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Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


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Geschrieben

@Higgins: Ups, ich hatte Samstag gelesen. Aber schon das finde ich echt ausreichend.

Geschrieben
Antwort G. Schabowski: Das, äh, blätter...., gilt, ab sofort. Ja, sofort....

Nee, Beschluss ist vom 19.09.14. Umsetzung wird sicher in Kürze schon sein.

"... unverzüglich" :

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&sqi=2&ved=0CDYQtwIwAg&url=http%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DTQiriTompdY&ei=ynUqVOqlFMb8ygOOn4KgBw&usg=AFQjCNGHvwtl1XwsysmHVPPJCCf8FvN6Xw

Geschrieben

Ja, genau. So hat er es gesagt: "Das tritt nach meiner Kenntnis... ist das sofort,.... unverzüglich."

Geschrieben

Ohne Zulassung unterwegs

DERMBACH. Der Kontaktbereichsbeamte stellte am 29.9.2014 um 12.55 Uhr An der Zehnt einen Fahrzeugführer im öffentlichen Verkehr fest, dessen Fahrzeug nicht mehr zugelassen war. Während der Verkehrskontrolle gab der 49-jährige Fahrzeugführer an, dass er seinen PKW Opel in die Werkstatt fahren wollte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss nun mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. (http://osthessen-news.de/n11494676/ohne-zulassung-unterwegs-vorfahrt-missachtet-wildunfall.html)

In katholischen Gegenden gilt ja auch das 11. Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen!" Da hat es nicht geklappt! ;)

Geschrieben
Na ja, viele Autoverkaeufer trauen sich, in Unkenntnis der rechtlichen Situation, nicht das Fahrzeug mit den eigenen Kennzeichen mitzugeben.

Meist aus eigener oder gehoerter schlechter Erfahrung.

Wenn man einen ordentlichen Kaufvertrag macht, mit Zeitpunkt der Uebergabe und vor allem dokumentierter Uebergabe des Briefes, kann nichts schiefgehen.

Das Versicherungsrisiko (Hochstufung) geht auf den Kaeufer ueber und mit der dokumentierten Uebergabe des Briefes laesst sich das Fahrzeug zwangsstillegen, falls der Kaeufer dieses "vergisst". Ein kleiner Hinweis darauf, beim Verkauf, schadet sicherlich nicht ;).

Bei Angst- und Sicherheitsmenschen nutzt einem das natuerlich auch wenig als Kaeufer, das Verkaufen ist aber kein Problem.

Matthias, Matthias, das ist ein böser Irrtum, das kann ins Auge gehen.

Mir ist das passiert, ich habe seinerzeit meinen BX angemeldet verkauft, habe mir vom Käufer Ausweisnummer notiert, im Vertrag alles so vereinbart wie du beschrieben hast. Der Käufer hat das Auto dann anscheinend so wie es war, nämlich noch angemeldet, an jemanden anderen weiter gegeben, der damit dann ins Ausland abgezischt ist. Nachdem ich keine Abmeldebetätigung von der Zulassungsstelle erhalten habe, habe ich dort nachgefragt. Nein das Auto wurde noch nicht abgemeldet. Ich habe dann den Vertrag vorgelegt, die Antwort war, das mit der Abmeldung sei mein Problem. Zwangsstilllegung wird erst dann angeordnet, wenn entweder kein Versicherungsschutz mehr besteht oder keine Steuern bezahlt werden. Der Käufer war nicht zu erreichen, angeblich länger verreist. Jetzt stand ich da.

Ich hab dann die Versicherung informiert, die hat sofort den Versicherungsschutz aufgehoben, mir den Restbetrag überwiesen und dann die Zulassungsstelle informiert, dass das Fahrzeug ab jetzt unversichert herumfährt. Die ist dann endlich in die Gänge gekommen und hat das Auto zur Zwangsstillegung gesucht, natürlich ohne Erfolg, da Auto und Besitzer nicht auffindbar waren. Man könne ein Auto, das nicht greifbar ist, nicht stilllegen, die Nummernschilder sind ja dran und die Papiere hat der neue Besitzer. Ich müsse das privatrechtlich regeln. Dann habe ich das Finanzamt informiert, da war garnichts zu machen, solange das Auto auf meinen Namen läuft, muss ich auch Steuern zahlen.

Dann habe ich einen Anwalt (meinen Bruder) konsultiert, die Aussagen von Zulassungsstelle und Finanzamt sind rechtlich korrekt. Nach einem 3/4 Jahr bekam ich dann endlich einen Bescheid von der Zulassungsstelle, dass die Nummernschilder jetzt doch irgendwie aufgetaucht waren und das Auto stillgelegt worden sei. Anscheinend hat der Käufer sich angesichts der Drohung mit einem Bußgeld wegen unversichertem Rumfahren bequemt, die Schilder von was weiß ich woher zu organisieren. Die zuviel bezahlte Steuer hätte ich theoretisch von ihm einklagen müssen, das war mir zuviel Action. Mein Bruder hat mir abgeraten, das Ganze hätte mehr gekostet als es einbringt und bei dem Typ war eh nichts zu holen.

Die Geschichte hätte sich auch bis heute hinziehen können, wenn der Käufer Ausländer gewesen und einfach mit dem Auto verschwunden wäre. Evtl. könnte ich dann meinen alten BX irgendwann mit der deutschen Nummer in einem Fernsehbericht über Schlepperbanden im südlichen Talibanistan sehen. Ich würde dann immer noch die KFZ-Steuer dafür zahlen müssen, rechtlich wäre das so korrekt. Im Nachhinein kann man die Story auch nicht zum Diebstahl umdefinieren, dann wäre nämlich die Steuerpflicht erloschen.

Eine der DDR Bürgerrechtlerinnen hat nach der Wiedervereinigung mal gesagt: Wir wollten Gerechtigkeit, aber was wir bekamen, war der Rechtsstaat

Wenn ich wieder mal ein Auto verkaufe, dann investiere ich die Zeit, alleine oder mit dem Käufer höchstpersönlich zur Zulassungsstelle zu fahren, um die Schilder entwerten zu lassen.

Weiterhin viel Spaß beim Handel mit Gebrauchtwagen wünscht Euch

Uwe

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe auf Seite 1 schon mal gepostet, dass man für die KFZ-Steuer eben nicht auf unbestimmte Zeit haftet.

http://www.rocket3.org/dateien/ummelderecht.pdf

Der Artikel aus der ADAC-Motorwelt ist zwar etwas älter, aber die örtliche KFZ-Zulassungsstelle hat mir ebenfalls genau so den Sachverhalt in diesem Jahr erklärt. Wenn jemand gesicherte, belegbare Informationen hat, dass sich das geändert hat, wäre ich für diese Information sehr dankbar.

Gruß

Frederik (der auch zukünftig bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen angemeldete Autos verkauft und auf keinen Fall gemeinsam mit dem Käufer in dessen ggf. 400km entfernte Zulassungsstelle zum ummelden geht...)

Bearbeitet von fredo78
Geschrieben

http://www.auto-reporter.net/articles/5496

zitat:

Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den gewünschten Änderungen in Kraft setzt.

also noch nix aktuell, nix endgültig.. Noch läufts nachm alten Schema..

Geschrieben

@neiya: mein Beitrag bezog sich auf das falsch wiedergegebene Schabowskizitat von JKausDU.

Geschrieben

Ich hab nur deins zitiert weil da die Aussage auftaucht ;) wurde schon oft gefragt wann es in kraft tritt und ehrlich gesagt war ich zu faul erst 50 Zeilen anderen Text rauszulöschen ;) ich hab mir schon sowas gedacht, das Video aus deinem Youtube link scheint ja aus den 70ern oder so zu sein :) hab's mir allerdings nicht angesehen :)

ich bin nur froh dass es noch nicht in trockenen Tüchern ist ;)

Geschrieben
..... das Video aus deinem Youtube link scheint ja aus den 70ern oder so zu sein :)

Ganz nah dran...09.11.89 ;-)

Geschrieben

diese Amtsgeier machen es sich wieder mal sehr einfach...mit den PKW is das net ganz schlimm,sprich Hänger...Aber,mal weiter gedacht,was macht man zb mit einen großen,4m hohen LKW od Omnibus,hä?oder 50t schweren Autokran,wenn ich sowas oh HU kaufe???,die haben eh nur jährliche HU u Sp im Wechsel...Nicht jeder Fuhrunternehmer hat rote kennzeichen....völliger Unsinn...

Gr SW

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

da gibts dann bestimmt für bares ausnahmeregelungen ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Die Neuregelung ist für alle Käufer gut, egal ob Basarhändler und Schlachter (auch Einzelteilehamsterer genannt) mit Trailer, für die wird die Auswahl unendlich größer werden, oder Ottonormaleinkäufer, denn jetzt hat das gekaufte Auto noch reichlich Tüv und ist von daher keine Totalgurke mehr, oder falls ganz wenig Tüv, dann ist mit Sicherheit der Preis ganz unten. Auf den Probefahrten wurde früher auch nicht soviel erkannt, einen Zylinderkopfschaden schon sowieso nicht. Falls es mal für den Normalkäufer darum geht ein guterhaltenes Schätzchen ohne Tüv von jemanden zu erwerben, der nicht mehr die Energie oder die finanziellen Möglichkeiten hat in der Hinsicht etwas zu tun, gibt es tolle Verhandlungsmöglichkeiten (ich meine damit nicht, den Preis ins bodenlose runterzudrücken, sondern echte Arrangements, win-win, if you know, what i mean), weil zum Tüv des Verkäufers fahren ist erlaubt, dann hat man die Mängelliste (das wäre der Normalfall, wenn er sofort durchkommt, um so besser) und kann den Wert für Verkäufer und Käufer realistischer taxieren.

Bearbeitet von Steinkul
Geschrieben

Hört doch mal auf mit diesen Letzthandleichen! Ich wiederhole mich: Wie wollt Ihr einen Oldtimer nach jahrelanger Restaurierung probefahren, um alle notwendigen Einstellungen vorzunehmen? Ich fand die 5 Tage bei meiner DS schon sehr knapp!

Geschrieben (bearbeitet)
Es geht gar nicht nur um Rest-TÜV-Leichen. Wie wollt Ihr eine Probefahrt mit einem Oldtimer nach jahrelanger Restaurierung machen? Halbautomatik einer DS muß bei Probefahrten bis 90 km/h einjustiert werden.

Man muß jetzt ein Auto, das evtl. nur auf dem Hof einmal vor- und zurückgefahren ist, auf einem Hänger zum TÜV fahren und kann danach erst schauen, ob alles im echten Fahrbetrieb auch funktioniert. Und weil man ein "H" braucht muß der Wagen auch optisch schon fertig sein, also Innenausstattung, Stoßstangen etc. muß alles montiert und ausgerichtet sein. Das ist richtig nervig!

Jahrelange Restaurierung ist nicht gleich mit Verkehrstüchtigkeit gleichzusetzen. Nimm das nicht persönlich, habe keine Ahnung von Deinen Fertigkeiten. Aber du würdest die Angelegenheit plötzlich sicher anders sehen, wenn du von so einer jahrelang (u.U. total dilettantisch) restaurierten, mit Kurzzeitkennzeichen versehenen Karre wegen Bremsenausfall plattgefahren werden solltest.

Bearbeitet von AFS427
Mi
Geschrieben
Die Neuregelung ist für alle Käufer gut, egal ob Basarhändler und Schlachter (auch Einzelteilehamsterer genannt) mit Trailer, für die wird die Auswahl unendlich größer werden, oder Ottonormaleinkäufer, denn jetzt hat das gekaufte Auto noch reichlich Tüv ...
Völlig unlogisch, woher hat denn dasselbe Auto plötzlich TÜV???

Erhalten die alle mit dem Tag der Änderung automatisch eine frische Plakette?

Es gab in der Vergangenheit und wird in der Zukunft immer wieder Autos ohne gültige HU geben, die man dennoch gern einer Überprüfung wegen Kaufinteresse unterziehen möchte oder auch einfach noch an mehreren Orten HU-fähig machen lassen möchte...

Geschrieben

Wenn in Zukunft ein Wagen ohne HU angeboten wird, dann weiß man demnächst ja, dass der bisherige Besitzer die 100€ nicht mehr für die Prüfung investieren wollte, weil die Karre dabei sicher durchgefallen wäre. Zumindest würde ich das so sehen. Die bisherige Kurzzeitkennzeichenregelung war offenbar viel zu locker. selbst wenn man in Zukunft einen Wagen mit gültigem HU ggf für 1-2 Jahre aus dem Verkehr zieht, darf man gewiss zum Zweck der HU-Prüfung für einen Tag und einen Weg lang erneut zur HU-Prüfung fahren. Oder ist das jetzt auch nicht mehr möglich?

Geschrieben

Also ich finds kacke und da steh ich zu ;) ich hab heut gelbe Nummern für meinen xantia geholt um ihn zur Werkstatt zu fahren für die letzten Feinheiten und danach zum waschen bevor er getüvt und zugelassen wird. Ich sehe da das gleiche Problem wie viele andere: du willst n Auto kaufen, zb von privat, der Wagen stand und hat keinen TÜV. Selbst wenn der Wagen eine Strecke x ohne weiteres schaffen würde, ist es in Zukunft nicht möglich ihn zu überführen nachm Kauf, und das erschwert nunmal ottonormal-privat-von-privat-Käufer erheblich den Kauf, keine Probefahrt möglich, keine überführungsfahrt möglich - es sei denn teuer n Anhänger mieten usw.. Und damit haste nur die überführungsfahrt erledigt. Nee also ich halt da nix von..

Geschrieben (bearbeitet)

neiya glaube mir, der Markt regelt das, zu Gunsten des Käufers, den Ottomormalverbrauchern wurde ohnehin in den letzten 20 Jahren massiv das Geld abgenommen, also, wer verkaufen will muss sich etwas einfallen lassen, denn den Käufern fehlt die Knete, bislang wurden doch viele bei allen Angeboten von 500 - 1500 arg über den Tisch gezogen, in viele Autos musste man reichlich investieren. Damit ist jetzt Schluss.

Bearbeitet von Steinkul
Geschrieben

Naja, oder die HU wird einfach käuflich. Sorry, aber da muss man schon sehr optimistisch sein um anzunehmen dass gerade in der 0-1500 Preisklasse bei den "gekauftwiegesehen" Fähnchenhändlern alles immer mit rechten Dingen zugeht. Nein, ich denke eher dass das gleiche passiert wie damals bei der Gewährleistungsreform: Immer weniger Händler werden Lust haben sich mit der Preisklasse zu beschäftigen (ist ja auch klar, wenn ich in jede Grotte die mir als Händler über den Weg läuft erstmal im Schnitt 500-1000€ reinstecken muss um sie wenigstens über den TÜV zu bringen, wo bleibt der Gewinn?), so dass diese entweder alle auf einen Trailer nach Osteuropa oder aufs Schiff nach Afrika kommen. Das wird dann dazu führen dass der Autokauf in .de eben eher in der 3000-5000€ Klasse beginnt, und damit natürlich schonmal zum Aus für unsere Xantia, XM, C51, Xsara etc. Welcher Händler der noch ganz bei Trost ist steckt richtiges Geld in einen alten Franzosen den dann leider doch keiner haben will, egal wie schön der fährt?

Ich bin jedenfalls froh, dass wir noch die Kurzeitzulassung ohne TÜV bekommen haben, gibt uns die Gelegenheit vor der Zulassung und dem TÜV noch ein paar Reparaturen, Vorbereitungen und Probefahrten zu machen, die sonst nicht möglich wären. Wir hätten zwar nur ca 300 Meter Fahrt bis zur Werkstatt / TÜV, aber Erfahrungsgemäß passiert der grösste Mist genau wenn man es am wenigsten brauchen kann, daher haben wir für die paar Meter tatsächlich noch die Schilder geholt.

Geschrieben
..... bislang wurden doch viele bei allen Angeboten von 500 - 1500 arg über den Tisch gezogen, in viele Autos musste man reichlich investieren. Damit ist jetzt Schluss.

Glaubst Du das wirklich? Zum "über den Tisch ziehen" gehören immer zwei: Einer der zieht und einer der sich ziehen lässt. Wer in diesem Preissegment kauft, braucht fundierte Kenntnisse in Sachen KFZ-Technik oder muss jemanden mitnehmen, der diese Kenntnisse hat. Es ist ziemlich naiv zu glauben, man könne für die paar Kröten einfach mal so ein völlig mackenfreies Auto kaufen. Es liegt doch in der Natur der Sache, dass diese Fahrzeuge verschleißbedingt oder wg. Wartungsstau in der Regel Instandsetzungen benötigen. Ist ja auch nicht schlimm, man muss eben nur beurteilen können, ob die Sache dennoch lohnt oder nicht.

Und was heißt "damit ist jetzt Schluss"? Denkst Du, ab 3000 € mit HU oder noch teurer ist alles eitel Sonnenschein? Mitnichten.

Geschrieben

Eben, das meine ich auch. Und entweder wird es dann solche Autos mit erschummeltem TÜV geben, und der wird die unbedarften Käufer verleiten nicht sooo genau hinzuschauen, oder eben gar keine. Ich meine auch nicht unbedingt dass ab 3000€ alles in Butter sein wird, aber das wäre eine Hausnummer für eine Summe die immerhin etwas Raum für Reparaturen und Gewinn bietet. Natürlich +/- X.

Geschrieben

Meine 50 ct from da 'hood:

Ein Auto ohne gültige HU hat auf der Straße (im öffentlichen Straßenverkehr) nix verloren - ganz einfach, ganz klar. Es ist dabei egal, ob die Kiste 500 oder 50.000 € wert ist. Solange ihre Tauglichkeit zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht festgestellt ist (über die Qualität dieser Feststellung darf man sicherlich geteilter Meinung sein), hat sie da nix zu suchen. Punkt.

Geschrieben
Meine 50 ct from da 'hood:

Ein Auto ohne gültige HU hat auf der Straße (im öffentlichen Straßenverkehr) nix verloren - ganz einfach, ganz klar.

Wobei die HU nur bescheinigt, dass das Fahrzeug im Moment der Hauptuntersuchung in Ordnung war im Sinne der im Rahmen der HU geprüften Dinge. Also sicherlich mehr Sicherheit als ohne HU, aber nur recht bedingt wenn so eine HU schon wieder ein Jahr her ist.

Geschrieben
Meine 50 ct from da 'hood:

Ein Auto ohne gültige HU hat auf der Straße (im öffentlichen Straßenverkehr) nix verloren - ganz einfach, ganz klar. Es ist dabei egal, ob die Kiste 500 oder 50.000 € wert ist. Solange ihre Tauglichkeit zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht festgestellt ist (über die Qualität dieser Feststellung darf man sicherlich geteilter Meinung sein), hat sie da nix zu suchen. Punkt.

Sorry aber das is Blödsinn. Ganz ehrlich. Eine gültige HU garantiert dir nicht dass das dir das Auto nicht unterm Arsch abbrennt so mitten auf der Straße.. So als Beispiel.. Mein xantia, der gerade auf dem weg zum TÜV ist,ist gerade sowas von garantiert fahrtüchtiger als unser Break der mitten in der Stadt auf einmal angefangen hat zu brennen. Der Break hatte TÜV, der xantia nicht. Wie Klaus schon sagte: die Plakette sagt lediglich aus dass ZUM ZEITPUNKT DER ABNAHME der Wagen für den TÜV und die Straße ok war, das sagt nichts über den Zustand nach einem Jahr zb nach TÜV aus. Das ist IMMER ein Glücksspiel, und pauschal zu sagend er eine darf der andere nicht finde ich persönlich total bescheuert. Ich sehe da die gleichen Probleme. Ich hab selber schon ein Auto mit frischem tüv verkauft bekommen, der garantiert fingiert war. Also von daher..

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