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Geschrieben

Hallo Allerseits!

Nach Auskunft des TÜVs in DL ist der Einbau und Betrieb des XLight erlaubt.

Gruss, Helge

Geschrieben

Hallo an alle,

würde jetzt gern mal Nägel mit Köpfen machen. Schreibt mir bitte eine E-Mail wenn ihr ernsthaft an der Lösung interessiert sein die Xlight da anbietet. Ich selber bin der erste :-). Würde mich dann verbindlich ( schriftlich ) beim DÜV oder Dekra schlau machen und mich auch bei Xlight schlau machen ... vielleicht bekommen wir ja nen Massenrabatt. Dazu brauch ich aber zahlen von unserer Seite her und Daten. Schickt mir bitte die E-Mail mit Auto- und persönlichen Daten.

bis dann

Jetiator

Geschrieben

Wie ich schon schrieb: in Deutschland hat der TÜV keine Einwände.

Habe mir daher vorhin ein XLIght bestellt.

Geschrieben
volker1930 postete

Hallo,

wie in #011 versprochen, hier die (schnelle) Antwort von Xlight:

Hallo,

ich fahre einen in Deutschland zugelassenen Citroen C5I Hdi 2.2 Kombi, Baujahr 22.7.2003, Orga 09752.

Das Fahrzeug hat Xenonscheinwerfer und automatische Lichteinschaltung.

Zu der automatischen Lichteinschaltung habe ich auf Ihrer Homepage gelesen, daß dies kein Problem sein soll.

Allerdings fand ich den Hinweis, daß Ihre Technik nur für Halogen-Scheinwerfer geeignet ist.

Frage:

1. Ist eine Version für Xenon-Scheinwerfer erhältlich oder geplant?

Nein. Das Verfahren der Pulsweitenmodulation ist nur direkt für den Glühwendel der Lampe geeignet. Bei Xenonlicht gibt es in eigenes Steuergerät, das diese Art der Versorgung nicht verträgt.

2. In Deutschland ist es noch keine Pflicht, mit Tageslicht zu fahren - aber wohl geplant. Sind Ihnen irgendwelche Änderungen an der geplanten deutschen Gesetzgebung gegenüber der Östreichischen bekannt?

Soweit wir wissen, gibt es noch keine Bestimmung, die den alleinigen Betrieb der Abblendscheinwefer (ohne restl. Beleuchtung) für den Tagfahrbetrieb dezidiert gestattet.

3. Wie sieht es bei Selbsteinbau mit der Fahrzeuggarantie aus, ich habe noch 2 Jahre gekaufte Zusatzgarantie?

Dies ist ein schwieriger Themenkreis. Ansatzweise könnte ich Ihnen aus dem Österreichischen Recht etwas dazu sagen - da dies für Sie sowieso nicht relevant ist, möchte ich Sie hier an fachlich kompetente Stelle verweisen! z.b. Ihr Automobilclub.

Ihre Lösung mit reduzierter Lichtleistung und abgeschalteter "restlicher" Beleuchtung finde ich einwandfrei.

Danke

Mit freundlichen Grüßen

Volker Möbius

Stefan Giselbrecht

X.LIGHT Team

www.xlight.at

Danke für diese umfassende Information, insbesondere auch zum Xenonlicht.

Geschrieben

@ Helge Peters

Welcher TÜV erlaubt die Nutzung des Ablendlichts als Tagfahrlicht?

Ich habe keine Lust mit der Polizei über den Helligkeitsunterschied zwischen dem Pseudo-Tagfahrlicht und dem Ablendlicht zu diskutieren.

Selbst Xlight verweist hier auf die Eigenverantwortung des Anwenders, dass die Grenzwerte für das Ablendlicht eingehalten werden müssen.

Wer prüft im "Ernstfall" die Helligkeit?

Ein Ausgleich mit helleren Lampen (+30%/+50%) bringt dann nichts, da das Abblendlicht trotzdem heller ist?

Ohne Dimmung (Pulsweitenmodulation ???)würde das System dann auch bei Xenon funktionieren.

http://www.roboternetz.de/wiki/pmwiki.php?n=Main.PWM

M.f.G.

Ronald

Xsara 1.8 SX Break

Geschrieben
Ronald postete

@ Helge Peters

Ohne Dimmung (Pulsweitenmodulation ???)würde das System dann auch bei Xenon funktionieren.

Hallo Ronald,

ich habe wegen der Dimmung und Xenon noch mal eine Anfrage an Xlight gestellt, ob es möglich sei, die Dimmung abzuschalten und das Gerät dann doch bei Xenon einsetzen zu können - werde über die Antwort berichten.

Warum hast Du bei "Pulsweitenmodulation" drei Fragezeichen gesetzt? Was verstehst Du dabei nicht?

Gruß Volker

Geschrieben
Ronald postete

Welcher TÜV erlaubt die Nutzung des Ablendlichts als Tagfahrlicht?

Habe mit dem TÜV in Pinneberg gesprochen

Helge

Geschrieben

Hallo,

auf meine in #032 angekündigte Anfrage bei Xlight, ob es eine Variante ohne Dimmung gibt, die dann auch bei Xenon eingesetzt werden könnte, kam heute die Antwort:

Nein, eine derartige Variante ohne Dimmung ist derzeit nicht vorhanden.

Schade eigentlich!

Damit hat sich die Teilnahme der in #027 angekündigten Sammelbestellung für mich erledigt.

Gruß Volker

Geschrieben

-----------------------------------

@donpedro: da steht doch ganz eindeutig, daß

"Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht

unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt." Punkt. Damit ist das X-Light in Österreich verboten.

Aber es scheint sowieso noch erheblicher Schulungsbedarf bei den Ordnungungshütern zu bestehen, das habe ich jedenfalls vor kurzem mit meinen Hella-Tagfahrlichtern an der Grenze (ratet mal zu welchem Land ?) erlebt. Auf die erste Diskussion mit unseren Grünbefrackten warte ich noch...

Ich empfehle richtige Tagfahrlichter, die haben eine ganz normale (EU-)Zulassung, die man ahnungslosen Polizisten bei Bedarf unter die Nase halten kann. Kosten auch nicht viel mehr, und der Ärger ist keine 20� Einsparung wert.

Bernd

--------------

Y$ 2.5

-----------------------------------

Warum kann ich dies nur in meiner Mail lesen?

M.f.G.

Ronald

Xsara 1.8 SX Break

Geschrieben
Ronald postete

auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken

Hallo,

diesen Passus habe ich auch gelesen. Aber, was ist ein "unzulässiger Wert" beim Abblendlicht?

Wenn ich da an Mopeds/Mofas mit 25W-Scheinwerfern denke - die fahren doch nach der gleichen STVZO.

Gruß Volker

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Bevor Geld für XLight ausgegeben wird, sollte man wohl erst mal abwarten, ob und vor allem in welcher Form das Tagfahrlicht in D vorgeschrieben wird: vielleicht ist dann ja die Ösi-Variante ohne Stand- und Rücklicht bei uns illegal. Die Aktivitäten der Fa. Hella deuten aber z.Zt. nicht darauf hin. Und die dürften am besten wissen, was kommt...

Geschrieben
Ronald postete

-----------------------------------

@donpedro: da steht doch ganz eindeutig, daß

"Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht

unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt." Punkt. Damit ist das X-Light in Österreich verboten.

[....]

Bernd

--------------

Y$ 2.5

-----------------------------------

Warum kann ich dies nur in meiner Mail lesen?

M.f.G.

Ronald

Xsara 1.8 SX Break

Ich hab den Post gelöscht, weil ein Fehler drin war. (wer lesen kann.. usw.) Der Fehler war "in Ö.. verboten", weil verboten sind nur unzulässige (in diesem Fall zu niedrige) Werte für Abblendlicht. Wenn man Abblendlichter so weit runterdimmt, daß die vorgeschriebene Mindesthelligkeit unterschritten wird, ist das so legal wie gewisse Xenon-Umbauten. Wenn der Grenzwert noch eingehalten wird, könnte das ok sein. Eine gute technische Lösung ist das aber nicht wirklich, weil Glühlampen stark nichtlinear sind und deswegen auch gedimmt noch viel Strom brauchen.

@ volker1930: Mofascheinwerfer haben natürlich andere Grenzwerte.

Bernd

-----------------

Y$ 2.5

Geschrieben

Wer ganz genau wissen will, welche Leuchten er in D an welches Fahrzeug schrauben darf kann Hier nachsehen (Pdf Datei, ca. 500 kb)

Geschrieben

Hallo,

wo seht ihr da Probleme? Das ganze Geld, das ihr für zusätzliches Tagfahrlicht, Dimmungsschaltungen etc und pipapo ausgeben wollt, könnt ihr doch getrost in Treibstoff stecken.

Der Mehrverbrauch durch eingeschaltetes Fahrlicht (Abblendscheinwerfer, Standlicht, Kennzeichenbeleuctung, Rücklicht) beträgt ca. 0,1 l auf 100 km. Das sind ca. 0,12 Cent pro Kilometer bei Super. Rechnet mal nach, wie weit ihr fahren könnt, bis ihr die Kosten von etc und pipapo verbrannt habt.

Manchmal versteh ich euch nicht.

Viele Grüße

Helge

Edit: Heinz, danke für den Link.

Geschrieben
Bernd postete

Eine gute technische Lösung ist das aber nicht wirklich, weil Glühlampen stark nichtlinear sind und deswegen auch gedimmt noch viel Strom brauchen.

Aber bei 20% Dimmung durch PWM verbrauchen die Lampen auch 20% weniger! Das bedeutet natürlich nicht gleichzeitig, dass die Lampen nur 20% dunkler strahlen.

Helge

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Die für Abblendlicht vorgeschriebene Leuchtstärke ist so bemessen, dass auch 6V-Käfer ausreichend beleuchtet fahren können. Eine Dimmung "moderner" H4-Lampen dürfte also den zulässigen Rahmen beio weitem nicht ausschöpfen.

Bei der Taglichtautomatik, bes. XLight, geht es wohl weniger um Einsparung von Benzinkosten als vielmehr um Einsparung von Kosten für Bußgelder und Pannendienste, weil bei strahlendem Sonnenschein entweder das Ein- oder das Ausschalten vergessen wird.

Geschrieben

Also, wenn ich Tagfahrleuchten für rund 50 Euro kaufe habe ich die nach ca. 450 km raus wenn ich sie anstatt der "normalen" Beleuchtung einsetze

  • 2 Wochen später...
ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Jetzt haben wir hier über eine Tagfahrlichtautomatik und deren Sinn und Unsinn diskutiert. Kürzlich las ich, dass BMW an einer FERNLICHTAUTOMATIK bastelt. Und ratet mal, warum!....

Weil (ich sags mal mit meinen Worten:) 75% der deutschen Autofahrer zu bescheuert sind, um das Fernlicht anzuschalten, wenn dies nach der Lage geboten erscheint, und nach dem Motto "die Kurven kenne ich und gestern lag auch nix auf der Straße" bei Sichtweiten von 20 - 40 m durch die Nacht rasen, als sei es heller Tag.

75%! 3 von 4!!!

Nicht auszudenken, wenn diese Dödel dann auch noch mit gedimmtem Fahrlicht unterwegs sind und dann das Fernlicht nicht mal einschalten können, wenn sie ausnahmsweise mal dran denken, weil sie hierfür erst das normale Licht anschalten müssen....

Geschrieben

@Gerd, aber wenn die Dödel das Fernlicht mal gefunden haben, lassen sie es auch dauerhaft an.

Besonders nett bei den Autos, die die Stellung "Fern" beim Abschalten beibehalten. Ich hatte grad heute morgen (hell, aber dunstig) zwei solcher Akrobaten hinter mir.

Geschrieben

Habe letztens bei E... einen Stromlaufplan ersteigert , der ist vom 94er Xantia und dort gibt es auch Tagesfahrlicht für Skandinavische Länder drin.Könnte die Seite als PDF Einscannen und dir per Mail zukommen lassen,wenn dir das reicht!

Gruß

Andreas

Geschrieben

Hallo Andreas,

was hälst Du davon, diesen Stromlaufplan in die citdoks einzustellen? Dann hat jeder etwas davon.

Wenn Du Probleme mit dem copyright befürchtest und es nicht 20 Seiten sind, mail ihn zu mir. Ich zeichne ihn neu und stell ihn dann ein.

Gruß Volker

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