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Geschrieben

Hallo Forumsmitglieder ,wer hat für seinen C6 einen dieser Anschlussgarantieverträge abgeschlossen ? Ich wollte das jetzt tun , bevor meiner 2 Jahre alt wird . Im Vertragstext steht aber folgendes ( sinngemäß ! ) :3.3 Leistungswahl : CITROEN hat das Recht alternative zu den Leistungen ( Garantie ) ... einen Geldbetrag in Höhe von 80% des vom Kunden bezahlten Pauschalpreises zu bezahlen und dann den Vertrag zu kündigen .Das ware wohl eher kein gutes Geschäft für mich . Hat jemand von euch so einen Vertrag unterschrieben ? Lese ich da was falsches heraus ??Fritz

Geschrieben

Als Rechtsanwalt kann ich dir nur sagen, dass alle solche Anschlussgarantieverträge egal von welchem Hersteller gespickt sind mit Haftungsausschlüssen und versteckten Klauseln, welche dann zur Anwendung kommen und du trotzdem ganz oder zumindest teilweise auf den Kosten sitzen bleibst. Die von dir zitierte Klausel ist da schon ziemlich frech, da sie aber klar und verständlich formuliert ist, würde sie wohl vor einem Richter geschützt werden. Diese Verträge sind in erster Linie ein Geschäft für Hersteller, Versicherer und Werkstätten. Lass die Finger davon.

Geschrieben

Ja klar , so würde ich das natürlich nicht unterschreiben . Aber mich würde interessieren , ob alle Citroen Essential Drive Verträge diesen Passus haben und ob Forumsmitglieder solche Verträge abgeschlossen haben . Das würde in meinem Fall ja bedeuten , ich kann einfach 363 Euro bei meinem Händler abliefern und das war's dann ( im für mich günstigsten Fall ) . Fritz

Geschrieben

So hart und banal es tönt: VOR Vertragsunterzeichnung das Kleingedruckte lesen. Häufig kennt nicht mal die Werkstatt bzw. der Verkäufer diese Bedingungen genau, sondern er leiert das Argumentarium herunter, warum man das unbedingt haben muss. Kommt man im "Versicherungsfall" nicht zu seinem Recht, dann kann man die Bedingungen gemäss gültigen AGB-Regeln von einem Anwalt prüfen lassen, unter Umständen lässt sich da was machen.

Um es klar zu machen: Es ist nicht so, dass die Anschlussgarantie in KEINEM Fall einen Schaden übernimmt. Nur sind viele Defekte ausgeschlossen oder die Entschädigung dafür ist begrenzt. Den Kündigungspassus würde ich jedenfalls rausstreichen und, falls der Händler darauf nicht eingeht, sicherlich vom Abschluss absehen. Lies mal das ganze Dokument sorgfältig durch, bin überzeugt, da gibt's noch manch "Interessantes" zu finden.

Geschrieben

Ich habe auch vor der Frage gestanden, die Garantie für unseren C5 zu verlängern, habe das aber aus verschiedenen Gründen gelassen und eine Menge Geld damit gespart.

Geschrieben

Hallo Fritz,

mein C6 wird jetzt auch bald 2 Jahre alt und obwohl bisher noch nichts kaputt ging, möchte ich eigentlich gerne die Garantieverlängerung machen. Es ist einfach ein besseres Gefühl.

Kostet diese Verlängerung auf 4 Jahre tatsächlich nur 363,-? Ich hatte beim Kauf einen Betrag von knapp 2000,- im Kopf. Oder war das was anders?

Danke und viele Grüße!

Martin

Geschrieben

Hallo Martin , mein Angebot lautet : für zusätzliche drei Jahre ( pro Jahr 18000 km ) 1765 € .Fritz

Geschrieben

Ok, danke! Dann kommt das schon hin.

Ich werde in den nächsten Tagen mal Kontakt mit meinem Händler aufnehmen und diesen Passus klären. Ich möchte auch nicht einfach nur Geld bezahlen, ohne echte Gegenleistung.

Martin

Geschrieben

Hätte sich für mich bis anhin nie gelohnt. Im schlimmsten Fall hatte ich mit meinen VW-Kisten auf jeweils gut 150tkm Kosten von insgesamt ca. CHF 3'000 für Sachen, die ausserhalb des normalen Verschleisses anfielen. Bei Passat und Eos war's jeweils ein guter Tausender. Die Citroens in der Familie laufen ebenfalls wie Uhrwerke.

Geschrieben

Wenn diese 80% Regelung wirklich möglich ist, könnten die sich bei einer Lappalie (z.B. defekter PDC Sensor) mit einer lächerlichen Einmalzahlung aus dem Vertrag rauskaufen?

Geschrieben

Bei unserem C5 wurde im Rahmen der Garantie einiges gemacht. Danach ist bis auf ein paar Sensoren und Verschleißteilen nicht viel gewesen. Und die Reparaturen, die von der Garantieverlängerung (wahrscheinlich) abgedeckt gewesen wären, hätten immer noch weniger gekostet als die Verlängerung. Ich glaube auch, dass das eher ein Geschäft mit einseitige Nutzen ist. Ausnahmen sind sicher teure Motorschäden.

Geschrieben

Na , ja , falls der Motorschaden z.B. 3000 € beträgt , kann Citroen die Variante "Geldbetrag in Höhe von 80% des Servicebetrages ( nicht 80% der Rechnung !!! ) ziehen und dann den Vertrag kündigen .

Geschrieben

Das hiess mal Garantie Plus? Oder ist das was anderes?

Kostete 2011 ca. 1000,- und hat sich nicht gelohnt. Eine COM2000, Traggelenke und Querlenker auf Verdacht. Die Klimaanlage hat die Niederlassung Bremen solange aufgefüllt, bis auch die Zusatzgarantie abgelaufen ist. Zum Streit ist es nicht mehr gekommen, die Niederlassung ist einfach weggegangen.

roman

Geschrieben
Na , ja , falls der Motorschaden z.B. 3000 € beträgt , kann Citroen die Variante "Geldbetrag in Höhe von 80% des Servicebetrages ( nicht 80% der Rechnung !!! ) ziehen und dann den Vertrag kündigen .

Jetzt habe ich es auch verstanden. Das ist ja noch schlimmer.

Geschrieben

Hallo Fritz!

Das Thema hatten wir schon:

http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?130208-Citroen-EssentialDrive-%28Garantieverlaengerung%29-Ziffer-3-3&highlight=essential+drive

Seinerzeit hat mich das von einem Vertragsabschluss abgehalten.

Allerdings hatte ich damals die Info, dass diese Klausel auch den Haendlern sauer aufgestossen ist

und man deshalb die Vertraege entsprechend aendern wollte.

Scheinbar ist das nicht geschehen oder hat man Dir ein altes Formular ausgehaendigt?

Gruss

Harald

Geschrieben

Ich werde heute mal meinen Händler und wahrscheinlich auch Citroen direkt mal ansprechen . Fritz

Geschrieben

Wenn diese Klausel tatsächlich so funktioniert, wie hier beschrieben, dann ist "Abzocke" für so einen Vertrag noch lange nicht der richtige Begriff. Selbst wenn der Versicherer 100% der Prämie erstatten würde wäre ein socher Vertrag ja schon Täuschung, denn es würde ja eigentlich gar kein Versicherungsschutz bestehen. Ich glaube kaum, dass so etwas vor einem Richter bestand hätte...

Man stelle sich mal vor, man versichert sein Haus mit einer Brandschutzpolice und wenn die Hütte dann tatsächlich abbrennt, bekommt man lediglich einen Teil seines eingezahlten Beitrages zurück... - mir fehlen echt die Worte!

Geschrieben

juristisch gesehen ist die Klausel verständlich, auch wenn sie inhaltlich völlig einseitig zugunsten des Garantiegebers ist. Deshalb wird sie wohl von einem Richter geschützt. Ich habe aber die neueste Praxis in dieser Sache in Deutschland nicht verfolgt.

Total einseitige Klauseln gibt's tonnenweise, auch in anderen Bereichen. Lies zb. deinen Hypothekarvertrag durch. Lies die AGB's von Apple, Facebook, Microsoft etc. Oder lies mal die Garantiebestimmungen des Werks (häufig werden solche Klauseln mit dem Begriff "beschränkte Gewährleistung" tituliert.

Solche Klauseln gehen fast stets an die Grenze des Zulässigen oder auch gerne darüber hinaus.

Häufig lassen sich solche Klauseln auch nicht wegverhandeln, dann, wie schon unten gesagt, Finger weg.

Geschrieben

ich hab das Ding unterschrieben

und gelöhnt.

ob das Sinn macht?

mein Auto hat ein neues Radlager rechts bekommen

und Proforma Tragegelenk links und rechts.

jetzt zum 120.000er bekommt er noch ein neues Wasserrohr.

da ist schon etwas Oberflächenrost ersichtlich.

da werde ich dann zum Abschluß der "Versicherung" sehen ob das auch bezahlt wird.

den Passus hatte ich gelesen.

ich hatte dann meinen Freundlichen dazu befragt und der sagte,das steht schon lange so.

da ich großes Vertrauen habe in ihn,hab ichs dann gemacht.

uwe

Geschrieben

Ich habe gestern mit einer freundlichen Dame von Citroen Deitschland gesprochen .Aussage war : "Wir wissen nicht so richtig wie das in den Vertrag reingekommen ist ".Heute ist der Ansprechpartner meiner Werkstatt wieder da , ich werde berichten .Fritz

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So , ich habe in Absprache mit meiner Werkstatt den Absatz 3.3 gestrichen und dann den Vertrag unterschrieben . Fritz

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