Zum Inhalt springen

Achtung Oldtimer: Kurzzeitkennzeichen demnächst nur noch mit TÜV und AU? Die Online Petition


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Rahmen der Sitzung des „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut†(PK AMK) vom 6. Oktober 2014 im Berliner Bundestag, zu der die Amicale Citroën eingeladen war, kam ein Punkt auf die Agenda, der von Relevanz für viele von uns sein wird:

In diesen Tagen hat sich eher still und heimlich aus dem Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Regelung von Kurzzeitkennzeichen („Überführungskennzeichen“, früher 04-Kennzeichen bzw. Export-Kennzeichen) ergeben. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, Beschlußdrucksache 355/14 (B), sieht vor, daß der Zuteilung von Überführungskennzeichen eine Hauptuntersuchung VORWEG gehen muss. Auch muss die Fgst.-Nr. VORAB in dem Dokument eingetragen sein.

Das hat massive Einflüsse auch auf unser automobiles Hobby, einige Beispiele aus der Praxis:

  • Kennzeichen abholen, Auto Probe fahren oder zur Werkstatt fahren, ohne TÜV zu haben >> nicht mehr möglich

  • Kennzeichen abholen, eins oder mehrere Autos anschauen, die man kaufen möchte, Fgst.Nr. händisch in die Papiere vor Ort eintragen, mit dem gekauften Auto nach Hause fahren >> nicht mehr möglich

  • Kennzeichen abholen, an Oldtimer-Fahrten, Rallyes, Veranstaltungen etc. mit Fzg. teilnehmen ohne TÜV >> nicht mehr möglich

  • Fzg., für das es nie eine Zulassung geben würde (Sonderkarosserie ohne Einzelabnahme, historische Rennwagen mit ehem. Strassenzul. etc.), so bewegen >> nicht mehr möglich

  • …

Die Probleme treten natürlich verstärkt dann auch für ältere Fahrzeuge auf – insbesondere kann man bei dieser Regelung davon ausgehen, daß je älter, seltener und komplexer die Fzg. sind, diese so nicht mehr an Veranstaltungen zum Erhalt des kraftfahrthistorischen Kulturguts teilnehmen werden und damit aus der Öffentlichkeit verschwinden – neben den Kosten und Aufwand, vllt. für 1-2 Events im Jahr die Prüfung samt aller Formalitäten durchzuführen, bleibt das Problem, ob die Prüfung überhaupt sinnvoll durchgeführt werden kann, wenn z.B. der Bremsenprüfstand entweder die Messung nicht ermöglicht oder keine auswertbaren Ergebnisse bringt.

Die Änderung der Regelung wurde seitens des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) insbesondere aus dem Mißbrauch heraus abgeleitet bzw. argumentiert. Daß dieser Mißbrauch in „Oldtimerkreisen“ eher minimalste Bedeutung hat, wurde an dieser Stelle beim Entwurf nicht berücksichtigt.

Die Alternativen mit „06er-Händler-Kennzeichen“ (nur für Gewerbe) oder „07er-Oldtimer-Wechsel-Kennzeichen“ (hier wäre der Einsatz nur bei Verkauf eines Fahrzeugs, nicht jedoch bei Ankauf möglich) sind in der Praxis nicht ausreichend.

kurzzeitkennzeichen-2cv-300x63.png

Wer sich im Detail einlesen möchte:

.pdf'>http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14(B).pdf

Das Bestreben des PK AMK und seiner Mitglieder ist es, darauf einzuwirken, daß insbesondere für historische Fahrzeuge eine Ausnahmeregelung geschaffen werden soll. Die MA des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bzw. der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMVI Katherina Reiche, die an der Sitzung teilnahmen, sind aufgefordert, eine entsprechende Stellungnahme vorzubereiten.

Spätestens zum nächsten Sitzungstermin im März 2015 spätestens soll es diese Stellungnahme geben.

In der Zwischenzeit rufen wir zusammen mit dem DEUVET dazu auf, eine Online-Petition zum Thema zu unterzeichnen:

Petition gegen HU-Pflicht der Kurzzeitkennzeichen

Wir bitten daher die Citroën-Clubs (und natürlich auch über Citroën hinaus aktive Oldtimer-CLubs und IG’s), diese Info an ihre Mitglieder weiterzuleiten.

Vielen Dank!

Weitere Infos auch hier:

http://www.amicale-citroen.de/2014/kurzzeitkennzeichen-tuev/

  • 3 Wochen später...
Citronenbändiger
Geschrieben

Wenn das jetzt wirklich so ist , dann ist das KzK ja quasi eine Totgeburt , wie auch dank ähnlich bekloppter Gesetzessprechung und Besteuerungen das Wechsel Kennzeichen . Dann ,wenn das Auto erst TÜV hat , brauche ich das KzK nicht mehr und kann es gleich normal anmelden . Nur ,wenn ich zuhause mein TÜV loses , aber fertig restauriertes Auto habe , muß ich mir was einfallen lassen , um zum TÜV zu kommen . Legal auf eigener Achse quasi ausgeschlossen . Die Transportanhängerverleiher werden sich freuen und befreundete Besitzer von Nissan Pathfinder und Co werden noch öfter mal um ihren Zugesel gebeten . Wie doof ist das denn ?

Gruß ' Georg .

Geschrieben

Du hast den von mir verlinkten Artikel wohl nicht aufmerksam genug gelesen. Zum TÜV darfste mit den KzK ja weiterhin:

Tritt die Änderung wie geplant im April 2015 in Kraft, ist es vorbei mit der großzügigen Regelung. Dann sollen Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die eine gültige Hauptuntersuchung haben. Mit einer kleinen Ausnahme: Fahrten zur Prüfstelle oder zu einer Werkstatt sollen in dem Bezirk, der das Kennzeichen ausgegeben hat oder in einem unmittelbar angrenzenden Bezirk weiterhin erlaubt sein.
Geschrieben
Wenn das jetzt wirklich so ist , dann ist das KzK ja quasi eine Totgeburt , wie auch dank ähnlich bekloppter Gesetzessprechung und Besteuerungen das Wechsel Kennzeichen . Dann ,wenn das Auto erst TÜV hat , brauche ich das KzK nicht mehr und kann es gleich normal anmelden . Nur ,wenn ich zuhause mein TÜV loses , aber fertig restauriertes Auto habe , muß ich mir was einfallen lassen , um zum TÜV zu kommen . Legal auf eigener Achse quasi ausgeschlossen . Die Transportanhängerverleiher werden sich freuen und befreundete Besitzer von Nissan Pathfinder und Co werden noch öfter mal um ihren Zugesel gebeten . Wie doof ist das denn ?

Gruß ' Georg .

Du hast den von mir verlinkten Artikel wohl nicht aufmerksam genug gelesen. Zum TÜV darfste mit den KzK ja weiterhin:

Ihr lest beide nicht. Zum TÜV durfte man bisher und weiterhin u.a. auch mit entwerteten normalen Kennzeichen, sofern eine EVB-Nummer mit dabei ist

Geschrieben
Ihr lest beide nicht. Zum TÜV durfte man bisher und weiterhin u.a. auch mit entwerteten normalen Kennzeichen, sofern eine EVB-Nummer mit dabei ist

D.h., Du holst Dir eine EVB von Deiner Versicherung, fährst mit den letzten Kennzeichen des Fahrzeugs zum Prüfstelle, läßt neuen TÜV machen (sofern er den schafft) und wieder zurück nach Hause in die Garage, und das wars? Und im Falle eines Unfalls hat der Wagen Schutz? Das ist ja super, viel einfacher als mit KzK.

Geschrieben

Jau. Genau so. Bin vor 5 Jahren angezeigt worden, weil ein SUPERSCHLAUER meine Ente vermeintlich *ohne TÜV und Zulassung* hat vor seinem Haus vorbeirollern sehen. Puuzzzzilei kam vorbei, ich zeigte ihnen neuen TÜV, Termin und Zulassung. DAS hatten sie auch noch nicht gewußt-- dass amn das darf. Trotzdem ist es eine echte Erschwernis, ohne *KZ-KZ* (poah, ich Nazi!!) mal eben ein Auto überführen zu können. Was sollen eigentlich die Vollspaaten vom Verein da machen? Das ist mal wieder Sachzuwendung an Unfähige. Der Total Überflüssige Verein kann nichts, nicht mal seine Rechner mit Daten füttern, um eingetragene Felgen und Räder zuzuordnen. Jeder Klippsschüler in der 5. mit Ziel Michas Troika macht den "Prüfer/Sachverständigen" nass in Sachen PC oder Schmachtphönchen.Sehr zu Recht, denn Mängel von Autos herunterladen kann heute jeder gewöhnliche Dreijährige. VERSTEHN; was er da tut-- ähem.-- Weniger. Insgesamt--viele. Ja,Leider.

Geschrieben
D.h., Du holst Dir eine EVB von Deiner Versicherung, fährst mit den letzten Kennzeichen des Fahrzeugs zum Prüfstelle, läßt neuen TÜV machen (sofern er den schafft) und wieder zurück nach Hause in die Garage, und das wars? Und im Falle eines Unfalls hat der Wagen Schutz? Das ist ja super, viel einfacher als mit KzK.

Genau. Gilt aber nur im Heima-Zulassungsbezirk + maximal einem angrenzenden.

Also in Garmisch ein Auto kaufen und dann ohne Zulassung nach Flensburg zum TÜV fahren iss nich.

mfg Klaus

Geschrieben

Aber damit vera* man doch die Versicherung? Die geben die EVB doch nur deshalb raus, weil sie die Anmeldung erwarten. Ich will aber doch nur neuen TÜV ?!

Geschrieben

Naja, die Versicherung gilt erst wenn die Zulassungstelle des alte/neue Kennzeichen "zuteilt".

"Zugelassen" wird dann erst nach Tüv mit den Stempeln (Tüv + Kreis) auf der Zulassungsstelle.

Es gibt Kreise (Köln?) denen reicht eine tel. Mitteilung +eVB Übermittlung zur "Zuteilung" wenn das alte Kennzeichen noch frei ist.

Also immer erst die Zulassungsstelle um "Zuteilung" nachfragen!

Geschrieben
Wenn das jetzt wirklich so ist , dann ist das KzK ja quasi eine Totgeburt , (...) Wie doof ist das denn ?

Gruß ' Georg .

Ich denke es ist vorsätzlich so gewünscht, um den privaten Markt für Gebrauchte Kfz noch weiter auszudünnen.

Fällt für mich alles unter Maßnahmen wie Strafsteuer, Umweltzonen etc. Dem unbedarfte (träge) Autobesitzer soll um sein Auto nach einigen Jahren möglichst "Entschädigungslos" enteignet werden und sich einen Neuwagen, bzw. einen jungen Gebrauchten beim heimischen Fachhändler kaufen.

Geschrieben

Genau. Und dahinter stecken *wie immer* irgendwelche EU-Sesselfurzer, die irgendwelche Nicht-EU-Richtlinien-Konformitäten festgestellt zu haben meinen. Was sinnvoll war (07er, KzK) wird eingeschränkt, weil es w(F!)indige Geister gibt, die Lücken interpretieren und nutzen. KzK ist (war) genial, wenn man Autos überführen möchte. Aber Bürokratie ist erwünscht. Und das Warten im Zulassungsamt ist soooo unterhaltsam. Also gern TÜV-Idioten `(die haben einen GANZ starke Lobby) zahlen, dann wegen irgendwelcher Pseudomängel (Wischwascher hinten....) keine Plakette-- und wieder darf man zahlen. Toll. Super. Ach ja, man MUß ja durchfallen, sonst kassiert der "Tüv" ja nicht an der Nachbehandlung, die dann noch andere Mängel... Ja, das gibt es. Es gibt auch Autos mit "Türkentüff" (oje- ich werde sicher verklagt, weil ich mich der Umgangssprache bediene...) --aber wieviele Unfälle technischer Art baut eigentlich der "Türkentüff", um einigermaßen relevant zu sein in übehitzter Zeit?!

Danke, dass Du von "Entschädigungsloserrrr Enteignung" schreibst. ;-))) ich traue mich sowas nicht- und auch nicht, Panhard zu kaufen, zu fahren, zu genießen. Weiter sensen. Ja gern.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...