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Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


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Geschrieben
Ach, wenn es nur die Strafen sind. Darum geht es doch gar nicht. Ich wünsche Activator jedenfalls, dass ihm bei solchen Aktionen niemals ein Kind vors Auto läuft.....

und wenn ihm ein Erwachsener vor's Auto läuft ist's egal ?

Geschrieben
und wenn ihm ein Erwachsener vor's Auto läuft ist's egal ?

Auf so einen schlauen Spruch habe ich fast schon gewartet.....

Du darfst das Kind natürlich ersetzen durch was immer durch möchtest, freie Auswahl.

Geschrieben

Naja, manchmal sieht man auch Spezialisten, die mit einem Auto zur Abholung eines anderen Fahrzeuges kommen, einfach ein Nummernschild umklemmen und dann mit einem Nummernschild auf jedem Auto gen Heimat fahren...

Geschrieben

Den grössten Klopper las ich mal im Panda-Forum, wo ein Mensch tatsächlich stolz darauf war, einen alten Panda mit defekter Betriebsbremse, nur unter Einsatz der Handbremse, eine größere Strecke überführt zu haben. Für so Spezialisten wird nun die neue Regelung mit HU bei Kurzzeitkennzeichen gemacht.

Geschrieben

Das entspricht in etwa der Rechtslage, wie sie in der Schweiz schon besteht, solange ich mich erinnern kann. Autokauf ist aber dennoch kein Problem: Eigene Nummer dran, und die Fahrzeugausweise in einen Umschlag ans Strassenverkehrsamt. Da gibts ein Formular, kann man herunterladen und muss das dann mitführen...

Da seht ihr mal, wie bequem ihr das bisher hattet.

Folge wird sein, dass Fahrzeuge ohne HU entsprechend weniger Wert sind. Es wird Leute geben, die das ausnutzen um so günstig an Fahrzeuge heranzukommen...

Man wird solche Fahrzeuge, von Ausnahmen abgesehen, wohl nur noch an Händler verkaufen können, denn die haben in der Regel die nötige Transportausrüstung oder gar Händlerschilder. Privatleute werden sich entweder die Zeit nehmen müssen, die Fuhre zu organisieren und dann selber zu überführen, oder sie werden halt den Transport per Auftrag erledigen lassen müssen. Man wird sehen, was billiger ist.

Das Motorfahrzeuggewerbe wird sich freuen, denn Fahrzeuge mit HU werden aufgewertet und die Auftragsbücher zumindest kurzfristig voller. Bis es irgendwann alle geschnallt haben und ausser Türken und Arabern kaum jemand mehr Fahrzeuge ohne HU kaufen wird. Letztere natürlich werden so noch günstiger zu noch besseren Exportfahrzeugen kommen, weil bei Fahrzeugen, die man eigentlich für kleines Geld durch die HU bringen könnte, die Transportkosten nicht lohnen.

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben
Den grössten Klopper las ich mal im Panda-Forum, wo ein Mensch tatsächlich stolz darauf war, einen alten Panda mit defekter Betriebsbremse, nur unter Einsatz der Handbremse, eine größere Strecke überführt zu haben. Für so Spezialisten wird nun die neue Regelung mit HU bei Kurzzeitkennzeichen gemacht.

und die gültige hu garantiert dann eine funktionierende bremse?

....gut zu wissen, dann muss man sich ja 2 jahre keine gedanken machen.....

Geschrieben (bearbeitet)
und die gültige hu garantiert dann eine funktionierende bremse?

Garantieren sicherlich nicht, aber sie macht es wahrscheinlicher! Das ist eigendlich der Sinn aller Vorschriften. Tempo 30 schliesst Unfaelle auch nicht aus, du musst trotzdem aufpasen!

Das Beispiel illustriert doch gut warum es immer mehr Vorschriften gibt.

Die Frage ist nur ob die Regulierungswut, nicht auch zur Abstumpfung fuehrt und zu immer weniger Eigenverantwortung.

Aber bedauerlicherweise ist das Kennzeichen ja immmer mehr als Probefahrt geschoenter Wochenausflug zum Tiefergelegttreffen genutzt worden und nicht zum Autokauf. Da schaut die Ordnungsmacht eben nur eine begrenzte Zeit zu.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bremse funktioniert, nach einer HU größer. Das sie das dann 2 jahre lang tut, ist natürlich nicht gesagt.

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

tja, eigentlich wollte ich auch nur noch einmal die unsinnige regelung der hu nach zeitlicher bemessung vor augen führen

....denn der eine fährt in 2 jahren nichtmal 10000km und der andere mehrere 100000 ....das man auf die materie hinsichtlich der eigenen gesundheit (und der anderer) ein auge haben sollte ist die andere sache ...und dafür brauchts dann eigentlich auch keine hu ;)

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

defacto hat man mal wieder was gesetzlich regeln müssen um eine daseinsberechtigung zu haben

.....und ich frag mich immer wieder was politiker so für drogen nehmen......

Geschrieben
Entwertete Kennzeichen ran und gut ist.... merkt eh keiner...

Wenn der Buestry der Woche nicht an ihn selbst gehen würde, weil Schnellmerker, wärst du der nächst beste Kandidat.

Ich zitiere einfach mal:

§ 111 StGB

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26 StGB) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist anzuwenden.

Und wenn du dir nicht ganz sicher sein solltest, ob das Fahren mit entwerteten Kennzeichen eine Straftat darstellt, google mal nach "Pflichtversicherungsgesetz"

Ich liebe euren Humor.

Geschrieben
tja, eigentlich wollte ich auch nur noch einmal die unsinnige regelung der hu nach zeitlicher bemessung vor augen führen

....denn der eine fährt in 2 jahren nichtmal 10000km und der andere mehrere 100000 ....das man auf die materie hinsichtlich der eigenen gesundheit (und der anderer) ein auge haben sollte ist die andere sache ...und dafür brauchts dann eigentlich auch keine hu ;)

Ja, da sind aber die Anforderungen, die man an sein eigenes Auto stellt und die Fähigkeit des Einzelnen äußerst unterschiedlich. Ich bin in der Regel auch strenger als der TÜV mit meinen Kisten, andere eben nicht. Und dafür brauchts dann eben ne HU...

Geschrieben (bearbeitet)
tja, eigentlich wollte ich auch nur noch einmal die unsinnige regelung der hu nach zeitlicher bemessung vor augen führen

Hm, das habe ich ja besonders gerne, durchaus sinnvolle Regeln kritisieren, ohne eine Alternative aufzuzeigen.

Der Sinn vieler Gesetze ist nicht jedem individuell gerecht zu werden, sondern eine praktikable Loesung zu finden. Moechtest Du das jetzt in jedes Fahrzeug ein amtliches Ueberwachungsgeraet eingebaut wird, egal was immer es auch ueberwacht?

Oder kommt dann wieder:

defacto hat man mal wieder was gesetzlich regeln müssen um eine daseinsberechtigung zu haben

.....und ich frag mich immer wieder was politiker so für drogen nehmen......

Oder denkst Du wirklich, man koennte das alles der Eigenverantwortung ueberlassen?

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Bleiben wir doch ausnahmsweise mal bei der Sache. Die Regelung soll verhindern, dass Idioten und Kriminelle mit den KZK Unsinn machen, was keinen Erfolg haben wird, denn kontrolliert wird das zu wenig, sonst gäbe es die Probleme nicht und diese Leute lassen sich durch immer neue Gesetze nicht abhalten. Wen trifft es also? Die gesetzestreuen Bürger, d.h. u.a. mich. Ich kann aber offensichtlich weiterhin mit den Kennzeichen zum TÜV oder in die Werkstatt fahren, dort ggf. eine Mägelliste erstellen lassen und die abarbeiten, wenn ich schnell genug bin, innerhalb der 5 Tage. Das habe ich bisher immer so gemacht, was das anbelangt, gibt es für mich -hoffentlich - keine Einschränkungen.

Was aber ärgerlich ist, ist die Tatsache, dass ich die Kennzeichen nicht für die Überführung eines Fahrzeuges ohne TÜV nutzen, also ein solches im Prinzip nicht kaufen kann, ebenso keine KZK für eine evtl. Probefahrt an einem x-beliebigen Fahrzeug - für das dann diese dann natürlich exklusiv gelten. Und da gibt es dann auch keine Alternative. Das ist eine Regelwut, die ich für entbehrlich halte.

Mich würde auch interessieren, wer den Missbrauch festgestellt hat. Ich bin zum letzten Mal 1989 kontrolliert worden.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist großer Mist, daß ist einfach nur ganz großer Mist! Man kann nichtmal irgendwo einen Kleinanhänger kaufen, der wegen Nichtgebrauch abgemeldet wurde, ohne einen Transporthänger zu organisieren. Umzug mit abgemeldeten Fahrzeugen auf eigener Achse, bei Hallenkündigung kann man auch vergessen und und und....

Ab wann gilt das jetzt genau?

Bearbeitet von Sensenmann
Geschrieben

Meinen Wohnwagen habe ich vor 3 Jahren auch ohne TÜV gekauft und mit besagtem Kennzeichen überführt. TÜV hatte er seit Jahren nicht mehr, bestand diesen aber erst mal ohne Aufwand.

Eine Abholung per Spedition hätte damals vermutlich den Kaufpreis des Wohnwagens überstiegen. Super Sache das alles. Da weiß man doch direkt, wofür man seine Politiker bezahlt........

Geschrieben
Den grössten Klopper las ich mal im Panda-Forum, wo ein Mensch tatsächlich stolz darauf war, einen alten Panda mit defekter Betriebsbremse, nur unter Einsatz der Handbremse, eine größere Strecke überführt zu haben. Für so Spezialisten wird nun die neue Regelung mit HU bei Kurzzeitkennzeichen gemacht.

Gabs hier im Forum auch schon. War aber ein XM oder BX mit toter Hydraulik. ;)

Geschrieben

Ab wann gilt das jetzt genau?

Antwort G. Schabowski: Das, äh, blätter...., gilt, ab sofort. Ja, sofort....

Nee, Beschluss ist vom 19.09.14. Umsetzung wird sicher in Kürze schon sein.

Geschrieben
Antwort G. Schabowski: Das, äh, blätter...., gilt, ab sofort. Ja, sofort....

Der ist richtig gut !!!!!!!!!!!!!!

Gruß Torsten

Geschrieben

Das ist das selbe mit den roten 07er-Kennzeichen. Ursprünglich für Fahrzeuge ab 20 Jahre zulässig - HU war nicht Pflicht, Fahrzeug mußte aber verkehrssicher sein. Da es einige übertrieben, wurden im Laufe der Jahrzehnte die Gesetze dazu immer strenger. Mittlerweile gilt das Kennzeichen nur Fahrzeuge ab 30 Jahre incl.Oldtimergutachten!

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben
Gabs hier im Forum auch schon. War aber ein XM oder BX mit toter Hydraulik. ;)

gsa ...und der war zugelassen und hatte gültige hu ;)

Geschrieben
gsa ...und der war zugelassen und hatte gültige hu ;)

Und das dürfte recht häufig der Fall sein. Die meisten unserer Schlachter hatten noch Rest-TÜV, viele davon wären unter oben beschriebenen Bedingungen auch noch fahrbar gewesen. Es trifft also wirklich die falschen!

Geschrieben
Es geht ja auch darum wenn jemand so wie ich die Woche über arbeiten ist und nur am WE Zeit hat für Kaufen/Verkaufen welche Zulassungsstelle hat denn bitteschön Sonntag geöffnet?

Gesendet aus der Pampa

Die in Bernau.

Geschrieben

Das bei Berlin?

Haben die mal einen verkaufsoffenen Sonntag? Die Öffnungszeiten sagen jedenfalls nur Samstag von 9-12. Dafür ist in der Woche Montag und Mittwoch zu...

Gruß Higgins

Geschrieben

Es geht gar nicht nur um Rest-TÜV-Leichen. Wie wollt Ihr eine Probefahrt mit einem Oldtimer nach jahrelanger Restaurierung machen? Halbautomatik einer DS muß bei Probefahrten bis 90 km/h einjustiert werden.

Man muß jetzt ein Auto, das evtl. nur auf dem Hof einmal vor- und zurückgefahren ist, auf einem Hänger zum TÜV fahren und kann danach erst schauen, ob alles im echten Fahrbetrieb auch funktioniert. Und weil man ein "H" braucht muß der Wagen auch optisch schon fertig sein, also Innenausstattung, Stoßstangen etc. muß alles montiert und ausgerichtet sein. Das ist richtig nervig!

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