Zum Inhalt springen

Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

So und was "funktioniert" jetzt nicht? Informieren kann ganz einfach sein!

Keine Deiner Einwaende betrifft das Problem von Aktivator!

Doof nur, daß man als Privatmensch keine roten Kennzeichen bekommt, da sie Händlern vorbehalten sind. Das mit dem Kurzzeitkennzeichen hat demnächst auch ausgedient. Denn wenn ein Fahrzeug keine BE hat, hat es garantiert keinen TÜV = man bekommt keine Kurzzeitkennzeichen.

Also bleibt nur noch eine Fahrt mit abgestempeltem Kennzeichen + Versicherungsdoppelkarte.

Geschrieben (bearbeitet)

Doof nur das es so auch nicht geht. Wenn musst du dir deine Nummer reservieren lassen. Seit 1 - jahren werden Kfz Nummern sofort wieder freigeschaltet. Weshalb man recht Licht besser 5 tagesschilder nimmt als sich den Stress mit der Rennleitung. Zum anmelden muss ja eh TÜV und au da sein. Das mit der Stange funktioniert so auch nicht. Das andere Fahrzeug muss auch angemeldet sein. Doch doch. 5 tagesplacken bekommst schon, nur du darfst sie nicht an eine auto tackern was keinen TÜV mehr hat. [emoji12]

Bearbeitet von hoschi1
Geschrieben (bearbeitet)
Also bleibt nur noch eine Fahrt mit abgestempeltem Kennzeichen + Versicherungsdoppelkarte.

Rrrrrichtig! Und warum sollte Activator das nicht tun?

Doof nur das es so auch nicht geht.

Wie kommst Du denn darauf das ein Kennzeichen sofort wieder freigeschaltet wird? Ein kleiner Beleg waere hilreich!

Und selbst wenn es so waere, was ist an dem TueV-Text oder dem Gesetzestext missverstaendlich?

Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen

Diese Aussage ist mit keiner Kondition verknuepft! Das reserviern der Nummer sollte ueberings auch keine unueberwindbare Huerde darstellen.

Spekulationen und Klagelieder sind fuer den Fragenden wenig hilfreich ;)!

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Weil das so ist. Kennzeichen werden sofort wieder frei wenn sie nicht reserviert sind. Innerhalb von Minuten hat wer anderes deine alte kfz-nummer. Schilder werden nicht mehr auf Halde gelegt. Zu erfragen bei jeder Kfz stelle. Einfach anrufen! Habe direkt das Schild 3 Minuten nach dem abmelden von einem Freund übernommen. Das ging früher nicht. Heute ja. Ruf einfach an und frage nach. Das ist heute alles nicht so einfach. Endstempeltes Schild dran und einfach fahren ist so eine sache. Gesetzestexte werden schlecht aktualisiert oder durch EU ersätzt. Da muss man mitlerweile sehr aufpassen.

Geschrieben

Das wird im Endeffekt nur dazu führen, daß die "Spezialisten" wegen denen es die Verschärfung gibt, dann mit "Wechselkennzeichen" oder sonst wie illegal fahren. Ist dann nur eine Frage der Zeit, bis der erste mit einem unversicherten Seelenverkäufer irgendwo reinknallt, da das Auto zu Recht nicht TÜV-fähig war

Geschrieben
Weil das so ist. Kennzeichen werden sofort wieder frei wenn sie nicht reserviert sind. Innerhalb von Minuten hat wer anderes deine alte kfz-nummer. Schilder werden nicht mehr auf Halde gelegt. Zu erfragen bei jeder Kfz stelle. Einfach anrufen! Habe direkt das Schild 3 Minuten nach dem abmelden von einem Freund übernommen. Das ging früher nicht. Heute ja. Ruf einfach an und frage nach. Das ist heute alles nicht so einfach. Endstempeltes Schild dran und einfach fahren ist so eine sache. Gesetzestexte werden schlecht aktualisiert oder durch EU ersätzt. Da muss man mitlerweile sehr aufpassen.

Man kann sich Kennzeichen reservieren lassen. Entweder aufs Auto oder auf einen Namen. So machen die das im Taunus.

Geschrieben

und überall sonst auch.

Beim Abmelden sage ich IMMER "bitte reservieren". Das kostet (noch) nichts und lässst meinem ein Jahr lang die Möglichkeit, das Auto für 11 Euro wieder zuzulassen (ohne Reservierung komplett neuer Anmeldevorgang für um die 30 Euro) und wenn es sein muss auch die Möglichkeit, entstempelt und legal den TÜV zu besuchen - oder auch die AU-berechtigte Werkstatt.

Gruß

Frederik

Geschrieben

Siehste in esw und ks kostet das reservieren 20 euro aufpreis. Lohnt also nicht. Neue kosten 16 Euro . Wie gesagt funnst das nur wenn die Schilder reserviert sind. Einfach alte nehmen nicht. Diese hat eventuell schon wer anders am auto.

Geschrieben

Das für die Reservierung bei der Abmeldung was berechnet wird, hatte ich noch nicht gehört. Aber selbst wenn: 11 Euro + 20 Euro + keine neuen Kennzeichen = 31 Euro. 30 Euro + neue Kennzeichen ist immer noch mehr. Wenn ich einen Wagen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verkaufe, lohnt das also durchaus.

Gruß

Frederik

Geschrieben (bearbeitet)

Die 20 euro reservieren kommen bei uns auf das ganz normale anmelden mit drauf! Ersparnis 0! Sogar teurer als neue Schilder. Die preise machen die Kreise glaube selber. Esw und kassel haben verschiedene Preise.

Bearbeitet von hoschi1
Geschrieben
Gesetzestexte werden schlecht aktualisiert oder durch EU ersätzt. Da muss man mitlerweile sehr aufpassen.

Ja, logisch das Bundesministeium fuer Justiz schreibt nur Unsinn und auch der TueV hat keine Ahnung. Gesetze werden natuerlich in Autoforen ausgelegt, weil das so viele Checker wie Du sind.

Gebuehren fallen fuer das so genannte Wunschkennzeichen an, das man kostenpflichtig fuer einen Monat reservieren kann. Das Resevieren der eigenen Nummer ist kostenfrei und ist fuer ein Jahr moeglich.

Ruf doch mal an! Ist fuer Activator sicherlich auch das sinnvollste, bei dem Rateforum :P.

Geschrieben

Wenn dieser Schwachsinn kommt und vielleicht sogar bleibt, was mach ich dann??

c39981424459851_800.jpg

aufn Hänger packen? sehr witzig bei einem Leergewicht von 5,6 tonnen...

mit den letzten kennzeichen fahren? Kein Problem! sind allerdings französische...

Händlernummer? Bin dummerweise nur Privatmann und kriege keine.

Händlernummer leihen? machen die auch nicht so gerne. Vor allem weil ich quasi nie in Werkstätten fahre sondern fast alles selber schraube.

Einfach so fahren? Naja, auch nicht ohne bei einem so extrem unauffälligen Vehikel...

Transportieren lassen? klar, ne lösung. Aber dann kann ich mir den Tüv nicht mehr leisten bis der da ist...

Bleibt die Hoffnung das die merken daß da ne dicke Einnahmequelle flöten geht und die alles auf Anfang zurückstellen...

>> Mattes

Geschrieben (bearbeitet)
Das Resevieren der eigenen Nummer ist kostenfrei und ist fuer ein Jahr moeglich.

Bei Euch in Kassel leider nicht! Es kostet 2,60 Euro. das Wunschkennzeichen 10,20 Bei uns kostet die Kombi 12,80. Aber die 2,60 haben wir sicher auch bald, oder sie ist mir das letzte mal nicht aufgefallen.

http://www.serviceportal-kassel.de/cms06/dienstleistungen/029911/index.html

Wo Du deine Fantasiezahlen her hast, weiss ich nicht.

Der Rest ist ueberings auch Milchmaedchenrechnung:

Die Gebühr für die Wiederzulassung richtet sich nach der Gebührenordnung im Straßenverkehr. (Mindestens Hessen wenn nich sogar Bundeseinheitlich!)

Zusätzlich entstehen noch Kosten für die Kennzeichenbeschaffung, wenn diese nicht mehr verwendet werden können.

[*]

11,70 Euro, bei bereits vorhandenen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.

20,20 Euro, wenn bei der Wiederzulassung die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgestellt werden müssen.

27,40 Euro, wenn das Kennzeichen bei vorheriger Außerbetriebsetzung nicht reserviert wurde.

http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/029888/index.html

Wenn Du die Schilder und die 15,70 gegen die 2,60 rechnest....

In Eschwege musst Du doch mal selbst schauen;). Informieren kann so einfach sein!

..

mit den letzten kennzeichen fahren? Kein Problem! sind allerdings französische...

Ich kann im Gesetzestext keine Einschraenkug auf deutsche erkennen!

Da wuerde ich aber zur Sicherheit doch mal jemand wirklich Rechtskundigen fragen.

In einem Oldtimerforum kannst Du dazu sicher auch fundierter Infos bekommen als hier im Rateforum.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben (bearbeitet)

Es geht hier aber nicht um das Reservieren eines Wunschkennzeichens vor der Anmeldung eines Fahrzeuges (die auch immer nur ein paar Tage oder Wochen gilt), sondern um das Freihalten einer Nummer beim Abmelden eines Fahrzeuges für ein Jahr. Das ist bei uns (FO) kostenlos, in Kassel steht dazu es sei "kostenpflichtig" - wie viel habe ich nicht gefunden, hoschi1 sagte - mutmaßlich aus eigener Erfahrung - 20 Euro.

Ein Fahrzeug, was man ohne Halterwechsel binnen einen Jahres wieder in Verkehr zu bringen geht also so:

1. Möglichkeit mit Freihaltung der alten Nummer

Abmeldung (korrekt Außerbetriebsetzung) kostet ca 6 Euro plus Gebühr für Freihaltung (0- vielleicht 20 Euro), dann Wiederzulassung innerhalb eines Jahres ca 11 Euro. KEINE Wunschkennzeichengebühr, KEINE Reservierung des Wunschkennzeichens, da das Fahrzeug mit dieser Nummer im Register geführt wird. Macht 17 bis 37 Euro

2. Möglichkeit ohne Freihaltung der alten Nummer

Außerbetriebsetzung (6 Euro), keine Freihaltung (0 Euro), Zulassung (30 Euro) plus evtl. Wunschkennzeichen (10 Euro) plus evtl. Reservierung des Wunschkennzeichens (2,50 Euro) plus neue Kennzeichen (15-30 Euro), Macht 51 bis 78,50 Euro

3. Möglichkeit ohne Freihaltung der alten Nummer, diese aber zufällig noch frei ist:

Außerbetriebsetzung (6 Euro), keine Freihaltung (0 Euro), Zulassung (30 Euro) plus Wunschkennzeichen (10 Euro) plus evtl. Reservierung des Wunschkennzeichens (2,50 Euro). Macht 48,50 Euro.

Selbst das "Zurückkaufen" der alten Nummer unter 3 ist noch billiger als sich eine neue Nummer geben zu lassen unter 2 (schmerzlich erfahren, weil ich das mit dem Freihalten beim ersten Mal nicht wusste und man mir es freundlicherweise nicht bei erklärt hat). Selbst mit 20 Euro Gebühr furs Freihalten ist 1. aber das Günstigste und - das war ja die Ausgangslage, die einfachste und legaste Methode, um mit entstempelten Kennzeichen TÜV oder AU zu machen.

Bei uns kann man ein Fahrzeug übrigens auch ohne TÜV/AU anmelden, bekommt dann eine Nummer zugeteilt und darf unter den gleichen Bedingungen wie mit der Altnummer und wie zukünftig mit Kurzzeitkennzeichen (also nur Kreis und angrenzender Kreis, nur TÜV, AU, Zulassungsstelle), mit dem noch ungestempelten Kennzeichen fahren (zeitlich irgendwie begrenzt, weiß ich nicht, habe ich noch genutzt).

Das alles ist keine Lösung für das Problem einer Überführung oder bei einem Halterwechsel/Verkauf, der außerhalb des eigenen und angrenzenden Kreises stattfindet. Da bleibt für ungetüvte Fahrzeuge künftig nur der Trailer

Gruß

Frederik

Bearbeitet von fredo78
Geschrieben (bearbeitet)

Man muss Gebueren nicht raten! Wenn man nur eine Browser hat, kann man das auch nachschauen:

230 - Vorwegzuteilung von Erkennungsnummern an Fahrzeughalter, Fahrzeughändler oder Zulassungsdienste, je Erkennungsnummer

2,60 Euro

Diese Gebühr erhöht sich im Falle der Zuteilung eines Wunschkennzeichens um 10,20 Euro.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Stand auch schon so in meinem Link auf die Kassler Zulassungsstelle! Die Gebueren gelten bundeseinheitlich. Vielleicht geht diese Gebuehr mal vergessen, oder wird von Kunden uebersehen, ein Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Unser Hoschi ist nicht nur in seiner Sprache leger, sondern hat die 12,80, die er fuer die Nummer seines Kumpels hingelegt hat, nonchalant auf 20 aufgerundet und aus dieser Zahl andere Gebueren interpoliert ;)! Das geht selten gut!

Alles in allem, hat Activator also mit seiner vorruebergehenden Stilllegung, kaum mehr Kosten und auch kein echtes Problem mit dem TUeV, wenn er denn nicht unbedingt zu einer entfernten Pruefstelle fahren moechte.

Das wird im Endeffekt nur dazu führen, daß die "Spezialisten" wegen denen es die Verschärfung gibt, dann mit "Wechselkennzeichen" oder sonst wie illegal fahren. Ist dann nur eine Frage der Zeit, bis der erste mit einem unversicherten Seelenverkäufer irgendwo reinknallt, da das Auto zu Recht nicht TÜV-fähig war

Da kann man ja Gesetze gleich abschaffen! Es wird immer jemand geben der sich darueber hinwegsetzt. Dieses Gesetz ist verschaerft worden weil der Missbrauch nur schwer nachweisbar war. Die Spazierfahrten sind frech grinsend als "Erprobungs-" oder "Ueberfuehrungsfahrt" deklariert worden. Das laesst sich der Staat nur eine Zeitlang gefallen. Jetzt gibt es eine klare Grenze, die leicht zu kontrollieren ist.

Und genauso wie ich mit dem Moped an schoenen Motorradstrecken nur noch 60km/h fahren darf, weil einige Deppen sich den Krotzen runtergefahren haben, leiden jetzt die echten Oldtimerfans unter den Wochenendschnellertieferbreiter.

Fahrzeuge sind in Deutschland niemals voellig unversichert, Personenschaeden werden von eine Versicherungsfond uebernommen, selbst wenn das Fahrzeug unversichert ist.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Schäden durch Fahrzeuge mit (von einem anderen Fzg) geklautem Kennzeichen werden nicht übernommen !!!

Gruß Stefan.

Geschrieben

Sorry, Matthias, aber was Du am Anfang Deines Beitrages #190 zitierst, hat nichts mit der Freihaltung des Kennzeichens für ein Jahr bei Abmeldung zu tun.

Was Du anführst ist die Gebühr, die verlangt wird, wenn Du Dir ein neues Auto kaufst und Dir vorher eine Nummer reservieren lässt. Und die beträgt 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen (wenn Du am Schalter einfach sagst, was Du gerne hättest) und 2,60 Euro zusätzlich, wenn Du Dir die Nummer gemütlich zu Hause reservierst. In meiner Rechnug oben war ich tatsächlich so frei zu runden...

Gebühren für das Freihalten der Nummer für ein Jahr bei Abmeldung des Fahrzeuges waren mir völlig neu. Wenn es irgendwo welche gibt, scheint das im Ermessen der Zulassungsstelle zu liegen.

Gruß

Frederik

Geschrieben
Und woraus schliesst Du das? Ist das eher eine Meinung, eine Tatsache oder mal so geraten?

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__12.html

Ist mir so passiert - die Verkehrsopferhilfe hat nichts übernommen, weil das geklaute Kennzeichen nicht zum vermutlich ebenfalls geklauten Auto des Unfallverursachers gehört hat.

Gruß Stefan.

Geschrieben

Ich habe mir das Schild für ein jahr reserviert. Kostet 20 euro. Die Übernahme von dem Kumpel habe ich nicht extra gesagt. War reiner zufall. Die alte Nummer reaktivieren lassen geht nur wenn sie nicht wieder vergeben wurde. Und zu zur info. Schilder für ein jahr reservieren kostet Geld. Das macht keiner umsonst. Zuhause reservieren hat nicht damit zutun dein jetzt an der karre vorhandenes Kfz Zeichen bei der Abmeldung sichern zu lassen. Wird es nicht reserviert ist es sofort wieder im Landkreis verfügbar. Der hinter dir kann schon deine alte Kfz Nummer bekommen.

Geschrieben
Sorry, Matthias, aber was Du am Anfang Deines Beitrages #190 zitierst, hat nichts mit der Freihaltung des Kennzeichens für ein Jahr bei Abmeldung zu tun.

Was Du anführst ist die Gebühr, die verlangt wird, wenn Du Dir ein neues Auto kaufst und Dir vorher eine Nummer reservieren lässt. Und die beträgt 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen (wenn Du am Schalter einfach sagst, was Du gerne hättest) und 2,60 Euro zusätzlich, wenn Du Dir die Nummer gemütlich zu Hause reservierst. In meiner Rechnug oben war ich tatsächlich so frei zu runden...

Ok, dann schau dir doch die Reihenfolge der Gebuerenaufstellung noch einmal an.

Diese Gebuehr erhoeht sich...
Und wofuer bezahle ich dann 2,60 Euro?

Wenn ich nur im Sessel sitze? Was denkst Du macht mehr Aufwand, wenn ich mir eine im Internet klicke oder wenn ich vor dem Schalter stehe und frage: "Haben Sie denn nichts mit KZ?"

Gebühren für das Freihalten der Nummer für ein Jahr bei Abmeldung des Fahrzeuges waren mir völlig neu. Wenn es irgendwo welche gibt, scheint das im Ermessen der Zulassungsstelle zu liegen.
Nein, genau das tut sie nicht! Das wurde anfenglich mit den Wunschkennzeichen so gemacht. Da hat dann auch gleich einer erfogreich geklagt.

Fehler das Gebuehren vergessen werden passieren natuerlich und den Hoschi, den haben sie ueber das Ohr gehauen, das machen die Nordhessen gerne ;).

Ohne Kostennummer keine Gebuehr. Aber ihr koennt mir in der verlinkten Gebuehrenordnung gerne die 20 Euro zeigen.

Ist mir so passiert - die Verkehrsopferhilfe hat nichts übernommen, weil das geklaute Kennzeichen nicht zum vermutlich ebenfalls geklauten Auto des Unfallverursachers gehört hat.

Wurde bei dem Unfall Du oder einer deiner Mitfahrer erheblich verletzt?

Geschrieben (bearbeitet)
Nein, nur das Auto war fast Totalschaden.

Habe ich mir gedacht!

Fahrzeuge sind in Deutschland niemals voellig unversichert, Personenschaeden werden von eine Versicherungsfond uebernommen, selbst wenn das Fahrzeug unversichert ist.

Als Personen wedern lebende Induvidien der Gattung Homo Sapiens bezeichnet: Wenn diese verletzt oder getoetet werden nennt man das Personenschaden.

In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.

und weiter:

Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich.

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html

Bei Dir besteht ja noch die Moeglichkeit deine Schaden einzuklagen und einen Titel zu erwerben. Ob das sinnvoll ist musst Du natuerlich selbst wissen oder ob Du da nur dem schlechtem Geld, Gutes hinterherwirfst.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben (bearbeitet)
Und wofuer bezahle ich dann 2,60 Euro?

Dafür, dass die Zulassungsstelle für einen gewissen Zeitraum das Kennzeichen reserviert, Du also sicher gehen kannst, dass Du das Kennzeichen, was Du gerne haben willst, auch wirklich ein paar Tage später, wenn Du Dein neues Auto zulassen willst, noch bekommst. Für nichts anderes ist das gut, hat mit dem Freihalten beim Abmelden nichts zu tun (aber ich wiederhole mich...).

Ich zitiere mal vom Landkreis Forchheim:

"Sie können sich das von Ihnen gewünschte Kennzeichen für Ihr Fahrzeug im Internet in

aller Ruhe aussuchen und vor der Zulassung online reservieren. Falls Sie eine Reservierung durchführen, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

Für die Reservierung entstehen Zusatzkosten in Höhe von 12,80 Euro (Wunschkennzeichen 10,20 Euro, Reservierung 2,60 Euro). Sie sind bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges zu zahlen.

Die Reservierung ist 10 Tage gültig."

Gruß

Frederik

Edit: Und dennoch hast Du an einer Stelle Recht: ich habe eine Zulassungsstelle gefunden (Duisburg), die klar angibt, dass sie für 12 Monate Freihaltung beim Abmelden genau die 2,60 Euro verlangt. Wie gesagt, das ist bei uns im Zuge einer Abmeldung (noch) kostenlos (und zwar immer, nicht nur mal versehentlich, ich melde genug Autos ab und an...). Hoschis 20 Euro glaube ich damit dann eigentlich auch nicht mehr...

Gruß

Frederik

Bearbeitet von fredo78
Geschrieben (bearbeitet)
Edit: Und dennoch hast Du an einer Stelle Recht:
Na gut das es nur diese eine Stelle ist ;)!*

Die Wunschkennzeichenresevierung ist aus praktischen Gruenden deutlich kuerzer (im Wetteraukreis 4 Wochen). Die Gebuehr wird erst mit der Anmeldung faellig. Melde ich gar nicht an oder reserviere mir aus Langeweile, oder weil ich mir dieses Jahr vielleicht ja doch ein Fahrzeug kaufen koennte 10 Nummern, gibt es nur Aufwand und keine Einnahmen.

*Aber Du entschuldigst das ich das noch ein wenig auskoste

Du also sicher gehen kannst, dass Du das Kennzeichen, was Du gerne haben willst, auch wirklich ein paar Tage später, wenn Du Dein neues Auto zulassen willst, noch bekommst.

Das koennte ja dann nur entweder das Wunschlkennzeichen sein, was man ohne den Folgebetrag nicht bekommen koennte, weshalb auch die Reihenfolge umgekehrt sein muesste, also erst WK dann Reservierung. Weil nur die Reservierung geht da nicht. Und WK ohne Reservierung geht auch nicht, selbst wenn Du es am Schalter schnappst, wenn das ueberhaupt gemacht wird.

Oder eben das alte Kennzeichen!

Aber das es bei Euch noch kostenfrei ist, laesst erkennen das Gebuehrenordnungen nicht immer korrekt umgesetzt werden. Darum will ich nicht voellig ausschliessen das Hoschi die 20 Euro bezahlt hat. Das man fuer freie Software auch Geld bezahlen kann, heisst aber auch nicht das sie deshalb kostenplichtig ist.

Bearbeitet von MatthiasM

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...