? Kennzeichen anmelden, Kennzeichen stempeln? Ich musste den Text zweimal lesen:

Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Dann kann er auch die Kennzeichen holen und vor der Fahrt montieren. Ich lass den Wagen erst mal noch angemeldet.

Ronald

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