Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@ Carsten,

HaHaaaaaaa das gibt´s doch nicht, ich hätte auch im April gemusst, bin am 04.07. aufgeschrieben worden. Musste aber den Zettel von der Politesse ausgefüllt zurückschicken. genau 15 € bezahlen, das gilt bis 3 Monate über Termin, Punkte gibts ab 8 Monaten Überziehung.

Thomas

@geronimo cx # 11

das ist falsch..............ich habe die Plakette im Juli bekommen und muss im JULI 2012 wieder hin.

Thomas

Und wann war der Tüv fällig?

Auch im Juli, stimmts?

...auch mitreden will gelernt sein...icon10.gif...aber auch TÜV-Plakettenkleber machen Fehlericon6.gif

Geschrieben (bearbeitet)
Mittlerweile gilt das rückwirkend kleben ja nur noch für angemeldete Fahrzeuge.

Und auch das nicht mehr überall! In Hessen wird nicht mehr zurückdatiert, weil

das Bundesverkehrsministerium diese Praxis für rechtwidrig hält.

Pressemitteilung:

TÜV Hessen, HMWVL (Wiesbaden) , 16.04.2010

Säumige Autofahrer in Hessen können sich ab sofort freuen: Seit Mitte April erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem Termin zur Hauptuntersuchung eine für zwei Jahre gültige Plakette.

Bislang wurde die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen. Die alte Vorschrift, die seit 1999 gültig war, wird nun von den Prüfern des TÜV Hessen nicht mehr angewendet. Es bleibt allerdings beim Bußgeld durch die Polizei.

Grund für die Änderung ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte.

Ein Beispiel:

Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.

Es bleibt beim Bußgeld

Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.

Weitere Infos gibt es auch unter: www.tuev-hessen.de

Herausgeber:

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH

Unternehmenskommunikation

Dipl.-Ing. Wolfgang Krüger (verantwortlich)

Ralf Göthling (Autor)

Rüdesheimer Str. 119

64285 Darmstadt

Telefon: 06151 600-296

Telefax: 06151 600-323

Bearbeitet von Thomas Hirtes
Geschrieben

Macht es euch doch nicht unnötig kompliziert: 2 Wochen vor dem TÜV-Termin die Karre durchsehen und machen, was gemacht werden muss. Ab zum TÜV, danach 2 Wochen Zeit für die festgestellten Mängel, wenn noch was aufgetaucht ist. In der Zeit bekommt man alle Teile die man braucht, und entweder man hat Zeit es zu richten, oder man lässt es halt machen. Meine Meinung.

Ciao, Daniel

Geschrieben
Macht es euch doch nicht unnötig kompliziert: 2 Wochen vor dem TÜV-Termin die Karre durchsehen und machen, was gemacht werden muss. Ab zum TÜV, danach 2 Wochen Zeit für die festgestellten Mängel, wenn noch was aufgetaucht ist. In der Zeit bekommt man alle Teile die man braucht, und entweder man hat Zeit es zu richten, oder man lässt es halt machen. Meine Meinung.

Ciao, Daniel

Jepp, so sehe ich das auch. Und im Zweifel kann man auch ein paar Wochen eher zum TÜV, wenn es da "kohletechnisch" besser aussieht. Alles ein Frage der Organisation.

Aber mit schmalem Geldbeutel ist der XM eh das völlig falsche Auto. :D

Geschrieben (bearbeitet)

@Oberhesse...

ich versteh das grad nicht ganz.............mitlesen, gelernt...???

p.s. aahhh jetzt bekomme ich den Durchblick..............3x gelesen und sofort verstanden...... :-)

Thomas

Bearbeitet von tomcam

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...